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Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 15:37
von Burkhard Bokelmann
Das wäre ganz im Sinne von Demokratische Union Reloaded. Warum nicht?

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 16:08
von Lord Macshire
Original von Anaïs Gribonne-Fritz
....
Wer sagt denn, daß man einen Rechtsstreit überhaupt verlieren wird. Erstmal müßte besagter Jlussi in Vorkasse gehen und alles vorausstrecken. Und ob er dann sein Geld wiederbekommt? Kann ich mir nur schwer vorstellen.

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 16:17
von Anaïs Gribonne-Fritz
Das sage ich doch gar nicht, nur möchte ich den Rechtsstreit nicht führen. Mal abgesehen davon muss das Ganze auch nicht auf dem Rechtsweg geklärt werden...

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 17:40
von Hajo Poppinga
Original von Palin Waylan-Majere
So eine Abstimmung per Forum ist ja leicht durch diverse Pseudos in eine gewisse Richtung zu lenken.
Wir sind Ratelon, nur wird der Name eben nicht benutzt - um die jeweiligen Hoster vor unangenehmer Post zu schützen. That's it. Andererseits gab es auch jahrelang eine MN namens "Arcor" und die bekamen auch nie Probleme, soweit mir bekannt ist.
Das hat etwas mit den Schutzklassen einer Marke zu tun; wer Inhaber einer Marke ist, kann nicht jede Nutzung untersagen - sondern nur die Nutzung für den Bereich, für den er die Schutzklasse hat.

Die Marke "Ratelon" hat eben insbesondere Klasse 41:
"Durchführung von Spielen im Internet (insbesondere Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen) sowie online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk) (insbesondere für Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen)"

Das wird Arcor (der Telefonanbieter) wohl eben nicht gehabt haben.

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 17:50
von Silvester Lasalle
Ich bin für eine Rückkehr zu "Ratelon".

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 17:53
von Anaïs Gribonne-Fritz
Gar kein Problem, dann redet mal mit Dennis. Ich habe dazu nur gerade keine Zeit.

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 18:08
von Lord Macshire
Original von Hajo Poppinga
Die Marke "Ratelon" hat eben insbesondere Klasse 41:
"Durchführung von Spielen im Internet (insbesondere Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen) sowie online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk) (insbesondere für Online-Rollenspiele, Online-Börsenspiele und Online-Wirtschaftssimulationen)".
Naja, aber trifft diese Klassifizierung überhaupt hierauf zu? Ich denke, hier sind eher sog. Browsergames gemeint. Eine Micronation, also ein virtueller Internetstaat, unterscheidet sich davon ja erheblich zu o.g. "Spielen im Internet".

Verfasst: Mi 16. Feb 2011, 18:12
von Hajo Poppinga
Mir wäre das Haftungsrisiko zu groß.

Verfasst: Do 17. Feb 2011, 15:01
von Palin Waylan-Majere
Weshalb steht da eigentlich "ohne Widerspruch" eingetragen? Wir hatten doch gemeckert?

Verfasst: Do 17. Feb 2011, 15:59
von Hajo Poppinga
Hatten wir das denn offiziell beim DPMA gemacht? Ich dachte, es hätte damals nur eine unverbindliche Rechtsberatung bei irgendeinem Anwalt gegeben.