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Verfasst: Sa 25. Mai 2019, 01:11
von Helen Bont
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Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

Iolani Kahanui (letzter simon-Post am 02.02.2019)
Rafael van der Linden (lezter somin-Post am 13.03.2019)
Giovanni Locatelli (letzter simon-Post am 27.03.2019)
Bernardo Macaluso (letzter simon-Post am 27.03.2019)
Marcus Sonnenthal (letzter simon-Post am 05.03.2019)

Diese Person wird gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehöriger.

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

In Vertretung für die
Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten

Helen Bont
Unionskanzlerin

Verfasst: Di 21. Jul 2020, 23:07
von Helen Bont
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Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

Silvan Dressler (letzter simon-Post am 14.06.2020)

Ernest C. Kelly (letzter simon-Post am 29.08.2019)

Agatha MacInytre (letzter simon-Post am 18.05.2020)

Stephan Maier (Ietzter simon-Post: seit Einbürgerung am 03.07.2019 kein simon-Post verfasst)

Eduard Syndicus-Faber (letzter simon-Post am 25.07.2019)

Hans Truschke (letzter simon-Post am 12.08.2019)

Alexander von Wittburg (letzter simon-Post am 10.09.2019)

Diese Person wird gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehöriger.

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Manuri, den 21.07.2020

In Vertretung für die
Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten

Helen Bont
Unionskanzlerin

Verfasst: Do 5. Nov 2020, 00:25
von Helen Bont



Amt für Einwohnerangelenheiten


Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

Camerani, Vittorio (letzter Post am 23.09.2020)

Camemberti, Pellegrino (letzter Post 01.10.2020)

Gatineau, Annelie (letzter Post am 02.10.2020; entschulidgte Abwesenheit bis einschließlich 04.10.2020)

Isengard von, Helma (letzter Post am 28.09.2020)

Diese Person wird gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehöriger.

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Manuri, den 05.11.2020

Helen Bont
Unionskanzlerin
In Vertretung für die
Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten

Verfasst: Fr 15. Jan 2021, 10:50
von Helen Bont

Amt für Einwohnerangelenheiten

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

Rousseau-Mason, Stéphane (letzter simon-Post am 29.10.2020)

Templeton, Stuart Bartholomew (letzter simon-Post am 24.10.2020)

Zehner, Hans (letzter simon-Post am 21.10.2020)

Diese Person wird gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehöriger.

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Manuri, den 15.01.2021

Helen Bont
Unionskanzlerin
In Vertretung für die
Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten

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Verfasst: Fr 15. Jan 2021, 21:29
von Stuart Templeton
Ich erhebe hiermit Widerspruch!

Verfasst: Fr 15. Jan 2021, 22:31
von Helen Bont
Stuart Templeton hat geschrieben:Ich erhebe hiermit Widerspruch!
Unionsministerium des Innern

Unionsministerium des Innern
Manuri

Herrn
Stuart Templeton

Manuri, den 15.01.2021

Ihr Widerspruch gegen ihre Ausbürgerung

Sehr geehrter Herr Templeton,
Sie haben fristgerecht Widerspruch gegen Ihre Ausbürgerung eingelegt. Um zu entscheiden, ob der betreffende Verwaltungsakt eventuell fehlerhaft ist, ist es hilfreich, wenn Sie Ihren Widerspruch innerhalb der nächsten 168 Stunden begründen.
Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG wird demjenigen die Unionsbürgerschaft entzogen, wer 28 Tage lang inaktiv ist. Dies gilt nicht, wenn sich der Betroffene für maximal 40 Tage abwesend gemeldet hat.
Von Amts wegen wurde festgestellt, dass Sie zuletzt am 24.10.2020 aktiv waren. Damit waren Sie ab dem 25.10.2020 inaktiv. Ihre Ausbürgerung erfolgte am 15.01.2021, also nach 82 Tagen Ihrer Inaktivität.Somit wurde die Frist, nach deren Ablauf die Ausbürgerung zu erfolgen hat um 54 Tage zu Ihren Gunsten ausgedehnt.

Mit freundlichen Grüßen,

Helen Bont
Unionskanzlerin
in Vertretung des
Unionsministers des Innern

Verfasst: Mi 27. Jan 2021, 14:50
von Helen Bont
Unionsministerium des Innern

Unionsministerium des Innern
Manuri

Herrn
Stuart Templeton

Manuri, den 27.01.2021

Ihr Widerspruch gegen ihre Ausbürgerung

Sehr geehrter Herr Templeton,
Sie erhoben am 15.01.2021 fristgerecht Widerspruch gegen Ihre Ausbürgerung. Mit Schreiben vom 15.01.2021 wurden Sie gebeten, Ihren Widerspruch innerhalb von 168 Stunden zu begründen und auf etwaige Entscheidungsfehler des Amtes für Einwohnerangelegenheiten hinzuweisen, die eine Revision des Ausbürgerungsbeschlusses hätten begründen können.
Ihr Einspruch wird daher zurückgewiesen.
Zur Begründung: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG wird demjenigen die Unionsbürgerschaft entzogen, wer 28 Tage lang inaktiv ist. Dies gilt nicht, wenn sich der Betroffene für maximal 40 Tage abwesend gemeldet hat.
Von Amts wegen wurde festgestellt, dass Sie zuletzt am 24.10.2020 aktiv waren. Eine Abmeldung konnte nicht festgestellt werden. Damit waren Sie ab dem 25.10.2020 inaktiv. Ihre Ausbürgerung erfolgte am 15.01.2021, also nach 82 Tagen Ihrer Inaktivität. Somit wurde die Frist, nach deren Ablauf die Ausbürgerung zu erfolgen hat um 54 Tage zu Ihren Gunsten ausgedehnt. Ihr Einspruch konnte daher keine Aussicht auf Erfolg haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Helen Bont
Unionskanzlerin
in Vertretung des
Unionsministers des Innern

Verfasst: Fr 2. Apr 2021, 22:18
von Helen Bont

Amt für Einwohnerangelenheiten

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

Sylvester Calzone (auf eigenen Wunsch)
Teodora Calzone (auf eigenen Wunsch)

Diese Person wird gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehöriger.

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb der nächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Manuri, den 02.04.2021

Helen Bont
Unionskanzlerin
In Vertretung für die
Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten

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Verfasst: Fr 2. Apr 2021, 22:20
von Helen Bont
Amt für Einwohnerangelegenheiten

Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union

Bont, Helen; Salbor-Katista

Bont, Tatjana; Salbor-Katista

Dedinger, Ferdinand; Imperia

Devillier, Sahra

Heen, Michael; Imperia

Kleven, Johannes; Freistein

Lautenschlager, Sebastian

Lüneburg, Heinz; Salbor-Katista

Martinshof, Patrick, Heroth (Wahlrecht ab 13.03.2021)

Meyer, Manuel; Salbor-Katista

Platzner, Klaus; Imperia

Quirrenbach, Katharina; Freistein

Sayed, Raaina, Salbor-Katista

Schmidt, Rainer; Freistein

Sperling, Franz; Freistein

Zehner, Hans, Imperia (Wahlrecht ab 14.02.2021)

Manuri, den 14.02.2021

Helen Bont
Unionskanzlerin

In Vertretung für die
Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten

Verfasst: Mi 26. Mai 2021, 18:24
von Helen Bont
Amt für Einwohnerangelegenheiten (AfEA)

Entzug der Unionsbürgerschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG

Das Amt für Einwohnerangelegenheit gibt bekannt, dass den folgenden Personen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 UBüAngG die Unionsbürgerschaft entzogen wird:

Katharina Quirrenbach (letzter simon-Post am 15.01.2021)
Sayed Raaina (letzter simon-Post 15.01.2021)

Diese Person wird gemäß § 5 Abs. 3 UBüAngG Unionsangehöriger.

Gegen diesen Bescheid kann gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UVaG innerhalb dernächsten 168 Stunden beim Unionsministerium des Innern Widerspruch eingereicht werden.

Manuri, den 26.05.2021

Helen Bont
Unionskanzlerin
In Vertretung für die
Leiterin des Amtes für Einwohnerangelegenheiten