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Verfasst: Do 23. Sep 2010, 15:57
von Hajo Poppinga
Original von Fabian Montary
Hierbei möchte ich noch einen Punkt anregen, nämlich, dass dem Präsidenten erlaubt ist, Mitglieder des Wissenschaftlichen Kollegiums auf Probe zu berufen. Diese müssten dann binnen eines halben Jahres vom Stiftungsrat bestätigt werden oder verlieren diesen Status und können nur noch nach dem regulären Berufungsverfahren aufgenommen werden. Dies soll die Arbeitsfähigkeit der Stiftung befeuern und andererseits den Stiftungsrat nicht zu reinen Berufungssitzungen zusammenkommen lassen.
Ja, Zustimmung.

Verfasst: Fr 24. Sep 2010, 22:47
von Fabian Montary
Können wir dich umstimmen, Sylvain?

Verfasst: Fr 29. Okt 2010, 22:56
von Hajo Poppinga
Hallo?

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 10:47
von Fabian Montary
Dann stimmen wir formell darüber ab, möchte ich vorschlagen:

Wer ist dafür die Mitgliedschaft auf Probe im Wissenschaftlichen Kollegium unter den genannten Konditionen einzuführen?

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 10:58
von Reichsgraf Perry II. von Montary
Perry hat sicher verlaufen...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 10:59
von Fabian Montary
Ja.

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 12:29
von Hajo Poppinga
Ja

Verfasst: So 28. Nov 2010, 13:41
von Hajo Poppinga
Das dürfte dann beschlossen sein?

Verfasst: So 28. Nov 2010, 14:08
von Fabian Montary
Ich denke auch. Damit ist das beschlossene Sache. Gibt es von eurer Seite noch weitere Punkte unter dem Sonstigen?

Verfasst: So 28. Nov 2010, 18:08
von Hajo Poppinga
Nichts zu ergänzen.