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Verfasst: Sa 15. Nov 2008, 15:31
von Bodo von Kurzschluss
Mal so zur Kenntnisnahme: Montag hat sich das Problem erledigt. ;)

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 17:06
von Rincewind
Ich möchte den kommissarischen Sekretär Schneider bitten Neuwahlen zum Sekretär des Herrenhauses einzuleiten, da Herr Bellagio leider die Imperialbürgerschaft nicht mehr besitzt.

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 19:34
von Michael Schneider
Ihr seid auch Scherzkekse...ich melde mich an mehreren Orten abwesend und ihr übertragt mir irgendwelche Pflichten...

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 09:10
von Michael Schneider
Aussprache zum Thema Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft (Unionsparlament) im Unionsrat derzeit.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 09:20
von Michael Schneider
Bitte um Aussprache zur Änderung des Imperialgesetz über die Geschäftsordnung des Herrenhauses (GO) in Ergänzung im folgenden Passus:

§ 7
Abstimmungen

(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 30 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 09:47
von Rincewind
Die Imperialregierung beantragt eine Wiederholung der Abstimmung über folgenden Antrag:
Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung

§1 der Artikel 14 der Verfassungsurkunde der Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 14
Wahl des Imperialkanzlers

Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf drei Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren. Wiederwahl ist zulässig. Nachdem der Kandidat seine Wahl angenommen hat wird er vom Sekretär des Herrenhauses zum Imperialkanzler ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.

§2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 10:01
von Michael Schneider
Angesichts der Aussprache zur GO-Ergänzung werde ich diesen Antrag solange zurückstellen. Sollte dazu Diskussionsbedarf bestehen bitte ich einen Antrag zur Aussprache abzugeben.

Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 10:47
von Rincewind
Antrag der Imperialregierung:
Reformgesetz zur Verfassungsgesetzgebung

§1 Gewährleistung der Handlungsfähigkeit
Die Artikel 22 und 25 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia werden wie folgt neu gefasst:
  • Artikel 22
    Beschlussfassung

    Das Herrenhaus fasst Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit der Abstimmenden, sofern die Verfassungsurkunde oder die Geschäftsordnung des Herrenhauses, letztere für interne Angelegenheiten des Herrenhauses, nichts anderes bestimmen.
    Für alle Abstimmungen und Wahlen im Herrenhaus und republikweit gilt, dass Enthaltungen bei der Prüfung einer Mindestbeteiligung zu zählen sind, bei der Ergebnisfeststellung aber außen vor bleiben.

    Artikel 25
    Verfassungsänderungen

    Änderungen an der Verfassungsurkunde benötigen die Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen des Herrenhauses, sowie der Mehrheit der Imperialbürger durch ein Referendum.
§2 Die Änderungen treten mit ihrer Verkündung in Kraft

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 09:09
von Wolfgang Müller
Ich beantrage eine Aussprache über das Verhältnis der Republik Imperia zum Kingdom of Albernia.

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 09:12
von Rincewind
Antrag der Imperialregierung:
Imperialarchivgesetz

§1
Das Imperialarchiv hat die Aufgabe, die Verfassung, die Gesetze und Urteile sowie Verträge der Republik Imperia im Imperialarchiv aufzubewahren und der Öffentlichkeit jederzeit zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, wobei jeweils alle aktuell gültigen Gesetze und die aktuelle Verfassung hervorgehoben werden müssen.

§2
Das Imperialarchiv wird durch das für Justiz zuständige Imperialministerium oder einen von diesem beauftragten Imperialarchivar verwaltet. Dafür werden entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

§3 Sitz des Imperialarchivs ist Wegenstein.

§4 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.