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Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 10:39
von Montgomery Scott
Original von Konrad Grimm
Soweit Einkommen direkt der Sicherung des Existenzminimums dient, darf es vom Staat nicht gekürzt werden. Nach der Berechnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen liegt das Existenzminimum bei 250 Br. Wer weniger hat, dem darf davon nichts genommen werden, weil ihm sonst vom Staat die Existenzgrundlage entzogen wird. Der Staat müsste dieses Existenzminimum dann streng genommen durch Transferzahlungen wieder herstellen, was aber idiotisch wäre - erst wegnehmen, dann zurückgeben. Deswegen verstößt eine auch noch so geringe Besteuerung des Existenzminimums gegen das Sozialstaatsprinzip.

Ich verstehe auch ehrlich gesagt - das allerdings nicht als Justizminister - absolut nicht, was Sie gegen den Steuerfreibetrag für Geringverdiener haben.
Ich sehe den Staat viel mehr in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass niemand unter dem Existenzminimum leben muss. Es ist der falsche Weg, die Geringverdiener vom staatlichen Handeln auszuschließen, indem man darauf verzichtet, ihnen Steuern abzuverlangen und es dabei beruhen lässt. Artikel 20 Absatz 1 unserer Verfassung sagt aber eindeutig "Jeder ratelonische Bürger hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten". Das heißt, dass man natürlich Einkommen nach ihrer Höhe unterschiedlich besteuern kann, dass aber die grundlegende Pflicht zur Mitfinanzierung der öffentlichen Sache von keinem Bürger abfällt. Die auf niedrige Einkommen erhobene Steuer von 2% ist minimal, sie sorgt aber dafür, dass kein Arbeitnehmer seine Arbeit außerhalb der politischen Öffentlichkeit verrichtet.
Im übrigen, noch ein Hinweis als Minister: § 3 Abs. 2 ist unvollständig und bei einer gedachten Vervollständigung weiterhin unverständlich. Der Minister soll das Gesetz anpassen? Das ist entweder die Ermächtigung zur Verordnung, was ich für fragwürdig und jedenfalls inkonsequent halte, oder aber ein Ding der Unmöglichkeit, denn Gesetze passt das Parlament an.
Der Meinung bin ich auch. Er war nur auf die Schnelle aus dem Entwurf des Herrn Unionskanzlers übernommen.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 12:51
von Konrad Grimm
Ich habe Ihnen meine Auffassung vorgetragen, da ich mich als Justizminister durchaus auch dazu verpflichtet sehe, auch der Opposition dabei behilflich zu sein, vernünftige Gesetze zu formulieren (natürlich nicht diese durchzusetzen ;) ). Wenn der Entwurf der LL angenommen werden sollte, wäre seine Ratifikation zu verweigern und, sollte er ratifiziert werden, würde die Unionsregierung in jedem Fall dagegen Normenkontrollklage erheben.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 12:53
von Montgomery Scott
Original von Helen Bont
Der Gegenvorschlag der Linken Liste wird die Zustimmung der UFD nicht erhalten. Zum einen aus den bereits vorgetragenen Gründen, wonach zum ersten erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität von § 3 Absatz 2 besteht, wonach der Unionsminister der Finanzen ermächtigt werden soll, das Gesetz zu ändern,
Das wird natürlich noch geändert. Aber schön zu wissen, dass Sie den von Ihnen mit Nachdruck verteidigten Entwurf des Unionskanzlers, der den gleichen Passus enthält, offensichtlich nicht gelesen haben. Was Ihre Fraktion hier bisher an parlamentarischer Arbeit zeigt, ist eine Blamage, Frau Bont!
zum anderen weil die Besteuerung von Geringverdienern auch nach Auffassung der UFD gegen das Sozialstaatsprinzip verstößt, wonach existenzsichrende Grundeinkommen grundsätzlich von der Steuer befreit sein müssen.
Das ist Ihre Interpretation. Ich ich bin in meiner Antwort auf den Beitrag des Herrn Justizministers darauf eingegangen.
Die UFD lehnt den von der LL vorgelegten Gesetzesvorschlag aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Herr Scott, Sie haben hier in der Aussprache erklärt, hohe Einkommen seien stets ein Produt der Arbeit vieler Menschen, von der wenige profitieren würden. Weiter erklärten Sie, der Verzicht auf eine nennensewerte Besteuerung von Spitzenverdienern ein Ausdruck von Klientelpolitik sei - wobei es faglich ist, ob eine Besteuerung von 15% tatsächlich keine nennenswerte Besteuerung ist. Dieser, von Ihnen, Herr Scott, geäußerten Einschätzung, hält die Unionsregierung entgegen, dass es erst der hohe Kapitaleinsatz, der unternehemerische Mut zur Verantwortung und die Risikobereitschaft des Unternehmers, Menschen in Lohn zu nehmen, ist der den vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erst erlaubt, einer Beschäftigung nachzugehen.
Und im gleichen Zug nehmen viele dieser Unternehmer Menschen den Lohn.
Die Unionsregierung will diesen Unternehmergeist stärken, wir wollen ihn fördern und wir wollen zum Nachahmen anregen. Und dazu gehört es, dass Spitzenverdiener - und dazu gehören auch leitende Angestellte oder Beamte, die eine hohe Verantwortung tragen - für ihre Risikobereitschaft und für ihre Verantwortungsbereitschaft belohnt werden.
Und es schwächt den Unternehmergeist, wenn der Unternehmer sich nicht eine goldene Nase an seiner Investition verdienen kann? Ich habe weiter oben bereits erläutert, dass unser Entwurf nicht etwa hohe Gehälter verhindert, er besteuert sie nur angemessen. Wer von seinem Arbeitgeber ein hohes Gehalt erhält, behält auch ein hohes Gehalt nach Steuer.
Eine kurze Bemerkung noch zuden Ausführungen des Sachverständigen, Herrn Dr. Montary. Die Unionsregierung hat ja angekündigt, eine Flat-Tax von 15% und einen Grudfreibetrag von 250,- Bramern einführen zu wollen , so sieht es der Gesetzesvorschlag vor. Herr Dr. Montary erklärt nun, dass es mit dem Grundfreibetrag weiterhin eine Progression gebe und demonstriert dies anhand einer Tabelle. Werte Kolleginne und Kollegen, diesen Ansatz halte ich für falsch. Denn der Grundfreibetrag soll ja audrucklich nicht in die Steuerberehcnung einfließen. Wenn also jemand 300,- Bramer verdient, dann ist hiervon der Grundfreibetrag abzuziehen. Ees bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 50,- Bramer. 15% von 50,- Bramer sind 7,50 Bramer. Das Selbe gilt für alle Einkommensgruppen über 250,- Bramer. Fazit: es bleibt bei der von der Unionsregierung angestrebten Flat-Tax von 15%.
Herrn Montary ging es ja darum, dass durch die Einteilung in steuerfreies Einkommen und zu versteuerndes Einkommen eine reale Progression auf das Gesamteinkommen entsteht.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 12:57
von Montgomery Scott
Original von Konrad Grimm
Ich habe Ihnen meine Auffassung vorgetragen, da ich mich als Justizminister durchaus auch dazu verpflichtet sehe, auch der Opposition dabei behilflich zu sein, vernünftige Gesetze zu formulieren (natürlich nicht diese durchzusetzen ;) ). Wenn der Entwurf der LL angenommen werden sollte, wäre seine Ratifikation zu verweigern und, sollte er ratifiziert werden, würde die Unionsregierung in jedem Fall dagegen Normenkontrollklage erheben.
Ich halte es für aberwitzig, dass ausgerechnet die Regierung, die einen - wie ich weiter oben ausgeführt habe - ausgesprochen unsozialen Entwurf eingebracht hat, nun den Entwurf der LL für unsozial erklärt. Ihr Entwurf, Herr Grimm, würde dazu führen, dass allgemeine staatliche Leistungen, die jedem Bürger zugute kommen und bei einer progressiven Besteuerung zu einem großen Teil von den Steuern auf hohe Gehälter finanziert werden, radikal abgebaut werden müssten. Die Umverteilung - ein Grundgedanke des Sozialstaatsprinzips - würde damit stark zurück gehen. Unser Entwurf vermeidet diesen Effekt und erhöht die Umverteilung sogar. Er ist also nicht als gegen den Sozialstaat stehend zu verstehen.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 13:03
von Konrad Grimm
Original von Montgomery Scott
Ihr Entwurf, Herr Grimm,
*verzieht das Gesicht und murmelt etwas*
Von wegen mein Entwurf...

*seufzt, wirkt genervt, antwortet aber beherrscht*

Also, jetzt nochmal der Vorschlag, wie Ihr Entwurf verfassungskonform werden könnte: Ersetzen Sie die 2 % durch 0 % und er ist es. Lassen Sie die da drin und er ist es nicht.

Und wenn Sie diesem Rat nicht zu folgen gedenken, Herr Kollege Scott, dann entschuldigen Sie die Bemerkung, aber dann machen Sie was Sie wollen, das findet hier ja doch keine Mehrheit.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 14:56
von Montgomery Scott
Sie haben da eine sehr spezielle Auffassung vom Sozialstaatsprinzip, der kein Gericht folgen wird, davon bin ich überzeugt. Ein Gesetz, dass die Umverteilung nach unten effektiv stärkt, läuft nicht dem Sozialstaat zuwider. Ein Gesetz wie das Ihre, das sie schwächt, schon.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 16:11
von Konrad Grimm
Original von Montgomery Scott
Sie haben da eine sehr spezielle Auffassung vom Sozialstaatsprinzip, der kein Gericht folgen wird, davon bin ich überzeugt.
Mit Ausnahme des Bundessozial-, Bundesfinanz- und dem Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland hat tatsächlich noch kein Gericht so entschieden, wir können natürlich auch gerne auf ein inländisches Urteil warten...

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 16:18
von Montgomery Scott
Bitte was?

;)

Verfasst: So 28. Sep 2008, 11:18
von Montgomery Scott
Möchten sich die anderen Fraktionen bitte auch äußern? Frau Heidenberg? Herr Dowan?

Verfasst: So 28. Sep 2008, 11:23
von Denise M. Connor
Herr Kollege Scott,
ich gehe zur Zeit die Angelegenheiten, so wie die Vorschläge mit meinen Finanzberatern durch. Dieses einschneidende Thema für die Demokratische Union möchte ich nicht übers Knie brechen. In meiner Regierungszeit haben wir lange darüber debattiert, von daher weiß ich, dass es hier effektiv von Nöten ist, Fachleute zu konsultieren.