Das ist doch völlig unerheblich. Solange das Unionsgericht die entsprechende Passage nicht für verfassungswidrig erklärt hat oder eine Gesetzesänderung stattgefunden hat, ist § 2 Abs. 2 Wahlgesetz anwendbares Recht. Insofern hat der damalige Wahlleiter tatsächlich geltendes Recht angewendet.Original von Draga Markievic
Und Sie haben scheinbar meine Ausführungen dazu nicht gelesen. Den praktizierten Modus habe ich nämlich explizit als verfassungswidrig benannt.
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 978
Registriert: Mo 28. Mai 2012, 16:08
Eben nicht. Geltendes Recht steht nämlich auch in Art. 25, Abs. 1 der Unionsverfassung: "Die Mitglieder des Unionsparlaments sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und allein ihrem Gewissen unterworfen. Sie werden von allen Unionsbürgern in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt." Der damalige Wahlleiter hat ein Gesetz eben nicht im Einklang mit dem geltenden Recht angewandt.Original von Helen Bont
Das ist doch völlig unerheblich. Solange das Unionsgericht die entsprechende Passage nicht für verfassungswidrig erklärt hat oder eine Gesetzesänderung stattgefunden hat, ist § 2 Abs. 2 Wahlgesetz anwendbares Recht. Insofern hat der damalige Wahlleiter tatsächlich geltendes Recht angewendet.
[size=110][color=#000080][i][b]Mag. Draga Markievic [img]http://mn-wiki.de/images/e/e3/Spdu_logo_kleiner.jpg[/img][/b][/i][/color][/size]
- Unionspräsidentin a.D. -[size=85][/size]
[size=85]
[/size]
[size=85]- Ehem. Mitglied des Unionsparlamentes -
- Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. -[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85]Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
[/size]
[size=85]
[/size]
Im Übrigen bin ich der Meinung, [url=https://ratelon.mns.li/forum/index.php?thread/12094-unionsexekution-11-2014-wahlen/&postID=232404#post232404]dass ein Tunnel gebaut werden muss[/url].
- Unionspräsidentin a.D. -[size=85][/size]
[size=85]
[/size]
[size=85]- Ehem. Mitglied des Unionsparlamentes -
- Ministerpräsidentin des Landes Salbor-Katista a.D. -[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85]Mitglied des Wissenschaftlichen Kollegiums der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
und Lehrbeauftragte an der Katistianischen Nationalakademie
[/size]
[size=85]
[/size]
Im Übrigen bin ich der Meinung, [url=https://ratelon.mns.li/forum/index.php?thread/12094-unionsexekution-11-2014-wahlen/&postID=232404#post232404]dass ein Tunnel gebaut werden muss[/url].
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Inwiefern § 2 Abs. 2 Wahlgesetz den Bestimmungen der Unionsverfassung widersprechen könnte, das festzustellen ist jedoch Aufgabe des Unionsgerichts. Und solange § 2 Abs. Wahlgesetz entweder nicht geändert oder durch das Unionsgericht verworfen wurde, ist es geltendes Recht.Original von Draga Markievic
Eben nicht. Geltendes Recht steht nämlich auch in Art. 25, Abs. 1 der Unionsverfassung: "Die Mitglieder des Unionsparlaments sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und allein ihrem Gewissen unterworfen. Sie werden von allen Unionsbürgern in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt." Der damalige Wahlleiter hat ein Gesetz eben nicht im Einklang mit dem geltenden Recht angewandt.
Die Feststellung, wonach der damalige Unionswahlleiter geltendes Recht umgesetzt hat, ist daher absolut zutreffend.Jetzt liegt es entweder in der Hand des Gesetzgebers oder in der Hand des Unionsgerichts, die geltende Rechtslage zu ändern.
Insofern kann ich mich Herrn Sperling nur anschließen: Sie haben die vom Unionsparlament verabschiedete Gesetzesvorlage unterzeichnet und ausgefertigt. Wenn die Gesetzesvorlage wirklich so offensichtlich verfassungswidrig gewesen wäre, hätten Sie die Unterschrift verweigern müssen.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 1198
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:41
Die Frage der Verfassungsmäßigkeit kann doch dahinstehen; der Wahlleiter hatte über den §2 Abs. 2 ein Auswahlermessen, dass er falsch genutzt hat.
Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin
Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin
Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Das können Sie sicherlich etwas näher erläutern, oder?Original von Christopher Adomeit
Die Frage der Verfassungsmäßigkeit kann doch dahinstehen; der Wahlleiter hatte über den §2 Abs. 2 ein Auswahlermessen, dass er falsch genutzt hat.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 1198
Registriert: So 16. Mär 2008, 00:41
Die genannte Vorschrift räumt dem Wahlleiter ein, aus den genannten Verfahren in richtiger Ermessenssusübung eines auszuwählen. Eine der beiden Verfahren - und zwar wohl unbestritten - verstößt gegen elementare demokratische Wahlgrundsätze. Das wird auch der Gesetzgeber erkannt haben, der diese Norm trotzdem verabschiedet hat - anscheinend, um im dauerhaften technischen Störungsfall dennoch wählen zu können. Nun ist der Wahlleiter dazu verpflichtet, sein Ermessen fehlerfrei auszuüben- also diejenige Wahlumsetzung zu wählen, die die Grundsätze freier und demokratischer Wahlen am ehesten erfüllen. Das dürfte man wohl parallel als verfassungskonforme Auslegung dieses Gesetzes bezeichnen. Im ersten Durchgang hatte der Wahlleiter eine andere Möglichkeit, als per personalisierter und namentlicher Abstimmung wählen zu lassen: nämlich ein bereits vorhandenes, anonymes "Wahltool" zu nutzen. Es wurde also die Art von Wahldurchführung in Gang gesetzt, die in diesem Fall weder den Grundsätzen der Unionsverfassung entspricht, noch das geeignetste Mittel darstellt. Denn die Auswahl dieser Wahldurchführung lässt vermuten, dass eine Rechtsverletzung aller Wähler_innen in Gestalt des geheimen Wahlrechts darstellt.Original von Helen Bont
Das können Sie sicherlich etwas näher erläutern, oder?
Christopher Adomeit, MdUP
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin
Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
Unionsminister des Innern und der Justiz
Stellvertreter der Unionskanzlerin
Präsident des Unionsparlaments a.D.
Inselpräsident a.D.
Beiträge: 5330
Registriert: Do 15. Mär 2007, 15:36
Die Aussage von Herrn Sperling hörte sich so an, als ob ein Wahlleiter immer die Daten der Wahlberechtigten vom Leiter des AfEA bekam. Also so wie es jetzt läuft.Original von Helen Bont
Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht, was an der Darstellung von Herrn Sperling so grundlegend falsch sein soll: Der Unionswahlleiter hat schon immer die Daten vom AfEA bezogen. Zumindest ist das mein Kenntnisstand.
Sollte er es so meinen, ist die Darstellung falsch.
Natürlich war das AfEA mit der Pflege des Bürgernetztes beauftragt, aber eine Datenübermittlung an einen Wahlleiter gab es nur in sehr selten Fällen.
Zumindest ist mir aus meiner Amtszeit kein solcher Fall bekannt.
Wie schon gesagt, das AfEA wurde eigentlich nur zur Klärung von Fragen Wahlberechtigung hinzugezogen.
Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.
Unionspräsident a.D.
Präsident der Republik Salbor a.D.