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Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:31
von Nestor Caprice
Original von Franz Sendlhofer
Wir wissen beide, dass - um überhaupt darüber einen Gedanken zu verlieren - ein ganz bestimmter Kopf rollen muss.
Kein Problem vermute ich. Es geht um die Sache, nicht um Posten-Radikalismus. Wenn eine stabile rot-geschichtliche Regierung zustande kommen würde, wäre jeder ehrliche Arbeiter und Nichtarbeiter in der Arbeiter und Nichtarbeiter-Bewegung gerne bereit, seinen Posten zu räumen und den Weg frei zu machen für eine volksnahe Regierung.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:33
von Nestor Caprice
Original von Hajo Poppinga
Naja, bei der Berechnung von Mehrheiten.
Oh, heißt das nicht, die Mehrheitszahlen werden an die neue, faktische Sitzzahl angepasst?
Allerdings: 4 sind bei 6 und bei 7 nominellen Sitzen eine Mehrheit. Und daran wird gerade gearbeitet.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:35
von Hajo Poppinga
Original von Franz Sendlhofer
Wir wissen beide, dass - um überhaupt darüber einen Gedanken zu verlieren - ein ganz bestimmter Kopf rollen muss.
Eine Kooperation mit der SPDU käme einem Verrat an den Wählern gleich.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:36
von Nestor Caprice
Original von Hajo Poppinga
Eine Kooperation mit der SPDU käme einem Verrat an den Wählern gleich.
Wie bereits analysiert stehen viele KDU-Wähler ideologisch und lebenspraktisch sowohl SPDU als auch LSH näher als der profillosen FLA.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:36
von Laura van Middelburg
Original von Hajo Poppinga
In der Tat. Und dann gebe es auch wieder eine liberal-konservative Regierung.
Das könnte so kommen, müsste es aber nicht.
Der Wähler hat gesprochen und die Zusammensetzung des neuen Unionsparlaments bestimmt. Für eine Legislaturperiode von 4 Monaten.
Ob die Regelung betreffend überzählige Sitze für eine Liste verfassungskonfrom ist, wird das Unionsgericht entscheiden. Ob sie sinnvoll ist, hätte schon das scheidende Unionsparlament entscheiden können.
Tatsache ist: die Wähler kannten sie. Jedem war klar, dass eine Stimme für die LSH das Risiko barg, letztlich mit einem überzähligen Sitz zu verfallen. Das Unionsparlament ist also genau so zusammengesetzt, wie die Wähler es entsprechend der geltenden Rechtslage bestimmt haben.
Ihr Votum ist zugleich eine Aufforderung an jede Fraktion und jeden Abgeordneten, aus den von ihnen bestimmten Verhältnissen eine Regierung zu bilden.
Die Regierungsbildung zu sprengen und Neuwahlen zu provozieren könnte sich für die dafür letztlich verantwortliche Kraft, sei es die FLA, die SPDU oder die LSH, im Falle einer frühezitigen Neuwahl böse rächen.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:40
von Hajo Poppinga
Original von Laura van Middelburg
Ob die Regelung betreffend überzählige Sitze für eine Liste verfassungskonfrom ist, wird das Unionsgericht entscheiden. Ob sie sinnvoll ist, hätte schon das scheidende Unionsparlament entscheiden können.
Ich bin mir sicher, daß das Unionsgericht gerne bereits entschieden hätte - aber es gibt schlicht keinen amtierenden hauptamtlichen Unionsrichter.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:43
von Laura van Middelburg
Ja, weil gleich die Hälfte der Abgeordneten des noch amtierenden Unionsparlaments die Richterwahl verschlafen haben, und zwei Abgeordnete gegen Kandidaten gestimmt haben, an die sie zuvor keine einzige kritische Frage gerichtet haben.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:43
von Hajo Poppinga
Ja, ärgerlich.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:44
von Kauli
Was ich mich jetzt als Bürger frage ist, warum das 30. UP nicht einfach das Wahlgesetz geändert hat. Dann hätten wir die Diskussion nicht.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 21:56
von SRM
Original von Thorstein Richter
Das klang in Ihrem Interview, das Sie gestern N24 gegeben haben, nicht so definitiv.
Die Konstellation hat sich geändert. Wäre beispielweise ein gemäßigter Kauli eingezogen, hätte man sprechen können.