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Verfasst: Di 4. Sep 2018, 23:26
von Annelie Gatineau
Helen Bont hat geschrieben:Des Weiteren erstreben wir eine Verfassungsreform, die die Überlebensfähigkeit der Demokratischen Union und gleichzeitig den Bestand der Unionsländer garantiert, etwa durch die Einführung einer "An- und Abschaltung" der Unionsländer, wenn die Anzahl der registrierten Unionsbürger eine Mindestzahl über- bzw. unterschreitet.
Können Sie das jetzt schon etwas konkreter fassen?
Helen Bont hat geschrieben:Arkor
Meinen Sie Astor?
Verfasst: Mi 5. Sep 2018, 10:16
von Helen Bont
Annelie Gatineau hat geschrieben:Können Sie das jetzt schon etwas konkreter fassen?
Meinen Sie Astor?
Angedacht ist, die Unionsländer ab einer Mindestzahl von aktiven Unionsbürgern "an-" oder "abzuschalten", wie genau das ausgestaltet wird, soll in der Union-Länder-Arbeitsgruppe besprochen werden.
Ja, in der Tat ist Astor gemeint.
Verfasst: Mi 5. Sep 2018, 10:57
von Annelie Gatineau
Die roldemische Administration sieht die Problematik, ich denke aber, mit einfachen zahlenmäßigen Benchmarks ist es nicht getan. Wir werden die Diskussion selbstredend mit einer neuen Unionsregierung auch sachlich führen.
Verfasst: Mi 5. Sep 2018, 14:25
von Bernardo Macaluso
Helen Bont hat geschrieben:Angedacht ist, die Unionsländer ab einer Mindestzahl von aktiven Unionsbürgern "an-" oder "abzuschalten", wie genau das ausgestaltet wird, soll in der Union-Länder-Arbeitsgruppe besprochen werden.
Was soll denn der Mehrwert einer solchen Neuerung sein? Genau so wird es doch im Moment de facto im Falle einer Unionsexekution gemacht. Mit dem Untschied, dass Sie hier anscheinend den Unionsrat entmachten und eine zentralstaatliche Verwaltung der Unionsländer einführen wollen.
Verfasst: Mi 5. Sep 2018, 17:51
von Helen Bont
Annelie Gatineau hat geschrieben:Die roldemische Administration sieht die Problematik, ich denke aber, mit einfachen zahlenmäßigen Benchmarks ist es nicht getan. Wir werden die Diskussion selbstredend mit einer neuen Unionsregierung auch sachlich führen.
Vielen Dank.
Das kann sein. Die Frage ist aber doch, ob es der Union und den Ländern gedient ist, wenn auf der einen Seite auf Unionsebene nicht einmal das Unionsparlament besetzt ist und auf der anderen Seite in den Ländern die Regierungschefs Selbstgespräche führen. Das hat nämlich in nicht wenigen Fällen dazu geführt, dass über Kurz oder Lang der betreffende Regierungschef das Handtuch geschmissen hat und das Land wieder verwaist war.
Verfasst: Mi 5. Sep 2018, 17:55
von Helen Bont
Bernardo Macaluso hat geschrieben:Was soll denn der Mehrwert einer solchen Neuerung sein? Genau so wird es doch im Moment de facto im Falle einer Unionsexekution gemacht. Mit dem Untschied, dass Sie hier anscheinend den Unionsrat entmachten und eine zentralstaatliche Verwaltung der Unionsländer einführen wollen.
Es geht im Endeffekt darum die Ebene am Leben zu halten, die in Zeiten knappen Personals das Überleben der gesamten Demokratischen Union gewährleisten kann. Durch die vorgeschlagene Regelung wird verhindert, dass die Unionsländer dauerhaft ausgeschaltet werden.
Verfasst: Mi 5. Sep 2018, 19:35
von Bernardo Macaluso
Das erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Wie sieht denn die Regelung genau aus, die Sie vorschlagen?
Verfasst: Mi 5. Sep 2018, 22:27
von Helen Bont
Bernardo Macaluso hat geschrieben:Das erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Wie sieht denn die Regelung genau aus, die Sie vorschlagen?
Wir haben in der letzten Vergangenheit immer wieder erlebt, dass in Ländern, in denen der Regierungschef allein war und im Parlament Selbstgespräche geführt hat, dieser innerhalb kurzer Zeit wieder weg war. Gleichzeitig waren wir auf Unionsebene heillos unterbesetzt.
Ursprünglich war im vom Unionsparlament bereits verabschiedeten Verfassungentwurf sogar vorgesehen, die Unionsländer komplett "abzuschalten". Ich habe deswegen mit einer Volksabstimmung gewartet, weil damals einfach zu wenige aktive Unionsbürger registriert waren und ich Zweifel bezüglich der demokratischen Legitimität einer solchen Volksabstimmung hatte. Dass damals bei einer Volksabstimmung über die neue Unionsverfassung die notwendige Mehrheit zustande gekommen wäre, war absehbar.
Es ist angedacht, über die konkrete Ausgestaltung der Regelung mit den Landesregierungen und dem Unionspräidialamt zu beraten.
Verfasst: Do 6. Sep 2018, 10:54
von Bernardo Macaluso
Auch heute steht es jedem Bürger frei, die Vertretung seines Unionslandes wahrzunehmen oder sich auf die Unionspolitik zu konzentrieren. Niemand wird gezwungen, sich auf der Landesebene zu engagieren. Der einzige Unterschied bestünde daran, dass mit Ihrer Maßnahme eine solche Entscheidung von oben herab getroffen würde anstatt von den Betroffenen selbst.