Seite 1 von 1

Änderung der Geschäftsordnung

Verfasst: So 5. Feb 2012, 14:34
von Kauli
Ich beantrage die Änderung des §8(1) unserer Geschäftsordnung zu :

(1) Das Parlament ist beschlussfähig, wenn die Abstimmung nach den Regeln dieser Geschäftsordnung ordnungsgemäß durchgeführt wird und mindestens 50% der Parlamentarier abgestimmt haben.

Zur Begründung. In der aktuellen Fassung ist von mindestens 4 Abgeordneten die Rede. Wenn aufgrund von Rücktritten etc weniger als 4 Parlamentarier vorhanden sind, wäre das Parlament handlungsunfähig.

Verfasst: So 5. Feb 2012, 21:00
von Kamler Johanssen
Das ist aus praktischen Gründen sinnvoll und 50% ist mindestens formal immer noch ein hoher Anteil.

Edit: Achso, als Ergänzugsvorschlag: Um die Sache in der Formulierung noch klarer zu machen könnte man formulieren: "Mindestens 50% der faktischen Parlamentarier" - in Abgrenzung zur Sollstärke, die ja schon vor Parlamentsantritt festgelegt wird. Damit auch ganz klar ist, dass es um die tatsächliche jeweils aktuelle Mitgliederzahl (und davon 50%) geht, nicht um die formale Parlaments-Größe.

Verfasst: Di 7. Feb 2012, 17:33
von Hajo Poppinga
Dafür!

Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 11:49
von Maximilian_Schumpeter
Ich beende die Aussprache.