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Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 20:48
von Palin Waylan-Majere
Sie schrieben "unterwandert", was ja wohl völlig an der Realität vorbei geht. Dass Tony Gold später keine andere Perspektive mehr gesehen hat, als zur FLA zu gehen, ist zwar schade, aber daran kann ich jetzt auch nichts mehr ändern.

Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 21:38
von Franz Sperling
Sehe ich anders. Sie sind den damaligen Grünen beigetreten, um diese zu unterwandern und über diese ins Unionsparlament zu kommen. Ihr Beitritt hat doch den damaligen Unionskanzler Veitayaki dazu genötigt die Vertrauensfrage zu stellen, da unter anderem durch Ihren Beitritt zu den Grünen und Ihren Mandatsantritt seine Kanzlermehrheit flöten gegangen ist.

Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 22:05
von Hans Sack
Diese Einstweiligeverfügung ist eine Absurde Lächerlichkeit, Cliquenwirtschaft Schlimmster art.

Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 22:28
von SRM
Jetzt nur mal so: Warum ist Madame van Middelburg überhaupt Richterin? Sie hat sowohl im Unionsparlament als auch im Unionsrat die notwendige Mehrheit verfehlt.

Oder habe ich etwas verpasst?

Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 22:29
von Franz Sperling
Original von Hans Sack
Diese Einstweiligeverfügung ist eine Absurde Lächerlichkeit, Cliquenwirtschaft Schlimmster art.
Sie verwechseln da etwas mit sich selbst.
Die einstweilige Verfügung ist Ausdruck unseres Rechtsstaates, der die Rechtsansprüche seiner Bürgerinnen und Bürger schützt.

Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 22:32
von SRM
Original von SRM
Jetzt nur mal so: Warum ist Madame van Middelburg überhaupt Richterin? Sie hat sowohl im Unionsparlament als auch im Unionsrat die notwendige Mehrheit verfehlt.

Oder habe ich etwas verpasst?
Habe es gesehen. Interessant, dass weder Unionsregierung noch Unionsparlament informiert wurden.

Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 22:36
von Laura van Middelburg
Original von SRM
Jetzt nur mal so: Warum ist Madame van Middelburg überhaupt Richterin? Sie hat sowohl im Unionsparlament als auch im Unionsrat die notwendige Mehrheit verfehlt.

Oder habe ich etwas verpasst?
Der Herr Unionspräsident hat mich - ebenso wie den Kollegen von Löwenherz - unter Anwendung der Ermächtigung nach Art. 59 S. 2 UVerf i. V. m. § 6 Abs. 1 S. 2 UGerG ernannt. Die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Rechtsnormen lagen vor.

Meine Ernennungsurkunde finden Sie hier, meine Eidesleistung hier.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. :)

Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 23:28
von Hans Sack
Original von Franz Sperling

Die einstweilige Verfügung ist Ausdruck unseres Rechtsstaates,
Wohl ehr ein ausdruck von Korupption und Rechtsbeugung.

Verfasst: Mo 26. Jul 2010, 23:40
von Franz Sperling
Original von Hans Sack

Wohl ehr ein ausdruck von Korupption und Rechtsbeugung.
Seit wann liegen Korruption und Rechtsbeugung vor, wenn das Recht angewandt wird?
Ihre Schmähkritik am Rechtsstaat und den rechtsprechenden Institutionen zeigt, wie wenig sie auf dem Boden des Rechtsstaates und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Verfasst: Di 27. Jul 2010, 01:18
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Original von Hans Sack

Wohl ehr ein ausdruck von Korupption und Rechtsbeugung.
Sie sollten echt vorsichtig mit Ihren Äußerungen sein. Diese sind strafrechtlich relevant.