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Verfasst: Di 30. Dez 2008, 17:45
von Hajo Poppinga
Nun, die Aufgabe der Unionsexekution ist es ja ggf. für eine rechtmäßige Bestellung der Unionsratvertretung zu sorgen bzw. die Landesverwaltung wieder herzustellen. Das hängt zum einen nicht notwendigerweise zusammen (weswegen der Paragraph auch schon nicht stimmig ist) und ist zum anderen auch etwas anderes, als eine verfassungswidrige Bestimmung einer Person zu dieser Vertretung.

Wie gesagt, so ist der Passus jedenfalls evident verfassungswidrig.

Verfasst: Di 30. Dez 2008, 17:47
von Palin Waylan-Majere
Was schlagen Sie stattdessen vor?

Verfasst: Di 30. Dez 2008, 17:52
von Hajo Poppinga
Ersatzlose Streichung. Es ist Kernaufgabe des Unionskommissar die Pflichtverletzung ggü. der Union zu beseitigen. Liegt die Pflichtverletzung in der Nichtvertretung im Unionsrat, so muß er gemäß den Landesbestimmungen Wahlen ableiten. Liegt die Pflichtverletzung in einer anderen Angelegenheit, so ist ja überhaupt keine Not gegeben, die Unionsratsvertetung zu regeln. Im Falle Katista kann bspw. die Unionsratvertretung ganz wunderbar funktionieren, aber die Landesverwaltung führungslos sein. Warum sollte dann ein Unionsratvertreter durch den Unionskommissar bestellt werden? Nicht jede Unionsexekution hat doch zwingend etwas mit der Nichtvertretung zu tun. Ist es doch so, ist es so oder so Kernaufgabe des Unionskommissars gemäß der landesrechtlichen Regelungen für Abhilfe zu sorgen.

Den Ländern sollte man daneben, wo nötig, Nachbesserungen ans Herz legen.

Verfasst: Mi 31. Dez 2008, 12:47
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Hmm, die Argumentation, warum der Passus verfassungswiderig sein soll, ist mir nicht ganz schlüssig.

Könnten wir nicht Rechtsgutachten in Auftrag geben oder ist es möglich das Gesetz vorher gerichtlich checken zu lassen?

Verfasst: Mi 31. Dez 2008, 12:50
von Fabian Montary
Die Landesregierung Roldems schließt sich den Ausführungen Herrn Poppingas an. Die Entsendung eines Vertreters in den Unionsrat ist Landessache, keine Unionssache, deswegen muss diese durch die Ländergesetze reguliert werden. Ein Eingriff von Unionsseite wäre verfassungswidrig. Punkt, das sage ich Ihnen als juristischer Laie...

Verfasst: Mi 31. Dez 2008, 13:05
von Rincewind
Original von Hajo Poppinga
Ersatzlose Streichung. (...)
Den Ländern sollte man daneben, wo nötig, Nachbesserungen ans Herz legen.
Richtig. Man kann jedoch über die Pflicht der Unionsratsvertretung nachdenken. Ich bin weiter der Meinung dass ein vakanter Sitz, vakant bleiben soll, bis nach Landesregelung wieder ein Vertreter bestellt wurde. Ein Kommissar hat keinerlei Legitimation im Kontrollorgan des selbigen zu sitzen, von der Teilnahme am Gesetzgebungsprozess zu schweigen.

Ist der vakante Sitz verfassungswidrig, so muss die Verfassung an der Stelle angepasst werden, um eine demokratischere Regelung zu finden.

Verfasst: Sa 3. Jan 2009, 12:22
von Fabian Montary
Herr Antragsteller, werden Sie Ihren Entwurf entsprechend überarbeiten?

Verfasst: Sa 3. Jan 2009, 13:17
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ja, der überarbeite Entwurf folgt in den nächsten Stunden.

Verfasst: Di 13. Jan 2009, 00:31
von Kreittmayr
Herr Behrens-Nielsson, werden Sie noch einen neuen Entwurf einbringen, oder darf ich die Aussprache schließen?

Verfasst: So 18. Jan 2009, 16:45
von Kreittmayr
Da es hier kein weiteres Interesse zu geben scheint, schließe ich die Aussprache.