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Verfasst: Fr 21. Nov 2008, 22:17
von Unionsanwaltschaft
Herr von Löwenherz ist hier als Vertreter der Nebenklage. Er ist seit geraumer Zeit nicht mehr Oberster Unionsanwalt.

Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 13:59
von Haakon Tokra
Das war bei Prozessbeginn noch anders...

Herr Richter, ich weiß nicht, wann der Staatsanwalt ausgetauscht wurde, da wir mit der Vernehmung der Angeklagten beschäftig waren. Dies ergeht vll. aus dem Protokoll. Ich weiß auch nicht, ob die hiesigen Gesetze einen solchen Austausch zulassen, jedoch habe ich große Bedenken, wenn der Unionsanwalt nicht die vollständige Vernehmung der Angeklagten mitbekommen hat. Ich meine, wozu führen wir eine mündliche Verhandlung wenn sie die Unionsanwaltschaft sich ohnehin nur auf die Akten stützt, weil das Personal wechselt. Wie will sie eine Aussage bewerten, wenn sie nicht selbst zugegen war...

Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 19:56
von William C. Ashcraft
Herr Verteidiger, der Wechsel der Sitzungsvertretung der Unionsanwaltschaft stellt aus strafprozessualer Sicht kein Problem dar.
Eventuell könnten Sie mir die entsprechenden Normen nennen die Sie für problematisch erachten.

Verfasst: So 23. Nov 2008, 18:29
von Marolijn Webber
*Marolijn schaut zwischen ihrem Anwalt und ihrem ExFreund hin und her. Die ganze Sache langweilt sie. Sie hoffe, das sie bald hier raus und in eine Einzelzelle kann*

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 00:19
von Haakon Tokra
Nun gut, fahren wir fort.

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 01:42
von William C. Ashcraft
Herr Unionsanwalt, wissen Sie etwas über den Verbleib der Gutachterin?

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 00:00
von Unionsanwaltschaft
Nein, leider konnte darüber nichts in Erfahrung gebracht werden. Ich habe auch in den Ermittlungsakten keinen entsprechenden Vermerk finden können.

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 11:13
von Marolijn Webber
*simoff* das Problem ist, das die Gutachterin sich in form von Denise Heidenberg aus der DU verabschiedet hat.. *simoff*

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 14:52
von William C. Ashcraft
Meine Herren, sehen Sie eine zwingende Notwendigkeit die Gutachterin anzuhören oder würde es Ihnen genügen, wenn wir das schriftliche Gutachten in das Verfahren einbeziehen?
Andernfalls müssen wir ein weiteres Gutachten einholen.

Verfasst: So 7. Dez 2008, 11:57
von Haakon Tokra
Nun ich bin Jurist und kein Psychologe. Wenn es möglich wäre, das Gutachen nocheinmal verständlich zu erklären und dabei keine Fragen offen bleiben, könnten wir es bei dem schriftlichen Gutachten belassen.