Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 10:39
Ich sehe den Staat viel mehr in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass niemand unter dem Existenzminimum leben muss. Es ist der falsche Weg, die Geringverdiener vom staatlichen Handeln auszuschließen, indem man darauf verzichtet, ihnen Steuern abzuverlangen und es dabei beruhen lässt. Artikel 20 Absatz 1 unserer Verfassung sagt aber eindeutig "Jeder ratelonische Bürger hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten". Das heißt, dass man natürlich Einkommen nach ihrer Höhe unterschiedlich besteuern kann, dass aber die grundlegende Pflicht zur Mitfinanzierung der öffentlichen Sache von keinem Bürger abfällt. Die auf niedrige Einkommen erhobene Steuer von 2% ist minimal, sie sorgt aber dafür, dass kein Arbeitnehmer seine Arbeit außerhalb der politischen Öffentlichkeit verrichtet.Original von Konrad Grimm
Soweit Einkommen direkt der Sicherung des Existenzminimums dient, darf es vom Staat nicht gekürzt werden. Nach der Berechnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen liegt das Existenzminimum bei 250 Br. Wer weniger hat, dem darf davon nichts genommen werden, weil ihm sonst vom Staat die Existenzgrundlage entzogen wird. Der Staat müsste dieses Existenzminimum dann streng genommen durch Transferzahlungen wieder herstellen, was aber idiotisch wäre - erst wegnehmen, dann zurückgeben. Deswegen verstößt eine auch noch so geringe Besteuerung des Existenzminimums gegen das Sozialstaatsprinzip.
Ich verstehe auch ehrlich gesagt - das allerdings nicht als Justizminister - absolut nicht, was Sie gegen den Steuerfreibetrag für Geringverdiener haben.
Der Meinung bin ich auch. Er war nur auf die Schnelle aus dem Entwurf des Herrn Unionskanzlers übernommen.Im übrigen, noch ein Hinweis als Minister: § 3 Abs. 2 ist unvollständig und bei einer gedachten Vervollständigung weiterhin unverständlich. Der Minister soll das Gesetz anpassen? Das ist entweder die Ermächtigung zur Verordnung, was ich für fragwürdig und jedenfalls inkonsequent halte, oder aber ein Ding der Unmöglichkeit, denn Gesetze passt das Parlament an.