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Verfasst: Sa 6. Mär 2010, 19:06
von Bernardo Macaluso
Ich beantrage eine Aussprache zum Präsidium und zur GO.

Verfasst: Di 16. Mär 2010, 01:17
von Palin Waylan-Majere
Ich beantrage eine Aussprache zum Weinrecht.

Verfasst: Di 6. Apr 2010, 14:53
von Bernardo Macaluso
Ich beantrage die Wahl von Palin Waylan-Majere zum Minister für Weinbau, Umwelt, Kultur, Sport und Unionsangelegenheiten.

Es ist keine obligatorische Aussprache vorgesehen. Sollte eine solche gewünscht werden, bitte ich darum, dies in den nächsten 24 Stunden hier zu beantragen.

Verfasst: Mi 11. Aug 2010, 09:06
von Bernardo Macaluso
Ich beantrage eine Aussprache zum Theme Vertretung Heroths im Unionsrat.

Verfasst: Do 12. Aug 2010, 23:37
von Bernardo Macaluso
Ich beantrage eine Aussprache zum Thema Landessport.

Verfasst: Mi 1. Sep 2010, 10:03
von Bernardo Macaluso
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Verfasst: Sa 18. Sep 2010, 10:55
von Bernardo Macaluso
Ich beantrage die Feststellung der Vernachlässigung der Amtspflichten durch Signora Ciccone und die vorzeitige Einsetzung von Signore Flemming als Präsident des Abgeordnetenhauses. Sollte eine Aussprache gewünscht sein, bitte ich um Antrag bis zum Ende dieses Tages.

Verfasst: Di 3. Mai 2011, 18:24
von Bernardo Macaluso
Antrag:

Gesetz über den Betrieb von Atomkraftwerken

§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz regelt die Verwendung von spaltbaren Materialien sowie insbesondere den Betrieb von Atomkraftwerken in der Unionsrepublik Heroth.

§2 - Allgemeine Genehmigungspflicht
(1) Jede Verwendung von spaltbarem Material ist genehmigungspflichtig seitens des für Energie zuständigen Ministeriums. Davon unberührt gelten etwaige strafrechtliche Bestimmungen für den Umgang mit spaltbaren Materialien.
(2) Die Genehmigung erfolgt nur nach sorgfältiger Prüfung der Sicherheit der Anlage und ist grundsätzlich zeitlich begrenzt.
(3) Eine Genehmigung ist grundsätzlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Verwendung spaltbarer Materialien möglich.
(4) DIe Dauer der Genehmigung richtet sich nach dem Zweck der Verwendung des Materials, beträgt aber höchstens 10 Jahre.
(5) Nach Ablauf ist eine neue Genehmigung nur nach erneuter Prüfung möglich.
(6) Das für Energie zuständige Ministerium kann zur Gewährleistung der Sicherheit einer Anlage besondere Auflagen erlassen.
(7) Bei Verstoß gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen Auflagen im Sinne von §2 (6) dieses Gesetzes oder bei sonstigen Bedenken gegen die Gewährleistung der Sicherheit der Anlage durch den Betreiber kann die Genehmigung entzogen werden.

§3 - Atomkraftwerke
(1) Als Atomkraftwerk im Sinne dieses Gesetzes gilt jede Anlage, die dazu geeignet ist, Energie mithilfe spaltbarer Materialien zu gewinnen und nutzbar zu machen.
(2) Der Bau und Betrieb von Atomkraftwerken unterliegt den Bestimmungen von §2 dieses Gesetzes.
(3) Der Betreiber von Atomkraftwerken ist verpflichtet, einen vom für Energie zuständigen Ministerium zugelassenen externen Anbieter mit der regelmäßigen Prüfung der Reaktorsicherheit zu beauftragen.

§4 Herkunftsnachweis
Der Betreiber muss die Herkunft der verwendeten spaltbaren Materialien grundsätzlich gegenüber dem für Energie zuständigen Ministerium glaubhaft nachweisen.

§5 - Radioaktive Abfallprodukte
(1) Der Verbleib aller radioaktiven Produkte aus der Verwendung der spaltbaren Materialien muss gegenüber dem für Energie zuständigen Ministerium glaubhaft nachgewiesen werden.
(2) Als Verbleib kommen infrage
a. eine Anlage, in der die radioaktiven Materialien für eine weitere genehmigungsfähige Verwendung vorbereitet werden
b. eine Zuführung der radioaktiven Materialien in ein Zwischen- oder Endlager.
(3) Unabhängig von §5 (2) dieses Gesetzes ist vor der Verwendung spaltbarer Materialien ein Plan für den Verbleib der radioaktiven Produkte zu erstellen und eine Genehmigung von Seiten des für Energie zuständigen Ministeriums einzuholen.

§6 - Versicherungspflicht
Atomkraftwerke oder, sofern sie länger als sechs Monate Bestand haben, andere Verwendungen spaltbaren Materials, müssen vollumfänglich gegen Risiken versichert sein.

§7 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Da der einzige potentielle Antragsteller in Form meiner Person verzichtet, entfällt die Aussprache.

Verfasst: Fr 23. Sep 2011, 20:13
von Bernardo Macaluso
Ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Verwaltungsgemeinschaft mit Freistein".

Verfasst: Mo 7. Mai 2012, 16:35
von Roland Kuntz
Als Unionskommissar beantrage ich die Neuwahl des Präsidenten des Abgeordnetenhauses.