Änderung der Geschäftsordnung
Verfasst: So 5. Feb 2012, 14:34
Ich beantrage die Änderung des §8(1) unserer Geschäftsordnung zu :
(1) Das Parlament ist beschlussfähig, wenn die Abstimmung nach den Regeln dieser Geschäftsordnung ordnungsgemäß durchgeführt wird und mindestens 50% der Parlamentarier abgestimmt haben.
Zur Begründung. In der aktuellen Fassung ist von mindestens 4 Abgeordneten die Rede. Wenn aufgrund von Rücktritten etc weniger als 4 Parlamentarier vorhanden sind, wäre das Parlament handlungsunfähig.
(1) Das Parlament ist beschlussfähig, wenn die Abstimmung nach den Regeln dieser Geschäftsordnung ordnungsgemäß durchgeführt wird und mindestens 50% der Parlamentarier abgestimmt haben.
Zur Begründung. In der aktuellen Fassung ist von mindestens 4 Abgeordneten die Rede. Wenn aufgrund von Rücktritten etc weniger als 4 Parlamentarier vorhanden sind, wäre das Parlament handlungsunfähig.