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Verfasst: So 11. Mai 2008, 19:02
von Sean William Connor
Original von Hajo Poppinga
Es sei auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes hingewiesen, daß den Wahlleiter beauftragt hat, die Sitze der SPDU auf die anderen Partei zu verteilen...
Es gibt nur keinen amtierenden Unionswahlleiter, der das Urteil vollstrecken könnte.
Verfasst: So 11. Mai 2008, 20:24
von William C. Ashcraft
Original von Hajo Poppinga
Es sei auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes hingewiesen, daß den Wahlleiter beauftragt hat, die Sitze der SPDU auf die anderen Partei zu verteilen...
Das Gericht hat den Unionswahlleiter lediglich zur Überprüfung der Wahlvorschläge angehalten. Die Stimmen hat das Gericht nicht aufgeteilt.
Verfasst: So 11. Mai 2008, 21:13
von Sean William Connor
Original von William C. Ashcraft
Das Gericht hat den Unionswahlleiter lediglich zur Überprüfung der Wahlvorschläge angehalten. Die Stimmen hat das Gericht nicht aufgeteilt.
Wenn ich das aber im Urteil richtig verstanden habe, ergibt sich die Rechtsfolge eines ungültigen Wahlvorschlags aus dem Gesetz selber. Also ist der Wahlleiter angehalten die Wahlvorschläge erneut zu prüfen und daraus konsequenzen zu ziehen, richtig oder falsch?
Verfasst: So 11. Mai 2008, 21:53
von Fabian Montary
Einen neuen Wahlleiter müsste dann aber das nicht legal zustandegekommene Unionsparlament wählen, oder sehe ich das falsch?!
Verfasst: So 11. Mai 2008, 22:06
von Sean William Connor
Original von Fabian Montary
Einen neuen Wahlleiter müsste dann aber das nicht legal zustandegekommene Unionsparlament wählen, oder sehe ich das falsch?!
=) Durch das Urteil scheinen mehr Fragen, als Antworten aufzukommen. Herr Grimm hat schon ganz richtig ausgeführt, dass das Unionsparlament selber nicht tangiert ist. Es geht wohl einzig um einen Listenvorschlag und um die gerichtliche Anordnung (wenn ich das jetzt richtig gelesen habe) einen Verwaltungsakt des Unionswahlleiters zu prüfen und zu korrigieren.
Verfasst: So 11. Mai 2008, 22:09
von Fabian Montary
Wie schön, dass Sie so amüsiert sind...
Verfasst: So 11. Mai 2008, 22:26
von Sean William Connor
Original von Fabian Montary
Wie schön, dass Sie so amüsiert sind...
Bin ich nicht. Ich habe Ihnen doch erklärt, dass das Unionsparlament weiterhin gesetzlich agieren kann. Es geht ledeglich um die Sitze von drei Abgeordneten.
Verfasst: So 11. Mai 2008, 22:30
von SRM
*so*War die Tage jetzt nicht da, kann mir bitte einer zusammenfassen, was mit den Sitzen der SPDU zu erfolgen hat?
Verfasst: So 11. Mai 2008, 22:46
von Klaus Quistorp
Original von SRM
*so*War die Tage jetzt nicht da, kann mir bitte einer zusammenfassen, was mit den Sitzen der SPDU zu erfolgen hat?
Sie bleiben der SPDU erhalten. Das Gericht hat nur festgestellt, dass die Liste der SPDU rechtwidrig zustande gekommen ist; es ist aber nicht dafür zuständig, daraus folgende Konsequenzen wie Änderungen an der Mandatsverteilung anzuordnen (das wäre gemäß Verfassung nur das Oberste Unionsgericht).
Verfasst: So 11. Mai 2008, 23:54
von William C. Ashcraft
Endlich mal jemand der es kapiert hat.
