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Verfasst: Sa 23. Jan 2010, 11:05
von Târâ Kasturbai Gyatso
Der Grenzschutz hat den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, also den grenzpolizeilichen Schutz des Uniongebietes im Auftrage des Innenministeriums:

polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km,

polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall,

Ausbildung der Bevölkerung in zivile und gewaltlose Verteidigung,

Benachrichtung der Bevölkerung, dass zivile und gewaltlose Verteidigung notwendig ist und

Planung, Koordinierung und Ausführung der zivilen und gewaltlosen Verteidigung.

Dementsprechend defensiv und gering ist auch seine Bewaffnung.

Die Küstenwache ist eine demInnenministerium unterstehende polizeiliche Behörde zur Sicherung und Kontrolle des Seeverkehrs (Schifffahrtspolizei), zur Rettung in Not- und Katastrophenfällen und zur Prävention und Verfolgung von Straftaten im Küstenmeer und auf der Hohen See, wie z. B. Piraterie, die Überwachung von Fischfangquoten und der Einhaltung anderer Auflagen (Prüfung von Fangnetzmaschengrößen, um den Bestand an kleinen und Jungfischen nicht zu gefährden) oder von Umweltschutzbestimmungen. Zu den Aufgaben der Küstenwache gehört auch die Überwachung der Zollgrenzen (Grenzaufsicht) und der polizeiliche Grenzschutz zur See bis 50 km in internationale Gewässer hinein.

Verfasst: Sa 23. Jan 2010, 11:50
von Hans Sack
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Der Grenzschutz hat den spezialpolizeilichen Auftrag der Grenzsicherung, also den grenzpolizeilichen Schutz des Uniongebietes im Auftrage des Innenministeriums:

polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande und aus der Luft; polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt sowie der Grenzfahndung; die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km,

polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall,

Ausbildung der Bevölkerung in zivile und gewaltlose Verteidigung,

Benachrichtung der Bevölkerung, dass zivile und gewaltlose Verteidigung notwendig ist und

Planung, Koordinierung und Ausführung der zivilen und gewaltlosen Verteidigung.

Dementsprechend defensiv und gering ist auch seine Bewaffnung.

Die Küstenwache ist eine demInnenministerium unterstehende polizeiliche Behörde zur Sicherung und Kontrolle des Seeverkehrs (Schifffahrtspolizei), zur Rettung in Not- und Katastrophenfällen und zur Prävention und Verfolgung von Straftaten im Küstenmeer und auf der Hohen See, wie z. B. Piraterie, die Überwachung von Fischfangquoten und der Einhaltung anderer Auflagen (Prüfung von Fangnetzmaschengrößen, um den Bestand an kleinen und Jungfischen nicht zu gefährden) oder von Umweltschutzbestimmungen. Zu den Aufgaben der Küstenwache gehört auch die Überwachung der Zollgrenzen (Grenzaufsicht) und der polizeiliche Grenzschutz zur See bis 50 km in internationale Gewässer hinein.
Blödsinn, schlicht Blödsinn.