Ernest C. Kelly hat geschrieben:Kühn erbitte ich die Rechte für die RWI.
Tut mir leid, aber die Rechte für ein Unionsland werden nur dem gewählten Regierungschef anvertraut.
Zwar hat Ernest C. Kelly am 29.11.2018 die Wahl zum Inselpräsidenten, und somit zum Regierungschef der Westl. Inseln angenommen.
Laut Art. 25 Abs. 5 Verfassung der WI dauert die Amtszeit des Inselpräsidenten 4 Monate. Somit endete die Amtszeit von Ernest C. Kelly spätestens am 29.03.2019.
Selbst wenn man die Ansicht vertritt, dass bei einer ausbleibenden Neuwahl des Inselpräsidenten der amtierende Inselpräsident kommissarisch im Amt bleibt bis ein Amtsnachfolger gewählt wurde, schreibt Art. 27 Abs. 2 Verfassung der Westl. Inseln vor: "Ist der Inselpräsident ohne vorherige Nachricht länger als 20 Tage verhindert oder verliert er seine Wählbarkeit, so ist seine Stelle dauernd erledigt."
Am 09.12.2018 beantragte Ernest C. Kelly unter anderem die Ausbürgerung. Die Ausbürgerung wurde am 15.12.2018 vollzogen.
Seit spätestens 19.12.2018 war Ernest C. Kelly ohne vorherige Nachricht länger als 20 Tage verhindert, nämlich bis mindestens 30.06.2019. Damit trat die Rechtsfolge ein, dass, wenn man unterstellt, dass Ernest C. Kelly das Amt des Inselpräsidenten nach Ablauf der regulären Amtszeit von 4 Monaten kommissarisch weiterführte, seiner Stelle (als Inselpräsident) dauernd erledigt, sprich: er schied spätestens am 08.01.2019 aus dem Amt des Inselpräsidenten aus.
Ich sehe aber die folgende Möglichkeit:
Gemäß Art. 25 Abs. 3 Verfassung der Westl. Inseln kann zum Inselpräsidenten nur gewählt werden, wer Mitglied des Inselrates sein kann. Mitglied des Inselparlaments können
Gemäß Art. 10 Abs. 2 Verf. WI kann jeder Landesbürger Mitglied des Inselrates werden.
Gemäß Art 5 Abs. 2 Verf. WI können sowohl Unionsbürger als auch Unionsangehörige der Demokratischen Union die Landesbürgerschaft der Westlichen Inseln erwerben, die ihren Hauptwohnsitz auf den Westlichen Inseln haben.
Da Ernest C. Kelly die Unionsangehörigkeit und damit sein Abgeordnetenmandat für den Wahlkreis 21. Saint-Pierre I nie verloren hat, ist Ernest C. Kelly weiterhin Mitglied des Inselrates. Zwar hat der Inselrat weder einen Präsidenten noch einen Stellvertreter (das wäre der Inselpräsident), das ist aber unerheblich, da in diesem Fall gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung das dienstälteste Mitglied des Inselrates die Vertretung des Inselpräsidenten übernimmt.
Da das Amt des Inselratspräsidenten vakant ist, rate ich dazu, dass Ernest C. Kelly als derzeit einziges noch aktives Mitglied des Inselrates die Stellvertretung des Inselratspräsidenten überbnimmt, die Wahl des Inselpräsidenten einleitet und sich selbst wählt und ernennt.