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Verfasst: Do 10. Sep 2009, 15:27
von Pierre Lemarchal
Original von Helen Bont
Ich beantrage die Abgabe einer und Debatte über eine Regierungserklärung, um die Grundzüge der Aussen- und Sicherheitspolitik sowie die nächsten konkreten Schritte zu erläutern.
Hört sich gut an. Ich bin gespannt.
Verfasst: Do 17. Sep 2009, 22:06
von Mona Isaakson
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Verfasst: Do 17. Sep 2009, 22:07
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Anfrage an Unionskanzler Veitayaki
1. Wann werden die längst fälligen Haushalte endlich ins Parlament eingebracht?
2. Was plant die Unionsregierung derzeit? Welche Vorhaben sollen noch vor der nächsten Wahl eingebracht werden?
3. Warum wird das Gesetz zur Nationalbibliothek nicht umgesetzt?
4. Welche Vorhaben, die Sie im Koalitionsertrag festgehalten haben, werden Sie nicht mehr umsetzten können bis zur Wahl und warum?
Verfasst: Fr 18. Sep 2009, 03:10
von pjotr
Ich stelle folgende Anfrage an den Unionskanzler:
1) Wurde inziwschen eine Exhumierung und Identifizierung des im Grab von Matthias Schmelzer begrabenen Leichnams vorgenommen?
- Falls nein, warum wird dieser
Gerichtsbeschluss einfach missachtet?
- Falls ja, um welche Person handelt es sich dabei?
2) Welche Schlüsse ziehen Sie daraus? Sind Sie darüber informiert, ob die Unionsanwaltschaft eine Anklage in diesem Fall erheben möchte?
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 14:29
von SRM
Das Ministerium für Finanzen beantragt den Haushalt für Mai 2009 wie folgt:
Haushalt für Mai 2009
Einnahmen:
1. Einkommenssteuer 75 207,78 Br
2. Vermögenssteuer privat 2 247,14 Br
3. Vemögenssteuer 4 925,62 Br
GESAMT: 82.380,54 Br
Ausgaben:
4. MdUP 4 000 Br
5. Unionspräsident 4 500 Br
6. Kanzler 4 000 Br
7. Minister 14 000 Br
8. Unionsratspräsidium 1 000 Br
9. Unionsparlamentspräsidium 1 800 Br
10. Unionsrichter 4 000 Br
11. Oberster Unionsanwalt 2 000 Br
12. Leiter des Afea 1 750 Br
13. Leiter der Unionspolizei 1 750 Br
14. Leiter der Unionsbank 1 750 Br
15. Botschafter 6 000 Br
GESAMT: 46.550,00 Br
Saldo: + 35.830,54 Br
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 18:35
von Victoria Sewell
Ich beantrage die Verabschiedung folgenden Gesetzes:
In das Strafgesetzbuch wird folgendes integriert:
Gesetz über die grundsätzliche Strafbarkeit der Abtreibung
§ 1 Eine Abtreibung eines Fötus während der Schwangerschaft ist grundsätzlich verboten.
§ 2 Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot ist nur dann gegeben, wenn eine unveränderliche medizinsche Indikation vorliegt. Diese liegt vor, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach gesicherter ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und diese Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
§ 3 Ärzte, die Abtreibungen, bei denen kein Ausnahmetatbestand nach § 2 vorliegt, durchführen, machen sich des Totschlags schuldig. Der Strafrahmen liegt hier bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünf Jahren.
§ 4 Schwangere, die sich bei vollem geistigen Bewusstsein einer Abtreibung unterziehen, bei der keine Ausnahmetatbestand nach § 2 vorliegt, machen sich der Anstiftung zum Totschlag schuldig. Der Strafrahmen liegt hier bei einer Freiheitsstrafe zwischen 1 Jahr und 5 Jahren.
§ 5 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 18:37
von Palin Waylan-Majere
Ich beantrage Aussprache zu beiden Anträgen.
Verfasst: Mo 28. Sep 2009, 01:32
von pjotr
Da der Kanzler aus der Sommerpause zurückkehrt möchte ich an meine Anfrage erinnern.
Verfasst: Mo 28. Sep 2009, 02:43
von Palin Waylan-Majere
Original von Palin Waylan-Majere
Ich beantrage Aussprache zu beiden Anträgen.
Müssen wir hier auch erst das Präsidium neuwählen oder wird das noch bearbeitet?
Verfasst: Mo 28. Sep 2009, 10:37
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere
Müssen wir hier auch erst das Präsidium neuwählen oder wird das noch bearbeitet?
Warum, wir haben doch Zeit
