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Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 07:11
von Lord Macshire
Original von Madonna Ritchie-Ashcraft

Man sollte über eine sofortige Amtsenthebung nachdenken - das grenzt ja schon an Diktatur. Das Präsidialamt kennt das Wort Rechtsstaatlichkeit scheinbar nicht.
:klatsch:

Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 08:40
von Michael Schneider
Wer sagt denn dass ich es nicht umsetze? Wenn die Grünen nochmal korrekt abgestimmt hätten, dann musste ich mich jetzt nicht durch einen juristischen Dschungel kämpfen, um zu sehen ob das Urteil überhaupt rechtskräftig ist. Ich bin nämlich kein studierter Jurist, der sowas locker flockig aus dem Handgelenk schüttelt...

Aber ich werde daran erinnern, wenn jemand aus ihrem Meinungslager einmal ein gerichtsurteil nicht innerhalb von wenigen Minuten umsetzt.

Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 14:55
von pjotr
Sie quatschen doch Müll, Herr Schneider. Die faktische und juristische Lage wäre nach einer neuerlichen Abstimmung noch genau so rechtsunwirksam gewesen, folgt man Ihrer kruden Argumentation.
Außerdem ist es ein Unterschied ob man ein Urteil nicht sofort umsetzt, oder erklärt, man müsse das Urteil erstmal prüfen...

Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 16:06
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Außerdem ist es ein Unterschied ob man ein Urteil nicht sofort umsetzt, oder erklärt, man müsse das Urteil erstmal prüfen...
Was haben Sie denn für ein Demokratieverständnis? Wir haben doch hier nicht den Umgang von Befehl und Gehorsam, wobei selbst dabei inzwischen kritisches Mitdenken der Befehlsempfänger gefragt ist. In einer Demokratie ist jeder Akteur zu Kritik und Eigenverantwortung aufgefordert, nicht zu blindem Gehorsam.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 09:40
von pjotr
Das Gericht kann also auch Gesetzen nicht gehorchen, wenn es sie scheiße findet?
Und sowas soll Unionsrichter werden...

Verfasst: So 16. Aug 2009, 09:58
von Fabian Montary
Fragen Sie sich bei solchen öffentlichen Themen hier wirklich noch, warum Oktober 2007 passiert ist? Wo dient das hier denn der Union und den Ländern? :rolleyes:

Verfasst: So 16. Aug 2009, 14:43
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Das Gericht kann also auch Gesetzen nicht gehorchen, wenn es sie scheiße findet?
Ja!

Sagt Ihnen die Radbruch'sche Formel etwas?
Zudem sieht unsere Verfassung die Bindung der Justiz an "Gesetz und Recht" vor, und Art. 13 zeigt deutlich, dass es keine blinde Pflicht zur Gesetzestreue gibt.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 14:45
von Erik Schott
Nu is er ja eh weg.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 15:44
von Palin Waylan-Majere
Original von Erik Schott
Nu is er ja eh weg.
Das hat er selbst bewusst verursacht. Sein Problem.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 23:03
von pjotr
Original von Richard Stresemann

Ja!

Sagt Ihnen die Radbruch'sche Formel etwas?
Zudem sieht unsere Verfassung die Bindung der Justiz an "Gesetz und Recht" vor, und Art. 13 zeigt deutlich, dass es keine blinde Pflicht zur Gesetzestreue gibt.
Die Tatsache, dass ein Richter ein Gesetz "scheiße" findet ist nicht kongruent mit der Tatsache, dass er es auch für ungerecht hält..