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Verfasst: Fr 26. Sep 2008, 17:21
von Helen Bont
Original von Montgomery Scott

Das hier ist doch die erste Debatte mit Sachbezug!?
Sicher. Und ich habe die Position der UFD in dieser Sachfrage vertreten.

Verfasst: Fr 26. Sep 2008, 18:25
von Montgomery Scott
Original von Helen Bont
Sicher. Und ich habe die Position der UFD in dieser Sachfrage vertreten.
Mag sein aber Ihr Seitenhieb auf die Linke Liste ist gehörig in die Hose gegangen, meine Dame.

Verfasst: Fr 26. Sep 2008, 19:59
von Montgomery Scott
Hier der Gegenvorschlag der LL-Fraktion:
Unionsgesetz zur Anpassung der Einkommenssteuer

§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz ändert das Unionssteuergesetz zur Sicherung einer gerechten, sinnvollen und zeitgemäßen Besteuerung des persönlichen Einkommens.

§2 - Änderung von Paragraph 3
Paragraph 3 des Unionssteuergesetzes wird wie folgt neu gefasst:

"§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
(1) Der Grundsteuersatz beträgt 2% des monatlichen Einkommens.
(2) Ab einer Höhe von 250 B erhöht sich die Besteuerung des gesamten monatlichen Einkommens um 0,005% pro Bramer.
(3) Der höchste Steuersatz der durch die Union erhobenen Einkommenssteuer beträgt 50%."

§3 - Schlussbestimmungen
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist ,spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Besteuerung würde sich damit wie folgt gestalten:
Bild

Die aktuelle Regelung der Vermögenssteuer wollen wir gerne bestehen lassen.

Verfasst: Fr 26. Sep 2008, 22:02
von SRM
Original von Montgomery Scott
Hier der Gegenvorschlag der LL-Fraktion:

Die Besteuerung würde sich damit wie folgt gestalten:
Bild

Die aktuelle Regelung der Vermögenssteuer wollen wir gerne bestehen lassen.
Ist abzulehnen, da er den Sozialneid forciert und die 'starken Schultern' über Gebühr straft.

Verfasst: Fr 26. Sep 2008, 22:17
von Wolfgang Müller
Sie provozieren Sozialneid. Machen Sie nur so weiter.

Gerade Ihre Politik schafft prekäre Verhältnisse und sorgt dafür das die Lücke zwischen Arm und Reich weiter auseinander klafft. Ihre Politik ist schlicht und ergreifend asozial.

Verfasst: Fr 26. Sep 2008, 22:21
von Montgomery Scott
"Bestraft" wird hier niemand, Herr Unionskanzler. Der Staat muss aber finanziert werden und wir möchten diese Finanzierung auf eine vernünftige Weise organisieren.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Worte zu unserem Entwurf verlieren. Der Entwurf der Regierung ist eine einzige Entlastung der oberen Einkommensschichten. Es ist z. B. nicht einzusehen, warum ein Einkommen von 700 Bramern mit 1% mehr besteuert werden sollte als eines mit 600 Bramern, während ein Einkommen von 7000 Bramern gerade noch um 0,1% mehr besteuert wird als eines von 6000 Bramern. Und dass der Grenzwert für die Einkommenssteuer gerade einmal 15% betragen soll, ist ein Schlag ins Gesicht jedes Arbeiters, der z. B. mit 1000 Bramern seine Familie über die Runden bringen muss, von denen bereits mehr als 10% besteuert werden.

Hohe Einkommen sind stets ein Produkt der Arbeit vieler Menschen, von der wenige profitieren. Dass der Unionskanzler allen Ernstes in diesem Kontext Spitzenverdiener für ihre Leistung belohnen will, indem er auf nennenswerte Besteuerung zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Leistungen verzichtet, ist Ausdruck einer beispiellosen Klientelpolitik, die die FLA durchzusetzen versucht.

Der Gegenentwurf der Linken Liste sieht einen progressiven Anstieg der Einkommenssteuer mit der Einkommenhöhe vor. Der Grundsteuersatz von 2% entlastet Niedrigverdiener, ohne sie völlig aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Der Spitzensteuersatz von 50% verhindert eine Enteignungspolitik, bei der der Staat hohe Gehälter völlig verhindert. Denn die verantwortliche Gestaltung von Spitzengehältern soll nicht Aufgabe dieses Gesetzes sein. Zusammenfassend verhindert dieses Gesetz außerdem das rapide Sinken der Steuereinnahmen. Damit wird der Regierung kein Vorwand gelassen, um staatliche Leistungen mit Verweis auf Finanzierungsprobleme zu reduzieren.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 00:02
von Konrad Grimm
Als Justizminister möchte ich auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag der LL hinweisen. Das Existenzminimum muss steuerfrei bleiben. Alles andere ist nach Auffassung des Justizministeriums als Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip zu betrachten.

Auch als Abgeordneter der VU lehne ich den Vorschlag der LL ab. Er ist weder einfach, sondern mit seinen diversen Sätzen höchst kompliziert. Er ist nicht niedrig, sondern teilweise exorbitant hoch. Und er ist nicht gerecht, weil er den Schwachen und Hilfsbedürftigen von dem wenigen, das sie haben, noch etwas wegnimmt und diejenigen, die Leistung erbringen, weiter überproportional belastet.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 00:58
von Montgomery Scott
Original von Konrad Grimm
Als Justizminister möchte ich auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag der LL hinweisen. Das Existenzminimum muss steuerfrei bleiben. Alles andere ist nach Auffassung des Justizministeriums als Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip zu betrachten.
Warum sollte eine Minimalbesteuerung anstatt eines Freibetrages für Niedrigverdiener nicht sozialstaatlich sein? Können Sie Ihre Bedenken etwas konkretisieren?
Auch als Abgeordneter der VU lehne ich den Vorschlag der LL ab. Er ist weder einfach, sondern mit seinen diversen Sätzen höchst kompliziert. Er ist nicht niedrig, sondern teilweise exorbitant hoch. Und er ist nicht gerecht, weil er den Schwachen und Hilfsbedürftigen von dem wenigen, das sie haben, noch etwas wegnimmt und diejenigen, die Leistung erbringen, weiter überproportional belastet.
Die Berechnungsgrundlage ist denkbar einfach: Bis 250 Bramer => 2% Besteuerung; Ansonsten: 2% + (Gehalt - 250 Bramer) * 0,005%, jedoch maximal 50%.

Ja, einige Steuersätze sind im Vergleich zu Ihrem Entwurf hoch, nämlich die der Spitzenverdiener. Gehälter, die ihrer Höhe nach nicht mehr dem persönlichen Lebensunterhalt und dem der Familie dienen, werden sehr hoch besteuert. Mittlere Einkommen dagegen profitieren von unserem Entwurf im Vergleich zu dem Ihren und genau diesen gesellschaftlichen Mittelstand gilt es zu fördern.

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 04:08
von Konrad Grimm
Original von Montgomery Scott
Warum sollte eine Minimalbesteuerung anstatt eines Freibetrages für Niedrigverdiener nicht sozialstaatlich sein? Können Sie Ihre Bedenken etwas konkretisieren?
Soweit Einkommen direkt der Sicherung des Existenzminimums dient, darf es vom Staat nicht gekürzt werden. Nach der Berechnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen liegt das Existenzminimum bei 250 Br. Wer weniger hat, dem darf davon nichts genommen werden, weil ihm sonst vom Staat die Existenzgrundlage entzogen wird. Der Staat müsste dieses Existenzminimum dann streng genommen durch Transferzahlungen wieder herstellen, was aber idiotisch wäre - erst wegnehmen, dann zurückgeben. Deswegen verstößt eine auch noch so geringe Besteuerung des Existenzminimums gegen das Sozialstaatsprinzip.

Ich verstehe auch ehrlich gesagt - das allerdings nicht als Justizminister - absolut nicht, was Sie gegen den Steuerfreibetrag für Geringverdiener haben.

Im übrigen, noch ein Hinweis als Minister: § 3 Abs. 2 ist unvollständig und bei einer gedachten Vervollständigung weiterhin unverständlich. Der Minister soll das Gesetz anpassen? Das ist entweder die Ermächtigung zur Verordnung, was ich für fragwürdig und jedenfalls inkonsequent halte, oder aber ein Ding der Unmöglichkeit, denn Gesetze passt das Parlament an.
Ja, einige Steuersätze sind im Vergleich zu Ihrem Entwurf hoch, nämlich die der Spitzenverdiener.
Und die der Geringverdiener!

Verfasst: Sa 27. Sep 2008, 10:35
von Helen Bont
Der Gegenvorschlag der Linken Liste wird die Zustimmung der UFD nicht erhalten. Zum einen aus den bereits vorgetragenen Gründen, wonach zum ersten erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität von § 3 Absatz 2 besteht, wonach der Unionsminister der Finanzen ermächtigt werden soll, das Gesetz zu ändern, zum anderen weil die Besteuerung von Geringverdienern auch nach Auffassung der UFD gegen das Sozialstaatsprinzip verstößt, wonach existenzsichrende Grundeinkommen grundsätzlich von der Steuer befreit sein müssen.
Die UFD lehnt den von der LL vorgelegten Gesetzesvorschlag aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Herr Scott, Sie haben hier in der Aussprache erklärt, hohe Einkommen seien stets ein Produt der Arbeit vieler Menschen, von der wenige profitieren würden. Weiter erklärten Sie, der Verzicht auf eine nennensewerte Besteuerung von Spitzenverdienern ein Ausdruck von Klientelpolitik sei - wobei es faglich ist, ob eine Besteuerung von 15% tatsächlich keine nennenswerte Besteuerung ist. Dieser, von Ihnen, Herr Scott, geäußerten Einschätzung, hält die Unionsregierung entgegen, dass es erst der hohe Kapitaleinsatz, der unternehemerische Mut zur Verantwortung und die Risikobereitschaft des Unternehmers, Menschen in Lohn zu nehmen, ist der den vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erst erlaubt, einer Beschäftigung nachzugehen. Die Unionsregierung will diesen Unternehmergeist stärken, wir wollen ihn fördern und wir wollen zum Nachahmen anregen. Und dazu gehört es, dass Spitzenverdiener - und dazu gehören auch leitende Angestellte oder Beamte, die eine hohe Verantwortung tragen - für ihre Risikobereitschaft und für ihre Verantwortungsbereitschaft belohnt werden.

Eine kurze Bemerkung noch zuden Ausführungen des Sachverständigen, Herrn Dr. Montary. Die Unionsregierung hat ja angekündigt, eine Flat-Tax von 15% und einen Grudfreibetrag von 250,- Bramern einführen zu wollen , so sieht es der Gesetzesvorschlag vor. Herr Dr. Montary erklärt nun, dass es mit dem Grundfreibetrag weiterhin eine Progression gebe und demonstriert dies anhand einer Tabelle. Werte Kolleginne und Kollegen, diesen Ansatz halte ich für falsch. Denn der Grundfreibetrag soll ja audrucklich nicht in die Steuerberehcnung einfließen. Wenn also jemand 300,- Bramer verdient, dann ist hiervon der Grundfreibetrag abzuziehen. Ees bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 50,- Bramer. 15% von 50,- Bramer sind 7,50 Bramer. Das Selbe gilt für alle Einkommensgruppen über 250,- Bramer. Fazit: es bleibt bei der von der Unionsregierung angestrebten Flat-Tax von 15%.