Hört sich gut an. Ich bin gespannt.Original von Helen Bont
Ich beantrage die Abgabe einer und Debatte über eine Regierungserklärung, um die Grundzüge der Aussen- und Sicherheitspolitik sowie die nächsten konkreten Schritte zu erläutern.
Beiträge: 1175
Registriert: Di 15. Jan 2008, 20:05
Pierre Lemarchal
MdUP
Vorsitzender der LL
Master of Laws (LL.M.)
Partner bei Marker insurance (100%)

MdUP
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Beiträge: 241
Registriert: Do 17. Sep 2009, 21:00
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Zuletzt geändert von Mona Isaakson am Do 17. Sep 2009, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
Ministerin für salborianische Angelegenheiten
des Landes Salbor-Katista
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Beiträge: 4430
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 14:12
Anfrage an Unionskanzler Veitayaki
1. Wann werden die längst fälligen Haushalte endlich ins Parlament eingebracht?
2. Was plant die Unionsregierung derzeit? Welche Vorhaben sollen noch vor der nächsten Wahl eingebracht werden?
3. Warum wird das Gesetz zur Nationalbibliothek nicht umgesetzt?
4. Welche Vorhaben, die Sie im Koalitionsertrag festgehalten haben, werden Sie nicht mehr umsetzten können bis zur Wahl und warum?
1. Wann werden die längst fälligen Haushalte endlich ins Parlament eingebracht?
2. Was plant die Unionsregierung derzeit? Welche Vorhaben sollen noch vor der nächsten Wahl eingebracht werden?
3. Warum wird das Gesetz zur Nationalbibliothek nicht umgesetzt?
4. Welche Vorhaben, die Sie im Koalitionsertrag festgehalten haben, werden Sie nicht mehr umsetzten können bis zur Wahl und warum?
Patrick van Bloemberg-Behrens
Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista

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Registriert: Do 27. Nov 2008, 01:44
Ich stelle folgende Anfrage an den Unionskanzler:
1) Wurde inziwschen eine Exhumierung und Identifizierung des im Grab von Matthias Schmelzer begrabenen Leichnams vorgenommen?
- Falls nein, warum wird dieser Gerichtsbeschluss einfach missachtet?
- Falls ja, um welche Person handelt es sich dabei?
2) Welche Schlüsse ziehen Sie daraus? Sind Sie darüber informiert, ob die Unionsanwaltschaft eine Anklage in diesem Fall erheben möchte?
RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
Fachanwalt für Strafrecht
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Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Das Ministerium für Finanzen beantragt den Haushalt für Mai 2009 wie folgt:
Haushalt für Mai 2009
Einnahmen:
1. Einkommenssteuer 75 207,78 Br
2. Vermögenssteuer privat 2 247,14 Br
3. Vemögenssteuer 4 925,62 Br
GESAMT: 82.380,54 Br
Ausgaben:
4. MdUP 4 000 Br
5. Unionspräsident 4 500 Br
6. Kanzler 4 000 Br
7. Minister 14 000 Br
8. Unionsratspräsidium 1 000 Br
9. Unionsparlamentspräsidium 1 800 Br
10. Unionsrichter 4 000 Br
11. Oberster Unionsanwalt 2 000 Br
12. Leiter des Afea 1 750 Br
13. Leiter der Unionspolizei 1 750 Br
14. Leiter der Unionsbank 1 750 Br
15. Botschafter 6 000 Br
GESAMT: 46.550,00 Br
Saldo: + 35.830,54 Br
Haushalt für Mai 2009
Einnahmen:
1. Einkommenssteuer 75 207,78 Br
2. Vermögenssteuer privat 2 247,14 Br
3. Vemögenssteuer 4 925,62 Br
GESAMT: 82.380,54 Br
Ausgaben:
4. MdUP 4 000 Br
5. Unionspräsident 4 500 Br
6. Kanzler 4 000 Br
7. Minister 14 000 Br
8. Unionsratspräsidium 1 000 Br
9. Unionsparlamentspräsidium 1 800 Br
10. Unionsrichter 4 000 Br
11. Oberster Unionsanwalt 2 000 Br
12. Leiter des Afea 1 750 Br
13. Leiter der Unionspolizei 1 750 Br
14. Leiter der Unionsbank 1 750 Br
15. Botschafter 6 000 Br
GESAMT: 46.550,00 Br
Saldo: + 35.830,54 Br
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


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Ich beantrage die Verabschiedung folgenden Gesetzes:
In das Strafgesetzbuch wird folgendes integriert:
In das Strafgesetzbuch wird folgendes integriert:
Gesetz über die grundsätzliche Strafbarkeit der Abtreibung
§ 1 Eine Abtreibung eines Fötus während der Schwangerschaft ist grundsätzlich verboten.
§ 2 Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot ist nur dann gegeben, wenn eine unveränderliche medizinsche Indikation vorliegt. Diese liegt vor, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach gesicherter ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und diese Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
§ 3 Ärzte, die Abtreibungen, bei denen kein Ausnahmetatbestand nach § 2 vorliegt, durchführen, machen sich des Totschlags schuldig. Der Strafrahmen liegt hier bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünf Jahren.
§ 4 Schwangere, die sich bei vollem geistigen Bewusstsein einer Abtreibung unterziehen, bei der keine Ausnahmetatbestand nach § 2 vorliegt, machen sich der Anstiftung zum Totschlag schuldig. Der Strafrahmen liegt hier bei einer Freiheitsstrafe zwischen 1 Jahr und 5 Jahren.
§ 5 Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Zuletzt geändert von Victoria Sewell am Fr 25. Sep 2009, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
Victoria Virginia Sewell
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