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Verfasst: Do 28. Mai 2015, 17:08
von Annelie Gatineau
- Anfrage gemäß § 6 GO
Dienstanweisung an den Unionswahlleiter
Am 27. Mai 2015 erging eine Dienstanweisung des Unionskanzleramts durch die Unionskanzlerin an den Unionswahlleiter hinsichtlich der Zulassung von Unionsbürgern zur Wahl des Unionspräsidenten. Die Regelung des § 6 Abs. 1 WahlG kann dahingehend ausgelegt werden, dass der für das Innere zuständige Unionsminister die Fach- oder Rechtsaufsicht über die Behörde des Unionswahlleiters innehat.
Ich frage die Unionsregierung:
1. Warum musste hinsichtlich der Wahlberechtigung zur Wahl des Unionspräsidenten die Fachaufsicht per Dienstanweisung einschreiten?
2. Welche rechtliche Qualität hat ein Dokument mit der Bezeichnung „Dienstanweisung“ und wer darf diese unter welchen Voraussetzungen wem erteilen?
3. Welches oberste Unionsbehörde (Unionsministerium) hat welche fach-, rechts- und dienstaufsichtliche Befugnisse hinsichtlich des Unionswahlleiters und wie begründet die Unionsregierung diese Rechtsauffassung?
4. Insofern nicht das Unionskanzleramt fach-, rechts- und dienstaufsichtliche Befugnisse hat, warum wurden diese von jenem wahrgenommen? Wie schätzt die Unionsregierung die Rechtskonformität des Handelns der Unionskanzlerin hinsichtlich des in Art. 44 Abs. 2 UVerf festgelegten Ressortprinzips und wie begründet sie ihre Auffassung? Inwieweit hätte die Dienstanweisung durch das Unionsministerium des Innern und der Justiz durch einen geeigneten Vertreter (so dann auch in der Unterschrift mit „i.V.“ o.Ä. zu kennzeichnen) erfolgen können oder müssen?
5. Welche gegenseitigen Vertretungsregelungen der Unionsminister bestehen derzeit?
6. Welche Verantwortung hat das Amt für Einwohnerangelegenheiten? Welche Behörde prüft grundsätzlich und welche Behörde letztinstanzlich die Wahlberechtigung?
7. Welche fach-, rechts- und dienstrechtlichen Kompetenzen hat das Unionsparlament hinsichtlich des Unionswahlleiters und durch welche Amtsperson werden diese wahrgenommen?
Dr. Annelie Gatineau
Premierministerin
Verfasst: Di 2. Jun 2015, 11:11
von Judith von Duden
Die Imperialkanzlerin
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
ich darf mich hiermit als Vertreterin des Kaiserreichs Imperia im Unionsrat anmelden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Judith Lukasfeuerborn
Verfasst: Sa 6. Jun 2015, 21:26
von Teodora Calzone
Es geht eine Anfrage aus dem Unionspräsidialamt bezüglich der Amtsübergabe an die neugewählte Unionspräsidentin ein. Frau Unionsratspräsidentin Gatineau wird gebeten einen für sie geeigneten Termin vorzuschlagen.
Verfasst: So 7. Jun 2015, 15:43
von Teodora Calzone
- Sehr geehrter Frau Unionsratspräsidentin,
Ich erstatte hiermit dem Unionsrat Bericht über die Unionsexekution über das Unionsland Heroth.
Am 7. Juni 2015 habe ich Frau Imperialkanzlerin Judith Lukas Feuerborn zur Unionskommissarin ernannt und mit der Ausführung der Unionsexekution über das Unionsland Heroth beauftragt.
freundliche Grüsse

Teodora Calzone
Unionspräsidentin
Verfasst: So 7. Jun 2015, 23:24
von Annelie Gatineau
- Anfrage gemäß § 6 GO
Kleiner Grenzverkehr zu den Vereinigten Staaten
Die Union hat mit den Vereinigten Staaten von Astor einen Vertrag geschlossen, der u.a. den „kleinen Grenzverkehr“ vorsieht.
Ich frage die Unionsregierung:
1. Welche Unionsbehörde kontrolliert den Grenzverkehr zu den Vereinigten Staaten von Astor?
2. Welche Unionsbehörde kontrolliert aufgrund welchen Gesetzes die Einhaltung des Zone des kleinen Grenzverkehrs?
3. Wie viele rechtswidrige Übertretungen aus der Zone hat es seit deren Einführung gegeben?
4. Wie viele und welche Straftaten wurden in der Zone seit deren Einführung begangen?
5. Wie bewertet die Unionsregierung die Zusammenarbeit mit den Behörden der Vereinigten Staaten von Astor bezüglich dem kleinen Grenzverkehr?
6. Wie bewertet die Unionsregierung die Zusammenarbeit mit den Behörden der Republik Roldem bezüglich dem kleinen Grenzverkehr?
7. Wie bewertet die Unionsregierung die wirtschaftliche Entwicklung in der Zone des kleinen Grenzverkehrs?
8. Wie bewertet die Unionsregierung eine Ausweitung der Zone für den kleinen Grenzverkehr?
9. Wie bewertet die Unionsregierung die Einführung eines kleinen Grenzverkehrs mit dem Dominion Cranberra in der Umgebung zu den Roldem mit Cranberra verbindenden Häfen?
10. Wie bewertet die Unionsregierung eine Zollunion mit den Vereinigten Staaten von Astor und dem Dominion Cranberra?
Dr. Annelie Gatineau
Premierministerin
Verfasst: Di 23. Jun 2015, 21:56
von Helen Bont
[urkunde=Unionskanzleramt]
Unionskanzleramt
Unionsstraße 1
Manuri
An das
Präsidium des Unionsrates
Manuri
Manuri, den 23.06.2015
Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin,
anbei übersende ich Ihnen gemäß Art. 49 II Unionsverfassung die Gesetzesinitiative der Unionsregierung.
Hochachtungsvoll,

Unionskanzlerin
[/urkunde]
Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlament
§ 1
Artikel 26 Absatz 5 Unionsverfassung wird um den folgenden Satz ergänzt:
"Das Unionsparlament ist auch dann beschlussfähig, wenn es mit weniger als sieben Mandaten besetzt ist."
Verfasst: Mi 24. Jun 2015, 22:03
von Teodora Calzone
- Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin,
Ich beantrage hiermit gemäss Art. 23 Abs. 1 die Verhängung der Unionsexekution über die Republik Westliche Inseln.
freundliche Grüsse

Teodora Calzone
Unionspräsidentin
Verfasst: Do 25. Jun 2015, 09:54
von Judith von Duden
Die Imperialkanzlerin
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
ich beantrage die Verfassung der Stellungnahme des Unionsrats zum Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlament der Unionsregierung, derzeit noch ohne Drucksachennummer.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Judith Lukasfeuerborn
Verfasst: So 5. Jul 2015, 21:27
von Berry Vanderbilt
Republic of Roldem
Presidential Office
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Regierungschefin und Vertreterin der Republik Roldem im Unionsrat ab sofort die Amtsbezeichnung der
Präsidentin der Republik
führt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. Bérénice Vanderbilt
Chief of Staff
Verfasst: Sa 11. Jul 2015, 13:28
von Hans Truschke
Sehr geehrte Frau Unionsratspräsidentin,
folgendes Gesetz wurde im Unionsparlament beschlossen:
Gesetz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Unionsparlaments
§ 1
Artikel 26 Absatz 5 Unionsverfassung wird um den folgenden Satz ergänzt:
"Das Unionsparlament ist auch dann beschlussfähig, wenn es mit weniger als sieben Mandaten, aber nicht mit weniger als zwei Mandaten besetzt ist."
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Truschke
Parlamentspräsident