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Verfasst: Do 26. Feb 2009, 13:41
von Palin Waylan-Majere
Original von Hajo Poppinga

In der Tat - und ich sehe auch nicht, weshalb man Staatsbürger der Union bevormunden und Ihnen vorschreiben sollte, wen oder was sie zu wählen haben.
Wodurch geschieht dies denn?

Verfasst: Do 26. Feb 2009, 14:31
von Rex Marker
Original von Joeli Veitayaki
Personen, die sich nicht in eine Parte trauen sind in meinen Augen Egoisten
Es gibt auch Menschen die sich durch keine der aktuellen Parteien vertreten sehen.
Original von Hajo...
Wozu wollen Sie Unterstützerstimmen? Wenn jemand keine Unterstützung hat, wird er auch nicht gewählt.
Dadurch ist abgesichert dass Einzelkandidaten keine Spaßkandidaturen machen sondern einen gewissen Rückhalt im Volk haben.

Verfasst: Fr 27. Feb 2009, 15:45
von Joeli Veitayaki
nachdem der Unionsrat das Gesetz bereits beschlossen hat, können wir uns hier weiteres Gesülze vorerst ersparen.

Verfasst: Fr 27. Feb 2009, 16:09
von Bodo von Kurzschluss
Original von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich lehne ein Gesetz zur Änderung der Mindeskandidatenanzahl auf einem Wahlvorschlag ebenfalls ab - das Parlament sollte Jedermann/-frau, der hier Staatsbürger ist, ermöglicht sein.
Ich schließe mich der Kollegin Ritchie-Ashcraft an.

Verfasst: Fr 27. Feb 2009, 16:13
von Palin Waylan-Majere
Original von Joeli Veitayaki
nachdem der Unionsrat das Gesetz bereits beschlossen hat, können wir uns hier weiteres Gesülze vorerst ersparen.
Sie sollten doch wissen, dass das Unionsparlament die Anträge des Unionsrates auch ändern bzw. ablehnen kann.

Verfasst: Fr 27. Feb 2009, 16:49
von Joeli Veitayaki
das weiß ich, sie Schlaumeier, aber während der Abstimmung und dem Warten auf das Ergebnis lohnen sich die Diskussionen um des Kanzlers äh Kaisers Bart sicherlich nicht.
Jeder bleibt auf seinen Vorstellungen hocken, vor allem diejenigen, die um ihre Unabhängigkeit fürchten **zur Madonna schielt*. Außerdem die die das Gras husten hören, weil sie um die Verfassung fürchten. Offensichtlich hatte der Unionsrat diese überzogenen Bedenken nicht.

Verfasst: Fr 27. Feb 2009, 23:30
von Madonna Ritchie-Ashcraft
*murmelt in Richtung des Kollegen Veitayaki*

Ich fürchte ganz und gar nicht um "meine" Unabhängigkeit. Ich kann mich durchaus auf eine Liste als Unabhängige setzen lassen. Angebote diesbezüglich gab es bereits beim Wahlkampf zum 27. Unionsparlament. Im Gegensatz zu Ihnen wurde ich durch das Volk direkt ins Parlament gewählt und nicht durch irgendwelche Nachrückregelungen.

*wundert sich, weshalb der Kollege Veitayaki in seinen Reden immer jemanden persönlich angreifen muss und denkt sich dabei, dass sie das auch ganz gut kann*

Verfasst: Sa 28. Feb 2009, 08:22
von Helen Bont
Original von Palin Waylan-Majere
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich sehe nicht, warum diese Debatte hier geführt werden muss, als wären wir am Stammtisch.
:klatsch:
Original von Palin Waylan-Majere
Es ist tatsächlich so, dass in der Verfassung nicht davon die Rede ist, dass auch Einzelkandidaten zur Wahl des Unionsparlamentes zugelassen sein müssen. Dennoch haben Einzellisten eine gewisse Tradition - mehr oder minder erfolgreich, aber das soll nicht Thema der Aussprache sein.
Wichtiger noch, Herr Kollege Waylan-Majere: es steht aber auch nicht in der Verfassung, das das passive Wahlrecht beschnitten werden kann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Original von Palin Waylan-Majere
Der Antrag verfolgt ja nun zwei Ziele: zum einem sollen vakante Mandate vermieden sein. Es liegt auf der Hand, dass dieses Risiko bei demokratischen Parteien, die eine Liste aufstellen geringer ist, als wenn eine Einzelperson einen Platz im Unionsparlament erringt.
Zum anderen soll der weiteren Zersplitterung des Unionsparlamentes eine gewisse Hürde gegeben werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass der vorliegende Entwurf einiges an Widerspruch hervorgerufen hat, will die Fraktion der Linken Liste folgenden, auf die Kompromissvorschlag machen:
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,
was wir die Tage von seiten der Linksparteien erleben, ist nichts anderes als ein Angriff auf das demokratische Prinzip, wie es in der Unionsverfassung festgeschrieben ist und da lautet, dass jeder Staatsbürger die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu den Entscheidungsgremien und die gleichen Mitwirkungsrechte besitzt wie jeder andere Staatsbürger auch. Dieses demokratische Prinzip wird mit dem vorliegenden Gesezuentwurf ausgehebelt, denn Personen, die auf Liste kandidieren wollen, die weniger als drei Kandidaten enthalten, wird dieser Zugang verweigert, wenn sie nicht irgendwelche Kriterien erfüllen. Das ist eine Diskriminierung gegenüber diejenigen, die das Glück haben, auf Listen zu kandidieren, die drei Nachrückerfrage eindeutiger geklärt wird. Diese Argumentation, werte Kolleginnen und Kollegen, zieht aber nicht: denn knappe Mehrheitsverhältnisse wird es bei jedem Wahlrecht geben können und zweitens ist die Nachrücker-Problematik auch weiterhin nicht geklärt, wie wir bei dem krankheitsbedingten Ausfall des Kollegen Hennrich gesehen haben. Die SPDU hatte mit Herrn Dowan einen zweiten Listenplatz besetzt, der aber micht nachrücken konnte, weil Herr Hennrich seinen Rücktritt nicht erklären konnte.
Herr Kollege Hennrich, Sie haben erklärt, Sie hätten sich umentschieden, weil die geplanten Eingriffe in die Grundrechte dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprächen. Wo aber ist dieser Grundsatz erfüllt, wenn die Maßnahmen nicht zielführend sind? Wo aber ist dieser Grundsatz erfüllt, wenn die Konsequenzen dieser Maßnahmen so grtavierend sind, dass Staatsbürgern das passive Wahlrecht quasi aberkannt wird?
Nein, werte Kolleginnen und Kollegen, die Argumentation der Unionsregierung und der FLA ist wenig überzeugend; die UFD wird ihre Zustimmung daher verweigern.

Verfasst: Sa 28. Feb 2009, 12:59
von pjotr
Original von Helen Bont
Wichtiger noch, Herr Kollege Waylan-Majere: es steht aber auch nicht in der Verfassung, das das passive Wahlrecht beschnitten werden kann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Sie haben nicht verstanden, was eine Verfassung ist, Frau Bont. Die Verfassung sagt explizit, dass Näheres zum Walmodus ein Unionsgesetz regelt; genau das ist hier geplant.
Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit ist also nicht einmal vonnöten, da hier nichts eingeschränkt wird, was einem besonderen verfassungsmäßigen Schutz unterworfen wäre

Verfasst: Sa 28. Feb 2009, 16:42
von Joeli Veitayaki
Original von pjotr

Sie haben nicht verstanden, was eine Verfassung ist, Frau Bont. Die Verfassung sagt explizit, dass Näheres zum Walmodus ein Unionsgesetz regelt; genau das ist hier geplant.
Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit ist also nicht einmal vonnöten, da hier nichts eingeschränkt wird, was einem besonderen verfassungsmäßigen Schutz unterworfen wäre
Herrn Jerkov ein "H" für die Wahl schenkt und ansonsten zustimmend nick*