Seite 1 von 2

Wahl zum 34. Unionsparlament, noch ein Nachrücker gesucht.

Verfasst: Fr 23. Dez 2011, 21:08
von Kauli
Ich bitte sich in den nächsten tagen Gedanken zu machen, wer als Nachrücker ins Unionsparlament möchte. Des weiteren vermisse ich noch die offizielle Entlassung von Herrn Vsolic und die offizielle Ausschreibung der Neuwahl.

Sobld das erledigt ist, werde ich die Nachwahlprozedur starten.

Verfasst: Mi 28. Dez 2011, 22:57
von Hasso von Blumenthal
Ich bekunde mein Interesse.

Verfasst: Do 29. Dez 2011, 15:28
von Gerhard Cheman
>>simoff<<
Ist die "Entlassung" der Abgeordneten ebenfalls Aufgabe des (kommissarischen) Unionspräsidenten?
>>simon<<

Verfasst: Do 29. Dez 2011, 18:30
von Kauli
Original von Gerhard Cheman
>>simoff<<
Ist die "Entlassung" der Abgeordneten ebenfalls Aufgabe des (kommissarischen) Unionspräsidenten?
>>simon<<
[so]Denke schon. Alles was ernannt wird, muss auch gefeuert werden ;)[/so]

Verfasst: Fr 6. Jan 2012, 16:14
von Hasso von Blumenthal
Wann und wo darf man sich offiziell um das vakante Mandat bewerben?

Verfasst: Fr 6. Jan 2012, 16:31
von Maximilian_Schumpeter
Original von Kauli
[so]Denke schon. Alles was ernannt wird, muss auch gefeuert werden ;)[/so]
Ich meine nein, weil die Abgeordneten nicht ernannt, sondern nur vereidigt werden, vgl. Art. 36 Abs. 1 Unionsverfassung.

Verfasst: Fr 6. Jan 2012, 17:09
von Stefan Ehrlach
Gibt es denn keine Regelungen zum Mandatsverlust und wer einen solchen feststellen muss?

Verfasst: Fr 6. Jan 2012, 17:51
von Anaïs Gribonne-Fritz
Das Mandat verfällt durch Vereidigung eines neuen Unionsparlaments, Rücktritt oder Tod. Ernannt und entlassen werden nur Beamte und Regierungsmitglieder.

Verfasst: Sa 7. Jan 2012, 01:51
von Gerhard Cheman
Ich denke auch, nicht der kommissarische Unionspräsident muß hier entlassen. Die Nachwahl kann also eingeleitet werden, vom Unionswahlleiter.

Verfasst: Sa 7. Jan 2012, 17:14
von Kauli
a) Hätte man das auch schon mal früher sagen können,das eine Entlassung nicht stattfindet und
b) schadet eine Entlassung zu viel nicht.

Trotz rechtlicher Bedenken starte ich jetzt die Nachwahl. Verzögerungen oder Klagen von unterlegenen Bewerbern gehen dann aber nicht auf meine Kappe. Ich mach da jetzt den Pontius Pilatus. *Händewasch*