Wie gesagt, wenn Du vom Verfassungsschutz beobachtet wirst, wird vorher kein Richter gefragt.Original von Sven Wenzel
Für jede andere repressive und willküranfällige Maßnahme der Ermittlungsbehörden wird der vorheriger Beschluss eines Richters gefordert.
Es ist doch absolute Ausnahme, dass die Exekutive sich vor einer Maßnahme eine Erlaubnis der Judikative einholen muss. Keine Baugenehmigung, kein Steuerbescheid, kein Ordnungsgeld wird a priori von den Gerichten überprüft.
Es gibt doch eigentlich nur zwei Ausnahmefälle, in denen das gemacht wird, nämlich wenn die Freiheit der Person nicht nur vorübergehend aufgehoben wird - der Haftbefehl in der Tradition der Habeas Corpus Akte - und wenn in den Kernbereich der Privat- und Intimsphäre eingedrungen wird - der Durchsuchungsbefehl für die Wohnung und die Erlaubnis zum Abhören der Telekommunikation. Nun muss man aber gleichwohl sehen: Selbst hier gibt es ja wieder Ausnahmen. Die Freiheit der Person kann durchaus vorübergehend ohne richterliche Genehmigung aufgehoben werden - Polizeigewahrsam und vorläufige Festnahme -, und die Möglichkeit der Durchsuchung bei Gefahr im Verzug.

