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Verfasst: So 9. Sep 2018, 19:46
von Helen Bont
Es gibt - meines Erachtens - nie die perfekte Lösung. Aber es ist tatsächlich so, dass diese Regelung nun mal gilt. Als ich vor einiger Zeit krankheitsbedingt ausfiel, habe ich auch die 28-Tages-Frist abwarten müssen.
Verfasst: So 9. Sep 2018, 23:01
von Ernest C. Kelly
Gibt es denn in der DU keine Sonderregelung, wenn es zB. nur um 1 oder 2 Tage ankommt?
Verfasst: Do 13. Sep 2018, 06:18
von SRM
Ich persönlich halte von den Zweit-IDs nicht viel, da geht es in der Realität nur um Stimmen bei der Wahl. Mehr nicht. Ich war Kanzler in der guten alten Zeit - da hat keine Sau über Zweit-IDS nachgedacht und wenn, war es ein Fall für die Spielleitung.
Verfasst: Do 13. Sep 2018, 12:34
von Helen Bont
Ernest C. Kelly hat geschrieben:Gibt es denn in der DU keine Sonderregelung, wenn es zB. nur um 1 oder 2 Tage ankommt?
Soweit ich weiß, gibt es eine solche Sonderregelung nicht. In dieser Hinsicht sind wir ähnlich rigoros wie in Astor. Wie andere MNs das handhaben weiss ich nicht, aber in Albernia dürfte es auch nicht anders sein.
Verfasst: Do 13. Sep 2018, 15:11
von Bernardo Macaluso
Wie sollte eine solche Sonderregelung auch aussehen? Entweder die Frist ist 28 Tage oder eben 29 oder 30. Irgendwo muss die de facto gültige Grenze ja liegen. Mein Punkt ist eher, dass die Regelung in der Praxis meinem Empfinden nach vor allem negative Effekte hat, nämlich die, das Mitspieler nicht kandidieren oder mitwählen dürfen. Wahlvieh gibt es auch so. Nur wird es eben rechtzeitig eingebürgert, ohne dann aktiv zu sein. Auch aktuell gibt es das vereinzelt.