Seite 8 von 11
Verfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:18
von Joeli Veitayaki
Die Fraktion der FLA stellt folgende Anfrage an den Unionsminister des Auswärtigen:
Sehr geehrter Herr Unionskanzler und Unionsminister des Auswärtigen,
ich bitte um Beschreibung des Verhältnisses und der diplomatischen Kontakte zur Republik Tengoku. Insbesondere erbitte ich um Darlegung, ob ein Abkommen über den Handel von Kriegswaffen besteht.
Verfasst: Fr 8. Mai 2009, 10:18
von Joeli Veitayaki
Die Fraktion der FLA stellt folgende Anfrage an den Unionsminister der Justiz:
Sehr geehrter Herr Unionsminister,
in Verbindung mit der Anfrage an den Unionsminister des Äußeren bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie sieht das Ministerium für die Justiz die derzeitig rechtliche Basis für einen freien Handel von Schusswaffen im Allgemeinen und Kriegswaffen im Besonderen innerhalb und außerhalb der Demokratischen Union?
2. Welche Möglichkeiten der Einschränkung des freien Handels von Kriegswaffen sieht das Unionsministerium nach der derzeitigen Rechtslage?
3. Das Unionsland Katista hat der Handfeuerwaffen Manufaktur Funnix eine Genehmigung zur Herstellung und Vertrieb von Schusswaffen erteilt. Wie sieht das Unionsministerium für die Justiz dies rechtlich? Besteht hier die Befugnis einer Landesregierung zur Erteilung dieser Pauschalgenehmigung, die auch außenpolitische Wirkung hat?
Verfasst: Fr 8. Mai 2009, 11:17
von Palin Waylan-Majere
Original von Joeli Veitayaki
Die Fraktion der FLA stellt folgende Anfrage an den Unionsminister des Auswärtigen:
Sehr geehrter Herr Unionskanzler und Unionsminister des Auswärtigen,
ich bitte um Beschreibung des Verhältnisses und der diplomatischen Kontakte zur Republik Tengoku. Insbesondere erbitte ich um Darlegung, ob ein Abkommen über den Handel von Kriegswaffen besteht.
Der Einfachheit halber: da besteht überhaupt nichts.
Verfasst: Fr 8. Mai 2009, 11:22
von Joeli Veitayaki
bitte die "Aussprache" abwarten, habe Nachfragen.
Verfasst: Fr 8. Mai 2009, 11:31
von Palin Waylan-Majere
Sie haben aber nur das Recht auf eine Anfrage pro Woche. Also müssten Sie sich schon entscheiden.

Verfasst: Fr 8. Mai 2009, 18:34
von Palin Waylan-Majere
Die Unionsregierung legt dem Unionsparlament zur Ratifizierung diesen Konkordatsvertrag vor:
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union
Präambel
Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Innozenz V., und die Demokratische Union, vertreten durch den Unionskanzler Palin Waylan-Majere, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und der Demokratischen Union bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Demokratischen Union in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.
Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
(1) Die Demokratische Union erkennt den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
(2) Der Heilige Stuhl erkennt die Demokratische Union als souveränes Völkerrechtssubjekt an.
Artikel b: Diplomatische Vertretungen
(1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Demokratischen Union.
(2) Die Demokratische Union entsendet dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
(3) Der Heilige Stuhl und die Demokratische Union gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.
Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
(1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Demokratischen Union oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
(2) Die Demokratische Union gewährt dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Demokratischen Union.
Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
(1) Die Demokratische Union gewährleistet der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die freie Ausübung ihrer geistlichen Macht und die freie und ungestörte Ausübung ihres Ritus' zu.
(2) Die Demokratische Union erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.
Artikel e: Rechte der Geistlichen
(1) Die Demokratische Union sichert den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
(2) Die Demokratische Union wahrt und schützt das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.
Artikel f: Religionsunterricht
(1) Die Demokratische Union erlässt ein Gesetz, welches den Unionsländern erlaubt, im Rahmen der Regelung des Religionsunterrichtes an Schulen mit dem Heiligen Stuhl Verträge zu unterzeichnen.
Artikel g: Militärseelsorge
(1) Die Demokratische Union überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge in den Streitkräften des Staates.
(2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
(3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.
Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am siebten Mai 2009 in Manuri unterzeichnet worden.
Für den Heiligen Stuhl:
Innozenz V.
Für die Demokratische Union:
Palin Waylan-Majere
Verfasst: Fr 8. Mai 2009, 21:00
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ich beantrage Aussprache.
Verfasst: Sa 9. Mai 2009, 11:41
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von Joeli Veitayaki
Die Fraktion der FLA stellt folgende Anfrage an den Unionsminister der Justiz:
Sehr geehrter Herr Unionsminister,
in Verbindung mit der Anfrage an den Unionsminister des Äußeren bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie sieht das Ministerium für die Justiz die derzeitig rechtliche Basis für einen freien Handel von Schusswaffen im Allgemeinen und Kriegswaffen im Besonderen innerhalb und außerhalb der Demokratischen Union?
2. Welche Möglichkeiten der Einschränkung des freien Handels von Kriegswaffen sieht das Unionsministerium nach der derzeitigen Rechtslage?
3. Das Unionsland Katista hat der Handfeuerwaffen Manufaktur Funnix eine Genehmigung zur Herstellung und Vertrieb von Schusswaffen erteilt. Wie sieht das Unionsministerium für die Justiz dies rechtlich? Besteht hier die Befugnis einer Landesregierung zur Erteilung dieser Pauschalgenehmigung, die auch außenpolitische Wirkung hat?
Eine Anfrage pro Woche - ich habe mir diese Anfrage auf Wiedervorlage gelegt.
Verfasst: Sa 9. Mai 2009, 11:43
von Joeli Veitayaki
am Montag dann bitte

Verfasst: Sa 9. Mai 2009, 22:10
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Alle Anträge bearbeitet.
Stand: 09.05.2009, 22:10 Uhr.