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Verfasst: Di 23. Jun 2009, 12:59
von Richard Stresemann
Original von Sven Wenzel
Für jede andere repressive und willküranfällige Maßnahme der Ermittlungsbehörden wird der vorheriger Beschluss eines Richters gefordert.
Wie gesagt, wenn Du vom Verfassungsschutz beobachtet wirst, wird vorher kein Richter gefragt.
Es ist doch absolute Ausnahme, dass die Exekutive sich vor einer Maßnahme eine Erlaubnis der Judikative einholen muss. Keine Baugenehmigung, kein Steuerbescheid, kein Ordnungsgeld wird a priori von den Gerichten überprüft.
Es gibt doch eigentlich nur zwei Ausnahmefälle, in denen das gemacht wird, nämlich wenn die Freiheit der Person nicht nur vorübergehend aufgehoben wird - der Haftbefehl in der Tradition der Habeas Corpus Akte - und wenn in den Kernbereich der Privat- und Intimsphäre eingedrungen wird - der Durchsuchungsbefehl für die Wohnung und die Erlaubnis zum Abhören der Telekommunikation. Nun muss man aber gleichwohl sehen: Selbst hier gibt es ja wieder Ausnahmen. Die Freiheit der Person kann durchaus vorübergehend ohne richterliche Genehmigung aufgehoben werden - Polizeigewahrsam und vorläufige Festnahme -, und die Möglichkeit der Durchsuchung bei Gefahr im Verzug.
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 13:03
von Richard Stresemann
Original von Michael Schneider
Für mich ist das mit einer verhaftung gleichzusetzen, da die Freiheit so massiv eingeschränkt wird wenn man auf die Sperrliste kommt
Dem stimme ich nicht zu, weil es ja gar keine Freiheit zur Verbreitung von Kinderpornographie gibt.
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 13:07
von Sven Wenzel
Original von Richard Stresemann
Wie gesagt, wenn Du vom Verfassungsschutz beobachtet wirst, wird vorher kein Richter gefragt.
Bei den drei deutschen Geheimdiensten gibt es aber jeweils ein parlamentarisches Kontrollgremium, was der Gewaltenteilung entspricht.
Hier soll aber die Exekutive durch eine andere Exekutive kontrolliert werden. Das verstößt gegen Art. 20 GG. Gefahr in Verzug ist hier nicht gegeben.
Und der Vergleich mit einer Baugenehmigung ist doch wohl sehr weit hergeholt.
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 13:11
von Richard Stresemann
Original von Sven Wenzel
Hier soll aber die Exekutive durch eine andere Exekutive kontrolliert werden. Das verstößt gegen Art. 20 GG. Gefahr in Verzug ist hier nicht gegeben.
Und der Vergleich mit einer Baugenehmigung ist doch wohl sehr weit hergeholt.
Naja, nun wird ja der Bundesdatenschutzbeauftragte auch direkt vom Bundestag gewählt. Und ich habe nicht den Eindruck, dass dieses ganze Thema wichtig genug ist, dass man hierfür ein eigenes Bundestagsgremium schaffen müsste.
Und wenn Dir der Vergleich mit der Baugenehmigung nicht gefällt, gut, dann nehmen wir statt dessen eben die Abrissverfügung.
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 13:28
von Philipp Klatten
Original von Richard Stresemann
Schließlich steht es jedem Seitenbetreiber doch offen, sich gegen das blockieren seiner Seite an die Gerichte zu wenden.
Wie groß wird der wirtschaftliche Schaden für einen Website-Betreiber sein, wenn es einmal ein Stopp-Schild auf seiner Seite gab?
Und mit deiner Argumentation könnte man in Deutschland ja auch Verhaftungen durchführen, wie man will. Denn alle Inhaftierten können sich dann ja nachträglich juristisch dagegen wehren :rolleyes:
Was sagst du eigentlich dazu, dass der Bund schlichtweg nicht für die Medienkontrolle zuständig ist, sondern dass das Ländersache ist?
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 13:42
von Richard Stresemann
Original von Philipp Klatten
Wie groß wird der wirtschaftliche Schaden für einen Website-Betreiber sein, wenn es einmal ein Stopp-Schild auf seiner Seite gab?
Also, der wirtschaftliche Schaden ist ja nun wirklich nicht das Problem, oder? Dafür haftet dann schließlich der Staat.
Und mit deiner Argumentation könnte man in Deutschland ja auch Verhaftungen durchführen, wie man will.
Ich finde, der Unterschied zwischen der Aufhebung der Freiheit der Person und der Sperrung auf den Zugriff einer Website ist - gewaltig.
Was sagst du eigentlich dazu, dass der Bund schlichtweg nicht für die Medienkontrolle zuständig ist, sondern dass das Ländersache ist?
Dass ich das nicht unter Medienkontrolle einordnen würde. Der Bund hat unter anderem alleinige Zuständigkeit über die Telekommunikation (Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG) und die internationale Verbrechensbekämpfung (Nr. 10 c).
Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 13:14
von Philipp Klatten
Original von Richard Stresemann
Also, der wirtschaftliche Schaden ist ja nun wirklich nicht das Problem, oder? Dafür haftet dann schließlich der Staat.
Seit wann das bitte? Nehmen wir an, eine Website bringt dem Betreiber mehrere Hundert Euro im Monat als Einnahme. Nun ist die Seite wochenlang gesperrt. Das bedeutet auch, dass Tausende Nutzer abspringen. Den Schaden ersetzt einem der Staat nicht. Letztendlich kann eine falsche Sperrung, die dem BKA ganz sicher passieren wird, wirtschaftliche Existenzen ruinieren.
Ich finde, der Unterschied zwischen der Aufhebung der Freiheit der Person und der Sperrung auf den Zugriff einer Website ist - gewaltig.
Es ging um die "Argumentation". Mit deinen Worten könnte man ebenso wahllose Verhaftungen rechtfertigen, da ja jeder im Nachhinein durch einen Richter wieder freikommen könnte.
Dass ich das nicht unter Medienkontrolle einordnen würde. Der Bund hat unter anderem alleinige Zuständigkeit über die Telekommunikation (Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG) und die internationale Verbrechensbekämpfung (Nr. 10 c).
Seit wann wird durch das Sperren von Websites das Verbrechen bekämpft? Das Verbrechen bleibt bestehen und die Verbrecher bleiben unbehelligt.
Und dass das Internet ein Medium ist, bestreitet hier wohl niemand. Desweiteren bezieht sich das Gesetz allein auf die Inhalte dieses Mediums. Und dafür hat der Bund einfach keine Gesetzgebungskompetenz.
Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 13:30
von Richard Stresemann
Original von Philipp Klatten
Seit wann das bitte? Nehmen wir an, eine Website bringt dem Betreiber mehrere Hundert Euro im Monat als Einnahme. Nun ist die Seite wochenlang gesperrt. Das bedeutet auch, dass Tausende Nutzer abspringen. Den Schaden ersetzt einem der Staat nicht.
Da sich der Staat regresspflichtig macht, wird jeder beweisbare Schaden ersetzt.
Es ging um die "Argumentation". Mit deinen Worten könnte man ebenso wahllose Verhaftungen rechtfertigen, da ja jeder im Nachhinein durch einen Richter wieder freikommen könnte.
Nein, ich sage ja, die Freiheit der Person und der Kernbereich der Privatsphäre sollen in besonderem Maße geschützt werden. Aber das sind Sonderfälle, die man nicht auf so eine Banalität wie das Sperren des Zugriffs auf bestimmte Internetseiten auszuweiten braucht. Der Normalfall, auch im gewaltenteiligen Rechtsstaat, sieht vor, dass die Exekutive erst handelt und diese Handlung nachträglich durch die Judikative überprüft werden kann.
Seit wann wird durch das Sperren von Websites das Verbrechen bekämpft? Das Verbrechen bleibt bestehen und die Verbrecher bleiben unbehelligt.
Der Bezug und Konsum von Kinderpornographie ist ebenfalls eine Straftat, die hier verhindert wird.
Und dafür hat der Bund einfach keine Gesetzgebungskompetenz.
Irgendwie bin ich nicht überzeugt, dass die große Aufregung entsteht, weil der Bund möglicherweise in Länderkompetenzen eingreift. Weiterhin sehe ich auch gar nicht, dass die Länder sich beschweren würden.
Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 17:38
von Lady Enigma
Original von Heinrich Julius von Jagonburg
Bist du eigentlich so dumm oder ist das Argumentationstaktik?
Dumm. Eindeutig dumm.
Auf diese Weise und ohne anschenend auch nur ansatzweise das wirkliche Problem zu begreifen zu argumentieren, ist nicht anders erklärlich.
@Stresemann: Erkennst Du eigentlich beispielsweise den Unterschied zwischen der Beobachtung einzelner Leute durch denn VV und der systematischen Aushöhlung eines der wichtigsten Grundgesetzartikel?
Ist wie bei der Folterdebatte: Damals wurde aus gegebenem Anlass diskutiert, ob es akzeptabel sei, einen Täter zu foltern, um möglicherweise lebensrettende Informationen über das Opfer zu erlangen.
Ich kann mich da an einen langen Aufsatz in der FAZ erinnern....
Was wiegt eigentlich die Zerstörung eines Grundrechtes auf?
Der Autor hat ausführlich dargelegt, warum z.B. die Würde des Menschen ohne jede Einschränkung unantastbar ist,
das Recht auf Leben aber nicht ohne Einschränkungen(Kriegsfall, Rettungsschuss u.a.)
Und er hat sehr genau dargelegt, was eine Grundrechtseinschränkung rechtfertigt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Die reine Strafverfolgung reicht als Grund nicht! Und vor allem müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein und die Kontrolle gewährleistet.
Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 21:25
von Philipp Klatten
Original von Richard Stresemann
Da sich der Staat regresspflichtig macht, wird jeder beweisbare Schaden ersetzt.
Wo lebst du bitte? In Deutschland jedenfalls nicht, denn hier sieht die Realität was Entschädigung durch den Staat bei falscher Verdächtigung angeht, anders aus. Frag mal jemanden, gegen den schon unbegründeterweise ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder der fälschlicherweise inhaftiert worden ist. Da gibt es, wenn überhaupt, minimalen Regress.
Der Bezug und Konsum von Kinderpornographie ist ebenfalls eine Straftat, die hier verhindert wird.
Bezug und Konsum von etwas stellen aber keine internationale organisierte Kriminalität dar, wovon dann der Bund eine Gesetzgebungskompetenz ableiten könnte.
Weiterhin sehe ich auch gar nicht, dass die Länder sich beschweren würden.
Das ändert nichts an den Worten im Grundgesetz und das wieder einmal eine Bundesregierung die Verfassung bewusst ignoriert.