Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge
Verfasst: Mi 1. Feb 2012, 23:02
Die Unionsregierung bringt das folgenden Gesetz in das Unionsparlament ein:
Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge
§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.
Die Abstimmung endet am 5. Februar um 23 Uhr
Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge
§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.
Die Abstimmung endet am 5. Februar um 23 Uhr