Verfasst: So 17. Feb 2008, 15:32
Was meinst du, was ich in der Ausbildung teilweise mit besagten Unterschichten für Probleme hatte? Ich hatte es oft genug, dass Leute, die hier schon Jahrzehnte leben, immern noch einen Dolmetscher brauchten oder halt ohne kamen und nicht verstanden haben, was ich sagte.Diese beiden Punkte würde ich prinzipiell unterschreiben, allerdings ist die Pflicht zum Erlernen der Amtssprache durchaus zu relativieren. Es besteht sicher keine Pflicht, die Amtssprache besser zu lernen als die Einheimischen.
Was ist an einer Handhabung anhand von Alphabetisierung, Sprachkenntnissen und erlerntem Beruf falsch? Kanada, die USA und andere Länder machen es nicht anders, wenn es um Einwanderung geht.Das ist wiederrum nur eine Pauschalisierung. Der Schichtenbegriff ist analytisch. Er fasst eine Menge von Individuen nach gemeinsamen Eigenschaften zusammen. Rechtliche Handhabung muss aber stets nach nominalistischen Gesichtspunkten erfolgen.
Ein ausreichender Grund wäre bereits, dass man die Leute nicht hierhaben will.So ausdrücklich habe ich das nicht fomuliert.
Zunächst einmal die Persönlichkeitsrechte. Der persönliche Lebensbereich eines jeden Menschen ist prinzipiell zu respektieren. Meine Freiheiten finden ihre Grenzen in den Rechten der anderen Menschen. Wo Deine Freiheiten und Rechte dadurch verletzt werden, dass ich hier lebe, ist nun eine Sache Deiner Beweislast. Unter welchen Bedingungen es nun gestattet werden muss, dass jemand eine staatliche Grenze übertritt und nicht wieder zurückkehrt, ist dadurch noch nicht festgelegt sondern eine realpolitische Frage. Tatsache ist aber, dass auch hier zunächst ein Grund für eine spezielle Einschränkung auf dem Tisch liegen muss, bevor sie gerechtfertigt ist.