Verfasst: Do 10. Jul 2008, 15:43
Und was ist mit FKK? 8o
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Eine Regelung des Entblößens bzw. Bedeckens auf Privatgrund ginge sicherlich zu weit, da gebe ich Ihnen Recht, Herr Schneider. Aber wenn ich das Gesetz korrekt verstehe, ist dies auch nicht die Intention, die dahinter steht. Eine solche Maßnahme wäre wohl auch kaum durch die Verfassung gedeckt.Original von Michael Schneider
Ich finde es nur hanebüchen so ein gesetz zu beschließen, in dem auch auf Privatgrund vorgeschrieben wird, falls irgendwer durch ein Fenster späht oder über die Hecke meines Gartens, angezogen sein zu müssen. Das geht andere einen feuchten Kehrricht an ob ich da nackt rumlaufe oder nicht.
Herr Schneider, Gesetze sind dazu da, damit man sie befolgt. Hätten wir diesen Anspruch nicht, könnten wir die legislative Arbeit auch ganz einstellen.Und mir ist absolut unbekannt als hätten sich bisher reihenweise Opas vor kleinen Kindern entblößt! Und haben die das bisher in unsittlicher Weise getan so wird sie so ein dämliches Gesetz auch nicht davon abhalten!
Sie übertreiben doch wieder, Herr Schneider. Es handelt es sich hier um eine partielle Position der Freisteinischen Staatsregierung zu einem speziellen Thema - und das gerade diese partielle Position auf diesem speziellen Gebiet bisher von jenseits des rechten Spektrum stehenden Splitterparteien vertreten wurde, vermag ich nicht zu erkennen. Ebenso wenig wie die rechtsextremen Parteien, auf die sie Verweisen.Um es mal deutlich zu sagen: die VU ist keine bürgerliche Partei mehr für mich. Sie ist autokratisch geführt von Herrn Grimm, mit willigen Parteisoldaten wie Ihnen, herr Poppinga, der früher einmal ganz siche rnicht diesem Quark Zuspruch hätte zukommen lassen. Und die VU vertritt jetzt Positionen, die jenseits des rechten Spektrums irgendwo bei spinnerten Splitterparteien zu suchen waren bis dato.
Ich zitiere:Original von Hajo Poppinga
Eine Regelung des Entblößens bzw. Bedeckens auf Privatgrund ginge sicherlich zu weit, da gebe ich Ihnen Recht, Herr Schneider. Aber wenn ich das Gesetz korrekt verstehe, ist dies auch nicht die Intention, die dahinter steht. Eine solche Maßnahme wäre wohl auch kaum durch die Verfassung gedeckt.
Was ist daran zweifelhaft?§ 3 Öffentliche Nacktheit und Unzucht
(1) Wer sich auf öffentlichem Grund und Boden oder von solchem oder privatem Raum ungehindert einsehbar ohne blickdichte Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale sowie, bei Frauen, der Brustwarzen zeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
Es gibt auch Gesetze denen ich verweigere rechtmäßig zu sein. Eben wenn verfassungsgegebene Freiheiten beschränkt werden. Privater Raum und Grund sind kein rechtsfreier Raum, aber er hat auch nciht in dieser Weise eingeschränkt zu werden! Und wieso eine Statue, die nackt ist, besser ist als ein lebender, nackter Mensch erschließt sich mir nicht!Herr Schneider, Gesetze sind dazu da, damit man sie befolgt. Hätten wir diesen Anspruch nicht, könnten wir die legislative Arbeit auch ganz einstellen.
Ich sagte nicht rechtsextreme Parteien, sondern jenseits davon stehende. Für mich ist die VU zur Spinnerpartei ohne Bezug zu notwendiger Realpolitik verkommen. Vernunft erkenne ich nicht. Und sie geben der Sache HIER Zuspruch, dazu müssen Sie nicht in Freistein sprechen. Sie können sich schlecht dahinter verschanzen ja kein Mitglied des dortigen Landtags zu sein, wenn Sie gleichzeitig die Idee begrüßen.Sie übertreiben doch wieder, Herr Schneider. Es handelt es sich hier um eine partielle Position der Freisteinischen Staatsregierung zu einem speziellen Thema - und das gerade diese partielle Position auf diesem speziellen Gebiet bisher von jenseits des rechten Spektrum stehenden Splitterparteien vertreten wurde, vermag ich nicht zu erkennen. Ebenso wenig wie die rechtsextremen Parteien, auf die sie Verweisen.
Die Vaterländische Union ist eine Partei der bürgerlichen Mitte, der Vernunft und des Stolzes auf unsere Union. Sie können versichert sein, daß überall dort, wo wir wesentlichen Einfluß ausüben, nur zum Wohle des Landes gehandelt wird.
Und nebenbei bemerkt - ob ich einer Sache meinen Zuspruch gebe, oder nicht, hat in Freistein gar keinen Einfluß, da ich kein Mitglied des Landtages von Freistein bin.
"von privatem Raum ungehindert einsehbar" ist nicht die eigene Wohnung, Herr Schneider.Original von Michael Schneider
Ich zitiere:
Was ist daran zweifelhaft?
Mit Verlaub, Herr Schneider, aber es kann mit Ihrer Einschätzung nicht weit her sein, wenn Sie sich von einem Antrag in einem Landtag derart beeindrucken lassen. Im übrigen hätte ich gerne einen Beleg dafür, daß ich dieses Gesetz begrüßt habe.Ich sagte nicht rechtsextreme Parteien, sondern jenseits davon stehende. Für mich ist die VU zur Spinnerpartei ohne Bezug zu notwendiger Realpolitik verkommen. Vernunft erkenne ich nicht. Und sie geben der Sache HIER Zuspruch, dazu müssen Sie nicht in Freistein sprechen. Sie können sich schlecht dahinter verschanzen ja kein Mitglied des dortigen Landtags zu sein, wenn Sie gleichzeitig die Idee begrüßen.
Wie undemokratisch selbstbestimmerisch, lassen Sie doch erst einmal Ihre Räte darüber abstimmen.Original von Wolfgang Müller
Leute lasst uns doch gegen das Gesetz in Freistein demonstrieren.
Würde ja ne Demo beantragen, aber das freisteinische Demonstrations- und Versammlungsgesetz ist nicht auffindbar.
Sie machen sich die Welt aber auch, widde, widde, wie Sie Ihnen gefällt?Original von Wolfgang Müller
Solange es keine Räte gibt, gilt die Devise der gewaltfreien, direkten Aktion.
Wer sich von dorther zeigt. Lesen Sie den Satz dor tzuende. Das heißt wenn eine Frau nackt in ihrem Haus an einem Fenster vorbei geht und sie von draußen gesehen wird macht sie sich strafbar.Original von Hajo Poppinga
"von privatem Raum ungehindert einsehbar" ist nicht die eigene Wohnung, Herr Schneider.
Sie verteidigen es in einem fort. Sind Sie nun dagegen oder dafür?Mit Verlaub, Herr Schneider, aber es kann mit Ihrer Einschätzung nicht weit her sein, wenn Sie sich von einem Antrag in einem Landtag derart beeindrucken lassen. Im übrigen hätte ich gerne einen Beleg dafür, daß ich dieses Gesetz begrüßt habe.