Ich unterstütze des Ersuchen des Kollegen um Bearbeitung der angesammelten Anträge durch den Parlamentspräsidenten oder seinen Stellvertreter.Original von Palin Waylan-Majere
Müssen wir hier auch erst das Präsidium neuwählen oder wird das noch bearbeitet?
Beiträge: 587
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Victoria Virginia Sewell
Gründungsmitglied der ehrenwerten KDU
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Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Das Unionsministerium des Auswärtigen und der Verteidigung legt folgenden Grundlagenvertrag zur Abstimmung vor:
Basic Treaty between the Commonwealth of Melanesi and the Democratic Union
Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union
Preamble / Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
die Demokratische Union
und
the Commonwealth of Melanesi
im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
sind wie folgt übereingekommen:
Article I: Anerkennung
(1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
(2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "freundschaftlich" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
(3) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.
Article II: Diplomatische Vertretungen
(1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
(2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
(3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
Article III: Reise-, Zoll- und Auslieferungsbestimmungen
(1) Beide Vertragspartner verzichten auf Reisebeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Partnerstaat.
(2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen in Zukunft gemeinsam zu regeln. Die Vertragspartner werden einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
(3) Bürger des Vertragspartners, die im Land des Vertragspartners strafrechtlich verfolgt werden und im eigenen Land aufgegriffen werden, sollen auf Antrag des Vertragspartners - nach richterlicher Anordnung -, an diesen überstellt werden.
Article IV: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und noch zu vertiefen.
(2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
(3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
Signatures / Unterschriften
für die Demokratische Union
for the Commonwealth of Melanesi
Basic Treaty between the Commonwealth of Melanesi and the Democratic Union
Grundlagenvertrag zwischen dem Commonwealth of Melanesi und der Demokratischen Union
Preamble / Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
die Demokratische Union
und
the Commonwealth of Melanesi
im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
sind wie folgt übereingekommen:
Article I: Anerkennung
(1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
(2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "freundschaftlich" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
(3) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.
Article II: Diplomatische Vertretungen
(1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
(2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
(3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
Article III: Reise-, Zoll- und Auslieferungsbestimmungen
(1) Beide Vertragspartner verzichten auf Reisebeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Partnerstaat.
(2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen in Zukunft gemeinsam zu regeln. Die Vertragspartner werden einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
(3) Bürger des Vertragspartners, die im Land des Vertragspartners strafrechtlich verfolgt werden und im eigenen Land aufgegriffen werden, sollen auf Antrag des Vertragspartners - nach richterlicher Anordnung -, an diesen überstellt werden.
Article IV: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und noch zu vertiefen.
(2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
(3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
Signatures / Unterschriften
für die Demokratische Union
for the Commonwealth of Melanesi
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
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Ich richte folgende Anfrage an das Außen- und Verteidigungsministerium:
1. Wie stufen Sie den Status der zwischenstaatlichen Beziehungen zu unserem Nachbarland, der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien ein und welche Möglichkeiten sieht das Außenministerium für die dauerhafte Verbesserung der Beziehungen?
2. Welche Ziele verfolgen Sie bei den Gesprächen mit dem Reichskanzler des Vereinigten Kaiserreiches Friedrich McClane?
3. Wie beurteilen Sie die Pläne des Kaisers Heinrich Louis II., die Flotte des Vereinigten Kaiserreiches zu erweitern - u.a. um 3 nuklear angetriebene Flugzeugträger, 6 nuklear angetriebene Jagd-Uboote, 8 nuklear angetriebene schwere Kreuzer sowie zahlreiche weitere Schiffe?
4. Wie beurteilen Sie den Militärreport des futunischen Wesirats für Äußeres, dem zufolge zwei Trägerschiffe modernisiert und mit einem weiterern, just fertiggestellten, Träger gemeinsam in eine Überseeflotte eingegliedert werden?
5. Mit welchen Staaten führt die Unionsregierung derzeit Gespräche hinter verschlossenen Türen und mit welchem Ziel?
6. Wie beurteilen Sie die Lage der Menschenrechte und der öffentlichen Sicherheit in der Dreibürgischen Kolonie Ostland?
1. Wie stufen Sie den Status der zwischenstaatlichen Beziehungen zu unserem Nachbarland, der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien ein und welche Möglichkeiten sieht das Außenministerium für die dauerhafte Verbesserung der Beziehungen?
2. Welche Ziele verfolgen Sie bei den Gesprächen mit dem Reichskanzler des Vereinigten Kaiserreiches Friedrich McClane?
3. Wie beurteilen Sie die Pläne des Kaisers Heinrich Louis II., die Flotte des Vereinigten Kaiserreiches zu erweitern - u.a. um 3 nuklear angetriebene Flugzeugträger, 6 nuklear angetriebene Jagd-Uboote, 8 nuklear angetriebene schwere Kreuzer sowie zahlreiche weitere Schiffe?
4. Wie beurteilen Sie den Militärreport des futunischen Wesirats für Äußeres, dem zufolge zwei Trägerschiffe modernisiert und mit einem weiterern, just fertiggestellten, Träger gemeinsam in eine Überseeflotte eingegliedert werden?
5. Mit welchen Staaten führt die Unionsregierung derzeit Gespräche hinter verschlossenen Türen und mit welchem Ziel?
6. Wie beurteilen Sie die Lage der Menschenrechte und der öffentlichen Sicherheit in der Dreibürgischen Kolonie Ostland?
Palin Waylan-Majere OEL
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Das Finanzministerium beantragt den Haushalt für Juni, Juli und August 2009:
Haushalt Juni 2009, Juli 2009 und August 2009
Einnahmen:
1 Vermögenssteuer privat
2140,21
2017,56
2057,06
2 Vermögenssteuer
4802,49
4682,42
4565,37
3 Einkommenssteuer
50232
9206,88
5462,5
Summe: 85166,49
Ausgaben:
4 MdUP
14000
16000
16000
5 Unionspräsident
4500
4500
4500
6 Kanzler
4000
4000
4000
7 Minister
5500
14000
17500
8 UP-Präsidium
1000
1000
1000
9 Unionsrichter
4000
4000
4000
10 Oberster Unionsanwalt
2000
2000
2000
11 Leiter Afea
1750
1750
1750
12 Leiter der Unionspolizei
1750
1750
1750
13 Leiter der Unionsbank
1750
1750
1750
14 Botschafter
4500
4500
4500
Summe: 158750
Saldo: -73583,51
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


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