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Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 16:16
von Rincewind
Antrag der Imperialregierung:
Imperialhaushaltaufhebungsgesetz
§1 Das Imperialhaushaltsgesetz wird aufgehoben und tritt mit der Verkündung außer Kraft.
Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 10:27
von Rincewind
Die Imperialregierung beantragt eine Wiederholung der Abstimmungen: "2008/11/20 Kommunalreformgesetz", "2008/11/18 Imperialgesetz zur Bekämpfung von Prostitution", "2008/10/15 Steuererhebungsgesetz" und "2008/11/17a Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung" auf Grund der fehlenden Beschlussfähigkeit.
Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 11:00
von Michael Schneider
Ich sehe derzeit keinen Sinn, wenn von vier aktiven Bürgern einer seine Abwesenheit angekündigt hat und der andere durch Aktivität in Heroth auf einem Parteitag glänzt.
Sollten Sie das anders sehen bitte PN an mich, damit ich sie trotzdem neu öffne.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 11:38
von Rincewind
So, wir können erneut abstimmen und handlungsfähige Ergebnisse schaffen.
Verfasst: Mi 10. Dez 2008, 13:04
von Michael Schneider
Bitte die einzelnen Anträge nochmal...ich verliere den Überblick bei der Schwemme.^^
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:15
von Rincewind
Leitantrag der Imperialregierung:
Imperialgesetz über Sozialen Wohnungsbau
§1 Jeder Imperialbürger hat das Recht auf Wohnraum für sich und seine Familie entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen.
§2 Der Staat ist verpflichtet, dieses Recht durch Förderung des Wohnungsbaus, die Werterhaltung vorhandenen Wohnraumes und die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraums zu verwirklichen.
§3 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 20:27
von Rincewind
Beschlussantrag:
Weihnachtspause
Das Herrenhaus beschließt eine Weihnachtspause vom 21.12. - 07.01.
Während dieser Zeit bleibt das Haus geschlossen. Anträge werden erst nach dem 07.01. wieder bearbeitet.
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 19:36
von Wolfgang Müller
Ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Erleichterung zur Teilnahme an der politischen Partizipation in Imperia"
Verfasst: So 15. Feb 2009, 20:09
von Wolfgang Müller
Gesetz zur Änderung des Bildungsgesetzes für die Republik Imperia
§1
(1) §4 (1) des Gesetzes wird in folgende Form abgeändert:
Die Aufgabe der Schulen ist es, jeden jungen Menschen unbeachtet seiner Herkunft, seiner ethnischen Zugehörigkeit, seines Geschlechts, seiner sexuellen Neigung, körperlichen Verfassung und seiner wirtschaftlichen Lage den Zugang zu Wissen und Fähigkeiten zu ermöglichen.
(2) §4 (2) des Gesetzes wird in folgende Form abgeändert:
Die Schulen haben in Erfüllung ihrer Pflichten auch den Auftrag, den Schülern, über die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten hinaus, ein tolerantes, weltoffenes, demokratisches, fried- und freiheitsliebendes Weltbild zu vermitteln.
§2
Der §5 wird gestrichen und wie folgt neugefasst:
(1) Das Schulwesen wird in verschieden Schularten gegliedert, um dem jeweiligen Bildungsziel gerecht zu werden.
(2) Schularten sind:
1. Die Grundschule,
2. Die Oberschule,
3. Die berufsbildenden Schulen (Fachschule, Berufsschule),
4. Die Sonderschule für körperlich oder geistig Beeinträchtige.
(3) Diese sind gegliedert in
1. die Primarstufe,
2. die Sekundarstufe I,
3. die Sekundarstufe II.
§3
der §6 wird gestrichen und wie folgt neugefasst:
(1) In der Grundschule werden in sechs Jahren die grundlegenden Kenntnisse für den Fortgang der Bildung in der Sekundarstufe gelegt.
(2) Die Integrierte Gesamtschule führt:
a) nach der neunten Klasse zur Berufsreife als einen Abschluss der Sekundarstufe I mit der Möglichkeit zur Berufsausbildung.
b) nach der zehnten Klasse zum qualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe I mit einer erweiterten allgemeinen Bildung. Er berechtigt zum Besuch der Sekundarstufe II, neben der Möglichkeit der Berufsausbildung.
(5) Die berufsbildenden Schulen haben die Aufgabe, fachliche und theoretische Kenntnisse über den spezifischen Beruf aufzubauen und die allgemeine Bildung zu vertiefen.
(6) Die Sonderschule (umfasst alle Einrichtungen mit dieser Bezeichnung, egal für welche Schülergruppe sie ist) ermöglicht körperlich bzw. geistlich behinderten Menschen einen Schulabschluss im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Sonderschule sind immer einer Schulstufe zugeordnet.
§4
der §14 wird gestrichen und wie folgt neugefasst:
(1) Ethik ist ein reguläres Schulfach.
(2) Schülerinnen und Schüler können auf eigenen Wunsch hin am Fach Religion teilnehmen.
(3) Schulen können katholischen, evangelischen, muslimischen und jüdischen Religionsunterricht anbieten.
(4) Finden sich weniger als 5 Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe, welche am jeweiligen Religionsunterricht teilnehmen wollen, muss am Ethikunterricht teilgenommen werden.
§5
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
Verfasst: Mo 16. Feb 2009, 14:26
von Michael Schneider
Ich rate mal dass sie eine Aussprache dazu wünschen...