Original von Palin Waylan-Majere
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich sehe nicht, warum diese Debatte hier geführt werden muss, als wären wir am Stammtisch.
:klatsch:
Original von Palin Waylan-Majere
Es ist tatsächlich so, dass in der Verfassung nicht davon die Rede ist, dass auch Einzelkandidaten zur Wahl des Unionsparlamentes zugelassen sein müssen. Dennoch haben Einzellisten eine gewisse Tradition - mehr oder minder erfolgreich, aber das soll nicht Thema der Aussprache sein.
Wichtiger noch, Herr Kollege Waylan-Majere: es steht aber auch nicht in der Verfassung, das das passive Wahlrecht beschnitten werden kann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Original von Palin Waylan-Majere
Der Antrag verfolgt ja nun zwei Ziele: zum einem sollen vakante Mandate vermieden sein. Es liegt auf der Hand, dass dieses Risiko bei demokratischen Parteien, die eine Liste aufstellen geringer ist, als wenn eine Einzelperson einen Platz im Unionsparlament erringt.
Zum anderen soll der weiteren Zersplitterung des Unionsparlamentes eine gewisse Hürde gegeben werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass der vorliegende Entwurf einiges an Widerspruch hervorgerufen hat, will die Fraktion der Linken Liste folgenden, auf die Kompromissvorschlag machen:
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,
was wir die Tage von seiten der Linksparteien erleben, ist nichts anderes als ein Angriff auf das demokratische Prinzip, wie es in der Unionsverfassung festgeschrieben ist und da lautet, dass jeder Staatsbürger die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu den Entscheidungsgremien und die gleichen Mitwirkungsrechte besitzt wie jeder andere Staatsbürger auch. Dieses demokratische Prinzip wird mit dem vorliegenden Gesezuentwurf ausgehebelt, denn Personen, die auf Liste kandidieren wollen, die weniger als drei Kandidaten enthalten, wird dieser Zugang verweigert, wenn sie nicht irgendwelche Kriterien erfüllen. Das ist eine Diskriminierung gegenüber diejenigen, die das Glück haben, auf Listen zu kandidieren, die drei Nachrückerfrage eindeutiger geklärt wird. Diese Argumentation, werte Kolleginnen und Kollegen, zieht aber nicht: denn knappe Mehrheitsverhältnisse wird es bei jedem Wahlrecht geben können und zweitens ist die Nachrücker-Problematik auch weiterhin nicht geklärt, wie wir bei dem krankheitsbedingten Ausfall des Kollegen Hennrich gesehen haben. Die SPDU hatte mit Herrn Dowan einen zweiten Listenplatz besetzt, der aber micht nachrücken konnte, weil Herr Hennrich seinen Rücktritt nicht erklären konnte.
Herr Kollege Hennrich, Sie haben erklärt, Sie hätten sich umentschieden, weil die geplanten Eingriffe in die Grundrechte dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprächen. Wo aber ist dieser Grundsatz erfüllt, wenn die Maßnahmen nicht zielführend sind? Wo aber ist dieser Grundsatz erfüllt, wenn die Konsequenzen dieser Maßnahmen so grtavierend sind, dass Staatsbürgern das passive Wahlrecht quasi aberkannt wird?
Nein, werte Kolleginnen und Kollegen, die Argumentation der Unionsregierung und der FLA ist wenig überzeugend; die UFD wird ihre Zustimmung daher verweigern.