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Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 12:58
von Montgomery Scott
Abgeordnete genießen keine Immunität, nur der Unionspräsident. Aber als PP werde ich mich natürlich einschalten.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:02
von Joeli Veitayaki
Die direkte Immunität nicht, das ist richtig, da lag ich etwas falsch.

Wengistens schützt mich Artikel 30 (3) Verfassung: Wegen einer Straftat darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Unionsparlaments verurteilt werden.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:06
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
wo steht der in unserem Strafgesetzbuch?
Hab ich in der Sim ungefährt 5 Mal erwähnt, dass der nicht im ratelonisch StGB steht. Aber da dus jetzt trotzdem wieder eingeworfen hast, musste ich schon mal drauf hinweisen.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:07
von Palin Waylan-Majere
lol @ thread.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:08
von Joeli Veitayaki
Jerkov, korrigier bitte deinen Beitrag, der ist etwas verschoben

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:19
von Joeli Veitayaki
Original von pjotr

Hab ich in der Sim ungefährt 5 Mal erwähnt, dass der nicht im ratelonisch StGB steht. Aber da dus jetzt trotzdem wieder eingeworfen hast, musste ich schon mal drauf hinweisen.
und was soll mir das nun sagen? Dass die Anderen jeden Scheiß machen können, und ich gefälligst das zu tun habe, was die wollen? So ein Schwachsinn. Der gleiche Schwachsinn wie deine SIMOFF-Signatur. Wer kann da SIMOFF und SIMON nicht voneinander trennen?

RE: Simulieren will gelernt sein

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:19
von Joeli Veitayaki
Original von Frederic M. Gaillard
Selbst simulieren, dass man zu Krawallen aufruft und andere Leute bewirft und sich dann verweigern, wenn einen die Polizei mitnimmt, ist ganz schlechter Stil.
das ist das harte echte µLeben in der Mikronation!

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 13:20
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
Wer kann da SIMOFF und SIMON nicht voneinander trennen?
Im Zweifelsfall der, der angefangen hat.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 14:43
von SRM
Original von pjotr

Hab ich in der Sim ungefährt 5 Mal erwähnt, dass der nicht im ratelonisch StGB steht. Aber da dus jetzt trotzdem wieder eingeworfen hast, musste ich schon mal drauf hinweisen.
Also ist es nicht strafrechtlich relevant.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 14:50
von Joeli Veitayaki
nix ist annähernd relevant, nur an den Haaren herbeigezogen