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Verfasst: So 27. Jul 2008, 10:52
von Laird Glencairn
Original von Hajo Poppinga
*läßt einen Zettel fallen: "§ 10. Regelung für bereits Tätige Anwälte
Anwälte, die vor dem 20. Mai 2008 bereits als Vertreter vor Gericht aufgetreten sind erhalten ohne Prüfung und Nachweis eines abgeschlossenen Studiums das Anwaltspatent und werden in das Anwaltsregister aufgenommen, sofern ihr letztes Mandat nicht mehr als sechs Monate zurückreicht."
schreibt auf den Zettel noch das Datum seiner Diplomarbeit und seiner Doktorarbeit
07.06.2005
30.03.2006
außerdem möchte ich daraum aufmerksam machen, dass das Anwaltsregister nicht aufzufinden ist und der Herr Unionsminister für die Justiz offenbar dieses auch nicht kennt.
Verfasst: So 27. Jul 2008, 15:57
von William C. Ashcraft
Werden die Verfahrensbeteiligten noch weitere Ausführungen machen? Insbesondere zur Frage, welche Rechtsfehler das erstinstanzliche Gericht gemacht hat, und in wiefern diese zu einem fehlerhaften Urteil geführt haben.
Das Gericht bittet um Mitteilung bis Mittwoch, 30.07.2008.
Verfasst: Mi 30. Jul 2008, 10:33
von Dr.Boeker
Original von William C. Ashcraft
Werden die Verfahrensbeteiligten noch weitere Ausführungen machen? Insbesondere zur Frage, welche Rechtsfehler das erstinstanzliche Gericht gemacht hat, und in wiefern diese zu einem fehlerhaften Urteil geführt haben.
Das Gericht bittet um Mitteilung bis Mittwoch, 30.07.2008.
Auch im Hinblick auf § 11 Abs.6 StPG bin ich als Nebenkläger leider nicht in der Lage, den hier gesetzten Termin wahrzunehmen.
Verfasst: Mi 30. Jul 2008, 13:42
von William C. Ashcraft
Herr Unionsanwalt, wird es von Ihrer Seite weitere Ausführungen geben?
Verfasst: Mi 30. Jul 2008, 18:57
von Laird Glencairn
Der ehrenwerte Herr Nebenkläger hatte sicherlich im Rahmen dieses Mammutprozesses genug Zeit erhalten, seine spektakulären Ausführungen vorzubereiten. Man möge endlich dem Ende des Prozesses nahe kommen, weil man weitere Weisheiten kaum finden wird.
Verfasst: Mi 30. Jul 2008, 20:15
von William C. Ashcraft
Das Gericht wird den Parteien noch einmal abschließend Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Daher erhält nun die Unionsanwaltschaft das Wort. Anschließend wird der Nebenkläger gehört gefolgt vom Angeklagten.
Verfasst: So 3. Aug 2008, 12:30
von William C. Ashcraft
Die Unionsanwaltschaft erhält bis zum Dienstag, 05.08.2008 Gelegenheit zur Äußerung. Danach wird der Nebenkläger gehört (Frist: Donnerstag, 07.08.2008) und anschließend der Angeklagte (Frist: Samstag, 09.08.2008).
03.08.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Edit: Smilies deakitiviert
ObUG 2007-01
Verfasst: So 3. Aug 2008, 13:51
von Dr.Boeker
Ich bedauere, gegen die Fristsetzung für die "abschließenden" Stellungnahmen Widerspruch einlegen zu müssen; denn § 19(2) StPG sieht eine Frist von 72 Stunden vor.
Verfasst: So 3. Aug 2008, 14:06
von William C. Ashcraft
Herr Nebenkläger, es handelt sich hier nicht um die Schlussplädoyers.
Verfasst: Mo 4. Aug 2008, 18:41
von Laird Glencairn
16 Monate geht dieser Prozess nun und da braucht der ehrenwerte Herr Nebenkläger immer noch eine angemessene Frist ?