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Kaiser
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Beitrag von Bianca Böhm »

Hmm...... stimmt, Artikel 46 (1) ist intepretierbar, fördert so aber auch die Kommunikation zwischen Union und Länder so a la "das dürft ihr nicht", "wir dürfen wohl weil...." und letztendlich entscheidet das Gericht ob es verfassungskonform war. Es erhält also die hier so geliebte Streitkultur. ;)

Und deshalb: Wieso MUSS Krankeversorgung nicht unionsweit geregelt werden? Laut Verfassung haben Menschen das Recht auf körperliche Unversehrheit, sprich also auf Gesundheit und die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte hat die Union. Oder nicht? 8)
 

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Beitrag von Rincewind »

Wie wäre es wenn wir den Absatz 1 Streichen und für mehr Klarheit sorgen.
Änderungsvorschlag

Artikel 46 – Gesetzgebung von Union und Ländern

(1) Die Länder haben das Recht zur Gesetzgebung und zur Verwaltung, soweit diese Verfassung nicht der Union Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
(2) Im Bereich der Gesetzgebungskompetenz der Union haben die Länder das Recht zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie in einem Unionsgesetz ausdrücklich dazu ermächtigt werden.
(3) Die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über:
1. auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung;
2. Grenzschutz, sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union;
3. Währungs- und Zollwesen, unionsweite Steuern, Grundlagen des Wirtschaftssystems;
4. Rechtspflege, Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug;
5. Strafrecht
6. bürgerliches Recht;
7. Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht, Registerwesen.
(4) In allen in Absatz 1 nicht genannten Bereichen hat die Union das Recht auf Vertretungsgesetzgebung, um Rechtssicherheit in den Unionsländern zu schaffen und Landesgesetzen vorzugreifen. Vertretungsgesetze müssen als solche gekennzeichnet werden. Landesrecht bricht in diesem Fall Unionsrecht.

Artikel 47 – gestrichen


Die Union darf alles machen was sie will.
Was nicht zu den 7 Unionsrechten gehört als Vertretungsgesetz.
Länder können alle Vertretungsgesetze durch eigene Gesetze für ihr Land ungültig machen oder einschränken.

Damit ist Spielraum geschaffen, dass die Union vernachlässigte Themen aufgreift.

Das ewige Gerangel um Staatsverträge ist beseitigt, da Unionsgesetze für alles möglich sind ohne Landesrecht zu verletzen.
Die Kompetenzen sind klar definiert.
 

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Beitrag von Rincewind »

Original von Bianca Böhm
Hmm...... stimmt, Artikel 46 (1) ist intepretierbar, fördert so aber auch die Kommunikation zwischen Union und Länder so a la "das dürft ihr nicht", "wir dürfen wohl weil...." und letztendlich entscheidet das Gericht ob es verfassungskonform war. Es erhält also die hier so geliebte Streitkultur. ;)
Das ist genau das Gerangel, weswegen wir hier die Kompetenzen überhaupt diskutieren. Fragen sie mal den Schneider oder Montary ob diese Interpretation so gut läuft. ;)
Und deshalb: Wieso MUSS Krankeversorgung nicht unionsweit geregelt werden? Laut Verfassung haben Menschen das Recht auf körperliche Unversehrheit, sprich also auf Gesundheit und die Pflicht zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte hat die Union. Oder nicht? 8)
Erstmal ist die Begründung andersrum, sie müssen beweisen, dass es unionsweit geregelt werden muss.

Körperliche Unversehrtheit wäre ein ziemliches Minimum an Leistung. Damit bekommen sie nichtmal Zahnersatz. ;)
 

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Beitrag von Rincewind »

Da hier die Diskussion anscheinend vorbei ist, habe ich den Reformvorschlag als nächsten Schritt in die Kammern getragen, wo er weiterbearbeitet werden kann.
 

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