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Verfasst: Sa 11. Jul 2015, 13:30
von Hans Truschke
Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin,

folgender Grundlagenvertrag wurde im Unionsparlament beschlossen:

GRUNDLAGENVERTRAG

Die hohen vertragschließenden Parteien, namentlich die Demokratische Union Ratelon und das Medianische Imperium,
eingedenk ihrer Verantwortung für die Erhaltung des Friedens,
in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit in Antica zu leisten,
in dem Bewußtsein, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Antica in ihren gegenwärtigen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden sind,
in der Erkenntnis, daß sich der umfassende Frieden und Wohlstand nur durch eine aktive und respektierende Politik festigen lässt,
geleitet von dem Wunsch, zum Wohle der Menschen in Antica feste und dauerhafte Strukturen der Zusammenarbeit zu etablieren und damit eine hochwertige kontinentale Kooperation zu schaffen, sind wie folgt übereingekommen:


Artikel 1 - Anerkennung und Gebietsfragen
(1) Beide Parteien erkennen einander als legitime und souveräne Völkerrechtssubjekte an, und treten zueinander in diplomatische Beziehungen. Sie anerkennen den jeweils anderen als eigenständig in seinen inneren und äußeren Belangen und nehmen von unangemessenen Einmischungen in diese Belange Abstand.
(2) Beide Parteien erkennen das Staats- und Hoheitsgebiet des jeweils anderen als legitim und unantastbar. Keine der Parteien wird Schritte unternehmen, welche direkt oder mittelbar die Abtrennung von Teilen des Staatsgebietes oder sonstiger territorialer Besitzungen gegen den Willen der jeweils anderen Partei zum Ziel haben oder bewirken, noch werden beide Parteien derartige Bestrebungen auf welche Weise auch immer unterstützen oder anerkennen.
(3) Beide Parteien nehmen Abstand davon, einander durch militärische Mittel zu bedrohen, in gegenseitige militärische Auseinandersetzungen einzutreten oder sich auf welche Weise auch immer an solchen kriegerischen Akten zu beteiligen, welche sich gegen die jeweils andere Partei richten, von wem auch immer sie ausgehen mögen.

Artikel 2 - Schlichtung von Streitigkeiten
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen Ihnen aufkommen mögen, auf friedlichem und diplomatischem Wege zu schlichten.
(2) In gravierenden Fällen, in denen die Beilegung einer wichtigen Streitfrage nicht durch bilaterale Konsultationen beider Parteien untereinander gelöst werden können, können beide Parteien im Einvernehmen eine internationale Organisation oder eine anderweitige dritte Partei als vermittelnde Instanz hinzuziehen.

Artikel 3 - Austausch von Botschaftern
(1) Beide Parteien einigen sich zum Zwecke der besseren Verständigung darauf, erneut Botschafter auszutauschen. Jede der beiden Parteien gewährt der jeweils anderen die Einrichtung einer ständigen Botschaft am Sitz der jeweils anderen Regierung. Das Botschaftsgelände, ob genutzt oder nicht, ist exterritoriales Gebiet und untersteht der Polizeigewalt und den Gesetzen derjenigen Partei, der es zugesprochen wurde.
(2) Botschafter genießen diplomatische Immunität. Sie sind gemäß den Bestimmungen des Gastlandes zu akkreditieren. Im Falle gravierender Streitigkeiten zwischen beiden Parteien kann jede Partei den Botschafter der jeweils anderen unter Angabe von Gründen ausweisen.

Artikel 4 - Kooperation im Sicherheitsbereich
(1) Beide Parteien bekunden ihren Willen, ihre sicherheitspolitische Zusammenarbeit insbesondere im Bereich Anticas auszuweiten, um aktuellen wie möglichen Bedrohungslagen entgegenzukommen. Die konkreten Formen dieser Zusammenarbeit sind Gegenstand gesonderter Übereinkunft.
(2) Die vertragsschliessenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ersuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern, sofern die Tat, für die sie strafrechtlich verfolgt werden, auch im jeweiligen Gastland gesetzlich strafbar ist.

Artikel 5 - Historische Übereinkommen
(1) Die Parteien erklären die Streitigkeiten und militärischen Auseinandersetzungen im Zuge des Barnstorvisch-Unionistischen Krieges von 2007 für endgültig beendet und schließen einen dauerhaften und bedingungslosen Frieden.
(2) Die Parteien richten einen Entschädigungsfond in einer Höhe von 1.000.000,00 Astor-Dollar ein, der zu gleichen Teilen von ihnen bestückt wird. Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus diesem Fond haben alle, die im Zuge der unionistisch-novarischen Kriegshandlungen gegeneinander, gleich auf welcher Seite, einen nachweisbaren Schaden erlitten haben. Nicht abgerufene Mittel sollen für kulturelle Aktivitäten zum Völkerverständnis verwendet werden.
(3) Beide Nationen bedauern die Verstimmungen zwischen den Völkern der Demokratischen Union und des Medianischen Imperiums, und wie sie während des Barnstorvisch-Unionistischen Krieges von 2007 entstanden sind.
(4) Das Medianische Imperium nimmt als Rechtsnachfolger des Regno di Gran Novara von allen Äußerungen des Regno endgültig Abstand, die für den unionistischen Landesteil Heroth einen novarischen Anspruch konstruierten.

Artikel 6 - Ratifikation, Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt nach seiner Unterzeichnung und Ratifikation durch die beiden Vertragspartner in Kraft. Er ist in seiner Gültigkeit zeitlich unbeschränkt.
(2) Eine Kündigung ist durch jede der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 21 Tagen möglich. Die Kündigung ist der jeweils anderer Partei in schriftlicher Form zu notifizieren, um Gültigkeit zu erlangen.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans Truschke
Parlamentspräsident

Westliche Inseln

Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 19:45
von Bail Organa
Sehr geehrter Unionsrat,

ich danke für Ihren Beschluss der Unionsexekution. Dadurch können Sie und die Union nun das nötige tun, wie die Wahl des Inselpräsidenten einleiten.
Die Westlichen Inseln sind nun zum zweiten mal Bestand einer Exekution und ich sehe für die Republik keine Legitimation für das weitere Bestehen.
Deshalb sind die Frau Unionsratspräsidentin und Premierministerin von Roldem und ich bereits in Gespräche zusammengetreten, in denen über eine mögliche Fusion der Länder diskutiert wird.

Bail Organa

Verfasst: Mi 29. Jul 2015, 03:37
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

An den
Unionsrat
z. Hd.
Frau Unionsratspräsidentin
A. Gatineau
Manuri

Manuri, den 29.07.2015

Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin,
ich informiere Sie hiermit gemäß § 2 Absatz 6 Satz 2 Unionsstaatsfeiertagsgesetz über die vom Unionskanbinett besprochene Planung zum Staatsfeiertag der Demokratischen Union am 18. August 2015 mit der Bitte um zeitnahe Stellungnahme:

01. großer Staatsakt im Plenarsaal des Uninosparlaments mit Reden der Unionspräsidentin, der Unionskanzlerin und der Präsidenten von Unionsrat und Unionsparlament;
02. Großes Festkonzert mit anschließender Gala im Unionspräsidialamt;
03. Parallel zu 1. und 2. Volksfest "auf der Straße" mit Riesenkarussel usw.;
04. Parallel zum Volksfest: Messe der Unionsländer;
05. Öffentlicher militärischer Zapfenstreich auf dem Platz vor dem Unionskanzleramt zum Abschluss des Staatsfeiertages.

Hochachtungsvoll,

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 22:47
von Helen Bont
Die Unionsregierung beantragt,

Herrn Armin Schwertfeger

gemäß Art. 59 Unionsverfassung zum Unionsrichter zu wählen.

Für die Unionsregierung

Bild
Unionskanzlerin

Verfasst: Mi 12. Aug 2015, 17:08
von Annelie Gatineau
Wahlvorschlag
Präsidentin des Unionsrats


Die Republik Roldem schlägt die Wahl von

Dr. Annelie Gatineau

zur Präsidentin des Unionsrats vor.

Dr. Annelie Gatineau
Präsidentin der Republik

Verfasst: Do 13. Aug 2015, 17:31
von Bernardo Macaluso
Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin,

als Präsident des Abgeordnetenhauses der Unionsrepublik Heroth übernehme ich in Stellvertretung des Primo Ministro ab sofort die Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat. Rechtsgrundlage sind Artikel 18 der Landesverfassung sowie das Gesetz zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat.

Verfasst: Do 13. Aug 2015, 18:08
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri

An das
Präsidium des Unionsrates
Manuri

Manuri, den 13.08.2015

Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin,
anbei übersende ich Ihnen gemäß Art. 49 II Unionsverfassung den Gesetzentwurf der Unionsregierung zum Erstes Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz.

Hochachtungsvoll,

Bild
Unionskanzlerin
[/urkunde]

Erstes Änderungsgesetz zum Diplomatiegesetz
§ 1
Das Diplomatiegesetz wird wir folgt ergänzt:
"§2a Konsulate
(1) Zur Unterstützung der Arbeit der Botschaften kann die Unionsregierung im Ausland Konsulate, Generalkonsulate, Honorarkonsulate oder Konsularagenturen einrichten.
(2) Zu ihren Aufgaben gehören:
1. die Entwicklung der außenwirtschaftlichen, verkehrstechnischen, juristischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Demokratischen Union und dem Gastgeberland;
2.die Ausgabe von Reisepässen, Personalausweisen und anderen Dokumenten an im Ausland lebende Staatsbürger der Demokratischen Union;
3. die Erteilung von Visa und Urkunden;
4. die Beglaubigung von Urkunden;
5. die Gewährleistung von Rechtsschutz oder die Hilfe aus Notlagen an Staatsbürger der Demokratischen Union, einschließlich die Gefangenenbetreuung;
6. die Übermittlung gerichtlicher und anderer nicht-gerichtlicher Urkunden;
7. die Durchführung von Ermittlungen und Vernehmungen auf Ersuchen von Gerichten und Strafverfolgungsbehörden der Demokratischen Union;
8. die Beurkundung von Willenserklärungen, Testamenten, Erbverträgen, eidesstaatlichen Versicherungen einschließlich Entgegennahme von Auflassungen und Annahme des Nachlasses verstorbener Staatsbürger der Demokratischen Union, wenn die Erben unbekannt oder abwesend sind;
9. die Legalisation ausländischer Urkunden und Dokumente;
10. die Erfüllung der Aufgaben freiwilliger Gerichtsbarkeit;
11. die Aufnahme von Niederschriften und Vermerken über Tatsachen und Vorgänge einschließlich die Entgegennahme von Verklarungen (Seeprotesten);
(3) Jede Botschaft der Demokratischen Union führt eine Konsularabteilung.

§ 2b
(1) Konsulate, sofern sie keine botschaftsinterne Konsularabteilung sind, General- und Honorarkonsulate sind von einer Botschaft, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung unabhängig agierende Behörden.
(2) Konsularagenturen unterstehen der Weisungsbefugnis der jeweiligen Botschaft der Demokratischen Union im jeweiligen Gastland."

Verfasst: Do 13. Aug 2015, 18:15
von Helen Bont
Die Unionsregierung beantragt,

Herrn Armin Schwertfeger

gemäß Art. 59 Unionsverfassung zum hauptamtlichen Unionsrichter zu wählen.

Für die Unionsregierung

Bild
Unionskanzlerin

Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 12:28
von Agostino Riccati
fp

Verfasst: Mo 17. Aug 2015, 12:28
von Bernardo Macaluso
Haben Sie vielen Dank. Nur eine kleine Korrektur: Durch die Rotationsregelung im Abgeordnetenhaus bin ich zum 13.8. nicht nur kommissarischer sondern amtierender Präsident des Abgeordnetenhauses gewesen. Darüber hinaus wurde ich gestern ins Amt des Landespräsidenten gewählt.