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Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge

Verfasst: So 22. Jan 2012, 10:34
von Kauli
Die Unionsregierung bringt das folgenden Gesetz in das Unionsparlament ein:

Erstes Gesetz zur Konsolidierung der völkerrechtlichen Verträge

§ 1
(1) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Vertrag über die Gründung der Virtual Economic and Trading Organisation (Fassung nach UGBl. 2006/35) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.
(2) Die Unionsregierung wird ermächtigt und beauftragt, den Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union (Fassung nach UGBl. 2009/4) gemäß seinen Bedingungen zu kündigen.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Ich erteile der Unionsregierung zur Begründung das Wort, anschließend darf dann diskutiert werden.

Verfasst: So 22. Jan 2012, 19:10
von Pandora Friedmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Gesetz gilt der Aufhebung völkerrechtlicher Verträge, die lediglich noch als Papier existieren. Die VETO ist faktisch tot und das Commonwealth of Melanesi hat sich ohne Rechtsnachfolger aufgelöst. Die Unionsregierung strebt daher die Anpassung der bestehenden Verträge an die Realität an.

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 17:17
von Kamler Johanssen
Es ist schade, so rechtsphilosophisch wünschenswerte Verträge aufgeben zu müssen. Aber der Aktualität der Vertragsführung wegen und aufgrund Rechtsrealität muss es in diesem Fall wohl sein.
Eine Frage an die Unionsregierung wäre, ob dies alle faktisch "leeren" Verträge sind und/oder wird eine Generalrevision der Verträge gemacht?

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 19:28
von Pandora Friedmann
Das sind derzeit alle Verträge, die ihrer Grundlage entbehren.

Verfasst: Mo 30. Jan 2012, 12:21
von Pandora Friedmann
Ich bitte darum die Abstimmung einzuleiten.