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Nachwahl IV zum 34. Unionsparlament

Verfasst: So 5. Feb 2012, 15:50
von Kauli
Ich bitte hier um Kandidaturen bis zum 09.02.2012 um 19 Uhr. Kandidieren darf, wer wahlberechtigt ist und noch nicht im Unionsparlament sitzt.

Wahlberechtigt sind

100002 Kauli
100005 Hajo Poppinga
100176 SRM
100455 Lord Macshire
100475 Gerhard Cheman
100496 Bernardo Macaluso
100524 Heinrich Julius von Jagonburg
100525 Alexander Krüger
100532 Kamler Johanssen
100550 Armin Schwertfeger
100555 Stella von Brion
100570 Palin Waylan-Majere
100602 Joeli Veitayaki
100603 Jürgen Haitner
100618 Maximilian_Schumpeter
100619 Jorge Sanchez
100621 Christian Müller
100625 Autumn Sanderson
100628 Helen Bont
100629 Rovan Trautmann
100630 Stefan Ehrlach

Ich bitte Überschneidungen mit der Nachwahl III zu vermeiden.

edit Nachzügler:

100626 Hans Sack
100631 Anton Meier

Verfasst: Do 9. Feb 2012, 19:02
von Helen Bont
Liste der KDU zur 4. Nachwahl zum 34. Unionsparlament:
01. Anton Meier

Verfasst: So 12. Feb 2012, 20:47
von Kauli
Dann sollte er schnellstens seine Kandidatur erklären...

Verfasst: Di 14. Feb 2012, 04:36
von Gerhard Cheman
Reicht eine Liste der Partei hier nicht, wie von H. Bont eingereicht?

Verfasst: Di 14. Feb 2012, 12:57
von Kauli
Original von Gerhard Cheman
Reicht eine Liste der Partei hier nicht, wie von H. Bont eingereicht?

Verfasst: Di 14. Feb 2012, 13:55
von Pandora Friedmann
Das Wahlgesetz besagt, dass "[d]ie Teilnahme an den Wahlen zum Unionsparlament [...] grundsätzlich allen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten offen[steht]" (§ 10 Abs. 1 WahlG). Eine Partei hat einen Vorschlag eingereicht. Der hat offensichtlich keine Mängel, also ist er zuzulassen.

Verfasst: Mi 15. Feb 2012, 05:55
von Gerhard Cheman
Original von Pandora Friedmann
Das Wahlgesetz besagt, dass "[d]ie Teilnahme an den Wahlen zum Unionsparlament [...] grundsätzlich allen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten offen[steht]" (§ 10 Abs. 1 WahlG). Eine Partei hat einen Vorschlag eingereicht. Der hat offensichtlich keine Mängel, also ist er zuzulassen.
Danke für den "Hinweis".

Verfasst: Fr 17. Feb 2012, 19:36
von Helen Bont
Original von Pandora Friedmann
Das Wahlgesetz besagt, dass "[d]ie Teilnahme an den Wahlen zum Unionsparlament [...] grundsätzlich allen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten offen[steht]" (§ 10 Abs. 1 WahlG). Eine Partei hat einen Vorschlag eingereicht. Der hat offensichtlich keine Mängel, also ist er zuzulassen.
Genau so habe ich mir das auch vorgestellt.

Verfasst: Sa 18. Feb 2012, 09:37
von Kauli
Ihnen steht der Weg zum Unionsgericht frei. Oder ihr Kandidat erklärt einfach seine Kandidatur, falls er soviel Arbeit machen möchte. Ich helfe ihm sogar, er muss einfach nur die folgende Wörter in einen eigenen Beitrag hier kopieren:

Ich kandidiere

Soviel Arbeit sollte er sich schon mal machen.

Verfasst: Sa 18. Feb 2012, 09:38
von Kauli
Ach ja, bevor hier irgendein Scherzbold auf doofe Ideen kommt:

Die Kandidatur des Herrn Kaulmann kann nicht angenommen werden, da er als Mitglied des Unionsparlaments nicht zur Kandidatur berechtigt ist.