Verfasst: Do 17. Feb 2011, 16:12
Je ne sais pas. Hab damals nur irgendwo hingeschrieben, wer ich bin und das ich nicht damit einverstanden bin, dass DvA Ratelon als Marke einträgt.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Si... Wir hatten Geld gesammelt und uns beraten lassen. Als wir Geld für weitere Schritte sammelten kam nicht genug zusammen.Original von Hajo Poppinga
Hatten wir das denn offiziell beim DPMA gemacht? Ich dachte, es hätte damals nur eine unverbindliche Rechtsberatung bei irgendeinem Anwalt gegeben.
Original von Hajo Poppinga
Die Marke "Ratelon" hat eben insbesondere Klasse 41: (...)
So lange ist das auch nicht mehr hin. Bis dahin könnte man sich ja noch auf einen neuen Namen einigen, um dann vielleicht den alten wieder zu übernehmen.Original von Deutsches Patent- und Markenamt
220 Anmeldetag AT 20.01.2006
151 Tag der Eintragung im Register ET 07.08.2006
180 Schutzendedatum VED 31.01.2016
http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.htmlOriginal von Deutsches Patent- und Markenamt
(...)
Verlängerung der Schutzdauer
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach 10 Jahren am letzten Tag des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie können sie immer wieder um jeweils 10 Jahre verlängern. Für eine vollständige Verlängerung Ihrer Marke genügt die Einzahlung der Verlängerungsgebühren. Soll die Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängert werden, so müssen Sie dies zusätzlich beantragen.
(pdf- Datei Formular: Verlängerung der Schutzdauer und Änderung des Schutzumfangs).
Die Verlängerungsgebühren sind am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet. Sie sind bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit zuschlagsfrei zahlbar. Anschließend können Sie die Verlängerungsgebühren noch bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Fälligkeit mit einem Verspätungszuschlag entrichten. Die Verlängerungsgebühren dürfen frühestens ein Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden.
Werden die Verlängerungsgebühren nicht oder nicht ausreichend gezahlt, erlischt das Markenrecht.
(...)