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Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 00:14
von Stanislav Goldmann
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns keine Sorgen machen müssen und die Landtagsabgeordneten in Freistein dieses Unsinnsgesetz mehrheitlich in den Hintern zurückschieben, den es vorgibt bedecken zu wollen.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 00:17
von Wolfgang Müller
Original von Fabian Montary
Sie machen sich die Welt aber auch, widde, widde, wie Sie Ihnen gefällt?
Genau...

Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 12:29
von Hajo Poppinga
Original von Michael Schneider
Wer sich von dorther zeigt. Lesen Sie den Satz dor tzuende. Das heißt wenn eine Frau nackt in ihrem Haus an einem Fenster vorbei geht und sie von draußen gesehen wird macht sie sich strafbar.
Ja, von privatem Raum ungehindert einsehbar. Das ist etwas anderes, Herr Schneider.
Sie verteidigen es in einem fort. Sind Sie nun dagegen oder dafür?
Sie haben also keinen klaren Beleg? Bisher habe ich mich vor allem dagegen gewandt, daß jeder plötzlich nackt oder bestenfalls kopulierenderweise durch die Gegend schwarwenzelt. Das ich mich für das Gesetz an sich ausgesprochen habe, dafür hätte ich doch gernen einen Belegt
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 12:58
von Michael Schneider
Original von Hajo Poppinga
Ja, von privatem Raum ungehindert einsehbar. Das ist etwas anderes, Herr Schneider.
Steht da aber nunmal anders. Der Text ist juristisch eindeutig: wer auf öffentlichen oder privatem Grund (also überall) entsprechend zu sehen ist.
Nochmal für Sie: Wer sich auf [...] privatem Raum ungehindert einsehbar [...] zeigt [...].
Das heißt ich befinde mich auf privatem Raum und werde gesehen. Egal ob von anderem privatem Raum oder von öffentlichem.
Sie haben also keinen klaren Beleg? Bisher habe ich mich vor allem dagegen gewandt, daß jeder plötzlich nackt oder bestenfalls kopulierenderweise durch die Gegend schwarwenzelt. Das ich mich für das Gesetz an sich ausgesprochen habe, dafür hätte ich doch gernen einen Belegt
Dann sagen Sie es doch jetzt: Sind sie FÜR oder GEGEN das Gesetz?
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 13:23
von Hajo Poppinga
Original von Michael Schneider
Steht da aber nunmal anders. Der Text ist juristisch eindeutig: wer auf öffentlichen oder privatem Grund (also überall) entsprechend zu sehen ist.
Nochmal für Sie: Wer sich auf [...] privatem Raum ungehindert einsehbar [...] zeigt [...].
Das heißt ich befinde mich auf privatem Raum und werde gesehen. Egal ob von anderem privatem Raum oder von öffentlichem.
Ja, Herr Schneider, der Text ist eindeutig. Nur lesen Sie ihn falsch.

Nochmal:
§ 3 Öffentliche Nacktheit und Unzucht
(1)
Wer sich auf öffentlichem Grund und Boden oder
von solchem oder
privatem Raum ungehindert einsehbar ohne blickdichte Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale sowie, bei Frauen, der Brustwarzen zeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
Es geht darum, daß man sich von privatem Raum einsehbar, nicht auf privaten Raum zeigt.
Dann sagen Sie es doch jetzt: Sind sie FÜR oder GEGEN das Gesetz?
Ich bin für Sittlichkeit, Anstand und Moral, Herr Schneider. Die Frage nach diesem Gesetz stellt sich doch für mich überhaupt nicht, weil ich weder etwas dafür, noch dagegen unternehmen kann.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 16:33
von Michael Schneider
Original von Hajo Poppinga
Ich bin für Sittlichkeit, Anstand und Moral, Herr Schneider. Die Frage nach diesem Gesetz stellt sich doch für mich überhaupt nicht, weil ich weder etwas dafür, noch dagegen unternehmen kann.
Wissen Sie was ich schlimm finde? Ich wußte EXAKT was Sie sagen würden. Das typische Politikergewäsch, mit der man sich von Verantwortung reinhält und bloß keine Position zu einem festen Standpunkt bezieht.
Kotzen Sie sich nciht manchmal selber an? Mich widern sie jedenfalls damit an.
DAFÜR oder DAGEGEN! Das ist eine klare Position die man einnehmen kann. Egal ob man es entscheiden kann oder nicht!
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 16:38
von Hajo Poppinga
Herr Schneider, was mich anwidert, oder vielmehr erschüttert, ist die Tatsache, daß Sie offensichtlich das Gesetz nicht verstanden haben und deswegen so einen Bohei hier veranstalten. Letztendlich handelt es sich nur um ein Gesetz, das bestimmt, daß man auf öffentlichem Grund weder seinen Penis, noch Vagina zeigen darf. Dagegen habe ich nichts einzuwenden, auch wenn ich das eigentlich für eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit halte.
Letztendlich bleibt mir vor allem Ihnen zu raten ein Gesetz zukünftig genauer zu lesen, bevor Sie ein derartiges Geschrei machen.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 17:26
von Fabian Montary
Ich sehe im Übrigen, ungeachtet der übrigen Regelungen des Gesetzes einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau (Art. 2 I 2 Alt. 3 UVerf) in der Sache der unbedeckten weiblichen Brustwarzen. Was ist so schlimm an weiblichen Brustwarzen?
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 23:21
von Michael Schneider
Original von Hajo Poppinga
Herr Schneider, was mich anwidert, oder vielmehr erschüttert, ist die Tatsache, daß Sie offensichtlich das Gesetz nicht verstanden haben und deswegen so einen Bohei hier veranstalten. Letztendlich handelt es sich nur um ein Gesetz, das bestimmt, daß man auf öffentlichem Grund weder seinen Penis, noch Vagina zeigen darf. Dagegen habe ich nichts einzuwenden, auch wenn ich das eigentlich für eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit halte.
Letztendlich bleibt mir vor allem Ihnen zu raten ein Gesetz zukünftig genauer zu lesen, bevor Sie ein derartiges Geschrei machen.
Ich habe das Gesetz korrekt verstanden, Sie nicht.
Und sie verweigern nach wie vor eine konkrete Stellungnahme Für oder Wider.
Verfasst: Sa 12. Jul 2008, 00:13
von Hajo Poppinga
Original von Michael Schneider
Ich habe das Gesetz korrekt verstanden, Sie nicht.
Na, dann tut's mir leid, daß ich Ihnen solche Umstände bereitet habe.