Seite 1 von 2
5%-Hürde gefallen
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 19:58
von Hajo Poppinga
Nicht völlig, aber
zumindest im Europaparlament.
Aus dem Urteil:
Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass das Europäische Parlament mit dem Wegfall der Fünf-Prozent-Sperrklausel in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werde, kann sich nicht auf ausreichende tatsächliche Grundlagen stützen und trägt den spezifischen Arbeitsbedingungen des Europäischen Parlaments sowie seiner Aufgabenstellung nicht angemessen Rechnung. Zwar ist zu erwarten, dass ohne Sperrklausel in Deutschland - sowie unter Berücksichtigung einer möglichen Beseitigung von Zugangsbeschränkungen in anderen Mitgliedstaaten - die Zahl der nur mit einem oder zwei Abgeordneten im Europäischen Parlament vertretenen Parteien zunimmt und es sich dabei auch nicht um eine zu vernachlässigende Größenordnung handelt. Ohne Sperrklausel in Deutschland wären statt aktuell 162 dann 169 Parteien im Europäischen Parlament vertreten. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass dadurch die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt würde. Zentrale Arbeitseinheiten des Europäischen Parlaments sind die Fraktionen, die über eine erhebliche Integrationskraft verfügen und es über die Jahre hinweg vermocht haben, namentlich die im Zuge der Erweiterungen der Europäischen Union hinzutretenden Parteien trotz der großen Bandbreite der verschiedenen politischen Strömungen zu integrieren. Nach diesen Erfahrungen ist jedenfalls grundsätzlich davon auszugehen, dass auch weitere Kleinparteien, die beim Fortfall der Sperrklauseln im Europäischen
Parlament vertreten wären, sich den bestehenden Fraktionen anschließen
können.
Ein, wie ich finde, richtiges Urteil. Die Begründung, die im Bundestag herangezogen wird, kann für das EU-Parlament nicht gelten. Es gibt dort so viele Parteien, die paar mehr, die aus Deutschland dazukämen (bei Wahlergebnis von 2009: Freie Wähler / Republikaner / Tierschutzpartei / Familienpartei / Piraten / Rentnerpartei / ÖDP) machen den Kohl nicht fett.
Dadurch könnte die politische Landschaft in Deutschland deutlich belebt werden. Immerhin winken dadurch auch kleineren Parteien Mandate im EU-Parlament und somit wichtige Fördergelder und eine öffentliche Plattform, die quasi unbezahlbar ist.
Man darf gespannt sein, was die Parteien im Reichstag aus dem Urteil machen.
RE: 5%-Hürde gefallen
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 20:32
von Maximilian_Schumpeter
Ich möchte mal die böswilligste Interpretation dieses Urteils versuchen:
Das BVerfG hat heute offiziell bescheinigt, dass das Europaparlament zu unwichtig für eine Sperrklausel ist.
Zitat:
Das EU-Parlament wähle keine Unions-Regierung, die auf seine fortlaufende Unterstützung angewiesen wäre. Ebenso wenig sei die Gesetzgebung der EU von einer gleichbleibenden Mehrheit im EU-Parlament abhängig, die von einer stabilen Koalition bestimmter Fraktionen gebildet würde und der eine Opposition gegenüberstünde. Die europäische Gesetzgebung sei so konzipiert, „dass sie nicht von bestimmten Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament abhängig ist“.
Im Klartext: Dieses Parlament ist für nichts zu gebrauchen oder nützlich, also ist es auch egal - mit Wilhelm II gesprochen - welche und wieviele Affenarten darin herumspringen.
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 22:44
von Alexander Krüger
Ich stimme beidem zu. Traurig, dass das BVerfG Europa so viel Bedeutung beimisst, dennoch klasse, dass diese stupide Hürde endlich weg ist.
Wäre klasse, wenn das auch für den Bundestag kommen würde. Ist ja wohl aber anscheinend eher sehr unwahrscheinlich.
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 22:45
von Anastasia von Metternich
Mir fehlt offen gestanden die Fähigkeit, mich für die Tierschutzpartei zu freuen. Solche Veranstaltungen gehören in Gemeinderäte und vielleicht Kreistage, aber nicht auf die europäische Ebene. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil auch unwahrscheinlicher gemacht, dass das Europäische Parlament mehr Kompetenzen erhält - denn wer will schon, dass sein Regierungschef von irgendwelchen verückten Tierschütern oder Rentnern abhängig ist?
Wer niedrigere Standards ans EP als an nationale Parlament anlegt (was die Auswahl der Kandidaten oder die Hürden für eine Mitgliedschaft anbelangt), darf nicht verwundert sein, wenn am Ende weniger rauskommt. Ein Schelm, wer dem BVerfG unterstellt, das billigend in Kauf zu nehmen...
Ob Deutschland eine Belebung der politischen Landschaft brauche, wage ich zu bezweifeln. Wer gut ist, setzt sich schon jetzt durch, und wir sind ganz gut ohne all jene ausgekommen, die sich nicht durchgesetzt haben. Ich bin immer skeptisch, wenn politische Veränderungen den Rand stärken.
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 22:52
von Alexander Krüger
Naja, ich als vegan lebender Mensch fände es jetzt nicht unbedingt so schlecht, wenn eine Tierschutzpartei im EP vertreten wäre. Allerdings finde ich einen Großteil der Programmatik furchtbar. Ich habe mich letztendlich nicht ohne Grund für die Grünen entschieden.
Bei der Frage der Durchsetzungsfähigkeit muss ich dir widersprechen. Nicht die Kompetenz entscheidet über den Einzug in den Bundestag, sondern in der Regel die Bekanntheit und Etablierung. Der Otto-Normal-Bürger wählt doch keine Partei, bei der er weiß, dass sie keine Chance auf den Einzug hat, auch wenn diese Partei ihm programmatisch am Nächsten stünde. Ein Beispiel erleben wir doch gerade. Kaum schaffen die Piraten in Berlin den Einzug, wollen die Leute plötzlich alle orange wählen. "Hey, die schaffen ja doch die Hürde!".
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 22:58
von Hajo Poppinga
Original von Anastasia von Metternich
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil auch unwahrscheinlicher gemacht, dass das Europäische Parlament mehr Kompetenzen erhält - denn wer will schon, dass sein Regierungschef von irgendwelchen verückten Tierschütern oder Rentnern abhängig ist?
Genau das Gegenteil ist der Fall; das BVerfG hat bekräftigt, daß eine Klausel da gerechtfertigt ist, wo Regierung gewählt werden bzw. unmittelbar vom Parlament abhängig ist. Das das Europäische Parlament immernoch ein Rumpfparlament mit wenig echten Parlamentskompetenzen ist, hat das BVerfG nicht zu verantworten; vielmehr ist es doch zwischen den Zeilen ein Aufruf, dem EP endlich die notwendigen Kompetenzen zu geben.
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 23:04
von Hajo Poppinga
Original von Anastasia von Metternich
Wer niedrigere Standards ans EP als an nationale Parlament anlegt (was die Auswahl der Kandidaten oder die Hürden für eine Mitgliedschaft anbelangt), darf nicht verwundert sein, wenn am Ende weniger rauskommt. Ein Schelm, wer dem BVerfG unterstellt, das billigend in Kauf zu nehmen...
Was hätte das BVerfG Deiner Ansicht nach denn machen sollen? Nach dem Prinzip "Pi-mal-Daumen" entscheiden? Die Verfassung setzt ja eindeutige Vorgaben; insbesondere wenn man sich überlegt, daß durch die 5%-Klausel regelmäßig Millionen von Stimmen deutscher Wähler quasi wertlos werden, die zusammengenommen etwa die Wähler von Malta und Luxemburg darstellen (und damit eine stattliche Anzahl Europaparlamentarier) - das hat dann nichts mehr mit Stimmen- bzw. Chancengleichheit zu tun.
An Stelle des BVerfG hätte ich auch nicht anders entschieden, ich finde das fachlich völlig richtig. Ob man jetzt wirklich die ganzen kleinen Parteien im Europaparlament braucht, ist eine politische Frage - genau dafür ist das BVerfG aber nicht da, es soll nur sachlich anhand der Verfassung entscheiden.
Von mir aus braucht's all diese Klein- und Kleinstparteien auch nicht im EP. Aber es hilft hier und da vielleicht mal zum Aufwachen.
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 23:20
von Anastasia von Metternich
Original von Hajo Poppinga
Genau das Gegenteil ist der Fall; das BVerfG hat bekräftigt, daß eine Klausel da gerechtfertigt ist, wo Regierung gewählt werden bzw. unmittelbar vom Parlament abhängig ist. Das das Europäische Parlament immernoch ein Rumpfparlament mit wenig echten Parlamentskompetenzen ist, hat das BVerfG nicht zu verantworten; vielmehr ist es doch zwischen den Zeilen ein Aufruf, dem EP endlich die notwendigen Kompetenzen zu geben.
Richtig ist: Das BVerfG hat das nicht zu verantworten. Falsch ist die Annahme, dass sich an der Abwesenheit der Fünf-Prozent-Hürde etwas ändern wird, solange dafür keine dringende Notwendigkeit besteht (= die Unregierbarkeit Europas droht). Das BVerfG hat inzwischen politisch einen so mächtigen Status, dass kein Politiker es wagen wird, nach diesem Urteil eine Hürde wiedereinzuführen, sofern es sich irgendwie vermeiden lässt. Nach meinem Dafürhalten ist die Hürde
for good gefallen und das schwächt das Potenzial des EP.
Original von Hajo Poppinga
Was hätte das BVerfG Deiner Ansicht nach denn machen sollen? Nach dem Prinzip "Pi-mal-Daumen" entscheiden? [...]
Die Klage abweisen. Eine Hürde, die für den Bundestag gut genug ist, ist für das EP nicht zu hoch. Das Parlament hat in den letzten Jahren Stück und Stück (und viel zu langsam) Rechte gewonnen. Die zugrunde liegende Annahme, dass das Parlament eines Nicht-Staates aber an den Maßstäben eines Staates gemessen werden sollte, halte ich sowieso für absurd.
Eigentlich gehört das Thema in meinen Augen ohnehin von Europa geregelt - und zwar kontinentweit einheitlich.
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 23:28
von Hajo Poppinga
Original von Anastasia von Metternich
Richtig ist: Das BVerfG hat das nicht zu verantworten. Falsch ist die Annahme, dass sich an der Abwesenheit der Fünf-Prozent-Hürde etwas ändern wird, solange dafür keine dringende Notwendigkeit besteht (= die Unregierbarkeit Europas droht). Das BVerfG hat inzwischen politisch einen so mächtigen Status, dass kein Politiker es wagen wird, nach diesem Urteil eine Hürde wiedereinzuführen, sofern es sich irgendwie vermeiden lässt. Nach meinem Dafürhalten ist die Hürde for good gefallen und das schwächt das Potenzial des EP.
Richtig ist: Es wird sich solange etwas ändern, wie sich an den Kompetenzen des EP nichts ändert. Würde man das EP aber zu einem Vollparlament mit richtigem Haushaltsrecht und dem Recht zur Wahl des Kommisionspräsidenten / der Kommission machen, wäre die Hürde sofort gerechtfertigt.
Die Gretchenfrage ist vielmehr: Will man dem EP mehr Kompetenzen geben - genau darauf zielt auch das Urteil zwischen den Zeilen; ob sich jedoch die nationalen Regierung hier die Macht wegnehmen lassen wollen, ist zumindest fraglich.
Die Klage abweisen. . Das Parlament hat in den letzten Jahren Stück und Stück (und viel zu langsam) Rechte gewonnen. Die zugrunde liegende Annahme, dass das Parlament eines Nicht-Staates aber an den Maßstäben eines Staates gemessen werden sollte, halte ich sowieso für absurd.
Da verkennst Du die strukturellen Unterschiede. Der Bundestag ist ein Vollparlament, der über ein eigenes Budgetrecht verfügt und dem eine Regierung verantwortlich ist. Das EP ist ein Rumpfparlament; es hat kein Budgetrecht, kontrolliert keine Regierung - es hat ja nichtmal ein eigenes Initiativrecht im Gesetzgebungsprozeß!
Du scheinst einfach den Schluß zu ziehen, daß Europa über den Nationalstaaten steht und damit auch zwingend das EP über dem BTag und damit auch "Eine Hürde, die für den Bundestag gut genug ist, [...] für das EP nicht zu hoch" ist. Das EP spielt aber nunmal nur eine untergeordnete Rolle im europäischen Gefüge, die mit der Rolle des deutschen Bundestages in unserem System nicht vergleichbar ist. Allein deswegen sind schon nicht die gleichen Maßstäbe anzulegen.
Eigentlich gehört das Thema in meinen Augen ohnehin von Europa geregelt - und zwar kontinentweit einheitlich.
Da gabe ich Dir Recht. Aber, und das ist das tragische, nichtmal zur Regelung seiner eigenen Wahl hätte das EP ein Initiativrecht.
Verfasst: Mi 9. Nov 2011, 23:37
von Anastasia von Metternich
Immerhin kommen wir grundsätzlich am gleichen Punkt an.
Ich bezweifle jedenfalls, dass ausgerechnet das BVerfG ein stärkeres Europaparlament sehen will. Alterativ bestreite ich, dass das BVerfG versteht, wie demokratische Strukturen entstehen: Erst kommt der Staat, dann das schlagkräftige Parlament. Das BVerfG scheint zu denken, der Prozess laufe andersrum ab.
Wenn das EP aber sowieso nicht so wichtig ist, dann besteht aber für Tierschutzparteiwähler auch keine Rechtsverletzung, die eine Aufhebung der Hürde gebietet. Entweder ist das Parlament so mächtig, dass man es mit demokratischen Maßstäben misst (dann ist die Fünf-Prozent-Hürde akzeptabel, wie das Beispiel Bundestag zeigt), oder es ist eben nicht so mächtig, aber dann muss man es auch nicht mit demokratischen Maßstäben messen.