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Verfasst: So 15. Nov 2009, 02:29
von Franz Sperling
Original von Helen Bont

Frau Gyatso, ich kann Ihnen versichern, dass die Koalitionspartner diesen von Ihnen angesprochenen Punkt sehr ernst nimmt und diesen während der Koalitionsverhandlungen auch thematisiert hat.
Ich denke, dass die Koalitionspartner einen sehr guten Weg zwischen der freien Gewissensentscheidung und dem Wunsch nach einer verlässlichen Regierungsmehrheit gefunden hat, und ich kann Ihnen versichern, dass alle - ausnahmslos alle - in der Regierungskoalition es akzeptieren werden, wenn ein Abgeordneter es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, einer bestimmten politischen Linie zu folgen. Ich denke aber auch, dass es zu einem respektvollem Umgang miteinander gehört, wenn der betreffende Abgeordnete dies im Vorfeld den übrigen Partnern mitteilt, so dass diese sich nicht nur darauf einstellen, sondern gegebenfalls seine Bedenken in ihre Überlegungen miteinbeziehen können.

Edit: Das Wort "Punkt" eingeführt.
In meinen Augen ist das eine sehr vernünftige Lösung.

Verfasst: So 15. Nov 2009, 09:27
von Joeli Veitayaki
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Für den Weltfrieden benötigt man trotz Meinungsverschiedenheiten einen fairen und friedlichen Umgang miteinander und wenn ich mich da an die Sache mit Victoria Sewell in der letzten LP erinnere, als die mal nicht nach der Parteiraison, sondern nach ihrem Gewissen abgestimmt hat, so hat die letzte Regierung nicht gerade den Weltfrieden gedient. ^^
Frau Sewell machte sich weder die Mühe das vorher, geschweige denn nachher zu begründen. Daher ihre Entlassung.

Verfasst: So 15. Nov 2009, 17:27
von Târâ Kasturbai Gyatso
Gewissensfreiheit ist Gewissensfreiheit, die muss man weder vorher noch nachher begründen.

Verfasst: So 15. Nov 2009, 19:53
von Helen Bont
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Gewissensfreiheit ist Gewissensfreiheit, die muss man weder vorher noch nachher begründen.
Das wird doch überhaupt nicht in Frage gestellt, Frau Gyatso. Wenn man aber eine so knappe Mehrheit von nur einem Sitz hat, dann muss man einen Weg finden, Abstimmungsniederlagen zu vermeiden, ohne dass die Gewissensfreiheit des Abgeordneten eingeschränkt wird.
Wenn ich von Vornherein weiss, dass ich für ein bestimmtes Vorhaben keine Mehrheit haben werde, dann werde ich dieses Vorhaben auch nicht zur Abstimmung stellen.
Ich denke, wenn jemand wirklich aus Gewissengründen einem Vorhaben nicht zustimmen kann, dann wird es dies seinen Koalitionspartnern auch mitteilen können.

Verfasst: So 15. Nov 2009, 20:01
von Joeli Veitayaki
Mangelnden Respekt könnte man es auch nennen.