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Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:36
von Antonio Sandro
*kann sich ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen*
Ja, mein Weltbild ist vielleicht ein anderes. Ich vertrete die Auffassung, dass an den Schrauben gedreht und kein Austausch stattfinden sollte.
Das parlamentarische System wie es derzeit besteht, hat viele Jahre funktioniert. Die Umstände jetzt zeigen ohne Zweifel, dass es Schwachstellen hat. Da gebe ich Ihnen recht. Dann sollten wir uns aber Gedanken machen, wie wir das bestehende System verbessern, indem wir z.B. besser gewährleisten, dass das Unionsparlament arbeitsfähig bleibt - Stichwort: Mitarbeitspflicht der Mandatsträger und der Verlust des Mandats bei Versäumnis der Pflichtenerfüllung. Ein Abgeordneter hat Rechte und Pflichten. Wenn er diesen nicht nachkommt und seine Mandat nicht wahrnimmt (egal ob schuldhaft oder nicht), so ist es im Sinne der Funktionsfähigkeit des Parlaments, dass er von seinen Rechten und Pflichten entbunden wird und sein Mandat abgeben muss. So stell ich mir das vor.
Eine totale Abschaffung des Parlaments bringt doch mehr Probleme mit, als es löst.
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:36
von Hajo Poppinga
Original von Madonna Ritchie-Ashcraft
Sie sind ja witzig - und das bei Stimmgleichheit und einem Kandidaten - wie soll das funktionieren?!
Wir waren auch schonmal beim Du.

Erstens weißt Du ja nicht, ob es nicht noch eine weitere Kandidatur geben wird und zweitens ist PWM ja durchaus der Kandidat mit den meisten Stimmen.

Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:39
von pjotr
Original von Antonio Sandro
Ein Abgeordneter hat Rechte und Pflichten. Wenn er diesen nicht nachkommt und seine Mandat nicht wahrnimmt (egal ob schuldhaft oder nicht), so ist es im Sinne der Funktionsfähigkeit des Parlaments, dass er von seinen Rechten und Pflichten entbunden wird und sein Mandat abgeben muss. So stell ich mir das vor.
Das aber verfälscht den Wählerwillen...
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:40
von Bodo von Kurzschluss
Original von Antonio Sandro
Ein Abgeordneter hat Rechte und Pflichten. Wenn er diesen nicht nachkommt und seine Mandat nicht wahrnimmt (egal ob schuldhaft oder nicht), so ist es im Sinne der Funktionsfähigkeit des Parlaments, dass er von seinen Rechten und Pflichten entbunden wird und sein Mandat abgeben muss. So stell ich mir das vor.
Das das nicht mehr so ist, haben wir Ihrem Parteikollegen Dowan zu verdanken.
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:42
von Joeli Veitayaki
das verfälscht den Wählerwillen, auch wenn ich mir jetzt ein Eigentor schieße, auch der Verzicht auf ein Mandat.
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:47
von Antonio Sandro
Original von pjotr
Das aber verfälscht den Wählerwillen...
Jedes Ausscheiden eines MdUP ändert ein bisschen was an dem ursprünglichen in der Wahl ausgedrückten Wählerwillen. Sei es der selbstständige Rücktritt oder der Verlust des Mandats aus anderen durch Gesetz vorgegebenen Gründen. Auch in dem von mir gedachten Szenario würde jemand von der gleichen List nachrücken.
Letztendlich halte ich diese Modifikation der Zusammensetzung des Parlaments nicht für eine Verfälschung des Wählerwillens, da es auch der Wählerwille ist, eine funktionsfähiges Legislativorgan zu haben. Und die Stabilisierung des politischen Systems hat ein ebenso großes Gewicht.
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:49
von Joeli Veitayaki
sie können aber Herrn Hennrich nicht aus dem UP werfen, nur weil er (nachweislich) erkrankt ist. Dass das mit der Kanzlerwahl zusammentrifft ist zwar äußerst bedauerlich, aber keinesfalls verwerflich.
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:50
von Bodo von Kurzschluss
Original von Joeli Veitayaki
sie können aber Herrn Hennrich nicht aus dem UP werfen,
Er kann ihn überhaupt nicht aus dem UP werfen. Auch wenn er 3 Wochen unentschuldigt fehlt.
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:51
von Joeli Veitayaki
wobei es aber natürlich verwerflich ist, seinem eigenen Parteikollegen dieses Versäumnis unterzujubeln, Herr Sandro :rolleyes:
Verfasst: Mi 11. Feb 2009, 22:54
von Antonio Sandro
Nein, das kann selbstverständlich nach momentaner Gesetzeslage keiner. Das heisst aber nicht, dass man über derartige Regelungen nachdenken kann.
Das soll hier auch kein Vorschlag Lex Hennrich sein, sondern generell für Fälle vorbeugen, in denen Mandatsträger ihr Amt aus welchen Gründen auch immer nicht mehr wahrnehmen können. Und Krankheit ist ein solcher.