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Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 20:12
von Anaïs Gribonne-Fritz
Herr Präsident, Sie lassen damit im krassen Gegensatz des demokratischen Umgangs die Beschlusslage des Unionsrates außer Acht. Nehmen Sie diesen Beschluss zurück oder aber die Republik Roldem wird dagegen klagen. Und ziehen Sie Ihren Antrag auf Einstellung des Klageverfahrens zurück, damit die Frage verfassungsrechtlich geklärt wird. Oder sind Sie so ein Weichei?

Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 20:39
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Herr Präsident, Sie lassen damit im krassen Gegensatz des demokratischen Umgangs die Beschlusslage des Unionsrates außer Acht. Nehmen Sie diesen Beschluss zurück oder aber die Republik Roldem wird dagegen klagen. Und ziehen Sie Ihren Antrag auf Einstellung des Klageverfahrens zurück, damit die Frage verfassungsrechtlich geklärt wird. Oder sind Sie so ein Weichei?
Ich verstehe Ihre Auffassung ehrlich gesagt nicht. Wenn man mich zum Präsidenten wählt, setzt dass voraus, dass ich Mitglied des Hauses bin. Warum haben Sie mich sonst vorgeschlagen und gewählt?

Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 20:51
von Anaïs Gribonne-Fritz
Ich habe Sie nicht vorgeschlagen, Herr Senator. Mein Abstimmungsverhalten war allein auf die Funktionsfähigkeit dieses Hauses gerichtet. Nichts anderes gewährt im Übrigen auch die einstweilige Verfügung des Obersten Unionsgerichtes. Das ObUG wertet die Vertretung eines Landes im Unionsrat, sei sie nun auch rechtswidrig entstanden, vorläufig als höheres Gut als das Verfahren. Ich habe Sie im festen Glauben daran gewählt, dass Sie die Regeln dieses hohen Hauses achten und umsetzen. Ihr Beschluss von heute verkehrt das aber in die Gegenrichtung. Die Mehrheit des Hauses, nicht nur der damalige Präsident, hat beschlossen, dass Ihre Nichtzulassung in dieses Haus rechtkonform ist. Dagegen haben Sie geklagt. Sie haben vom Obersten Unionsgericht einen Titel, mit dem Sie hier temporär teilnehmen können ehe die Hauptsache geklärt ist. Dieses Damoklesschwert schwebt auch über Ihrer Präsidentschaft. Das war ein Risiko, dass Sie eingegangen sind und ich ebenso. Sie wollen doch nicht als halblegaler Unionsratsabgeordneter in die Annalen dieses Landes eingehen – als einziger? Jetzt lassen Sie das Unionsgericht klären, was Recht ist. Oder ich lass es klären.

Verfasst: Sa 11. Jan 2014, 23:03
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Ich danke für Ihre Erläuterung. Die Klage beim Unionsgericht erhalte ich aufrecht, damit der Sachverhalt geklärt wird.
Ich weise jedoch auch auf §10 (2) der GO. Somit liegt die Entscheidung über diesen Fall bei mir und ich bewerte diesen nunmal anders als der vorherige Präsident. Der Antrag, von dem Sie sprechen, wurde durch dieses Haus nicht angenommen, somit kann ich auch nicht gegen Beschlusslage verstoßen. Im Übrigen hätte der Wortlaut des Antrags anders lauten müssen, damit er mir zur Last gelegt werden könnte.

Verfasst: So 12. Jan 2014, 13:28
von Anaïs Gribonne-Fritz
Auch mit der Ablehnung des Antrags hat das Haus seinen Willen bekundet, nämlich dass es den Sachverhalt so sieht, wie durch den damaligen Präsidenten entschieden. Aber nun sei es drum. Sie halten die Klage jedenfalls aufrecht. Damit wäre eine Entscheidung möglich. Vielen Dank zunächst dafür.

Verfasst: So 12. Jan 2014, 13:30
von Jebb Bongerton
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An
Herrn Präsidenten des Unionsrates
Senator Patrick van Bloemberg-Behrens

Sehr verehrter Herr Präsident des Unionsrates!

In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO zwischen dem Senator des Landes Salbor-Katista und dem Unionsrat, Aktenzeichen ObUG I 2013/1, ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Unionsgerichte gegeben. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Ich setze dafür eine Frist bis zum 19. Januar 2014.

Mit vorzüglicher Hochachtung
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Prof. Joshua B. Bongerton
Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 13:06
von Anaïs Gribonne-Fritz
Ich bitte Herrn Präsidenten um die Ernennung seines Stellvertreters gemäß § 3 Abs. 5 S. 1 GOUR. Des Weiteren bitte ich um Aktualisierung der Liste der Vertreter der Länder. Vielen Dank!

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 20:23
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Die Liste wurde aktualiusiert. Und die Stellvertreterin wurde auch schon ernannt. ;)

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 20:46
von Anaïs Gribonne-Fritz
Verweisen Sie mich doch bitte auf die Ernennung. Gefunden haben ich sie leider noch nicht.

Verfasst: Mo 13. Jan 2014, 20:59
von Draga Markievic
Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass der Freistaat Freistein gemäß Art. 19, Abs. 3 Staatsverfassungsgesetz durch den Ministerpräsidenten im Unionsrat vertreten wird. Dies ist seit dem 06.11.2013 Herr Niko Wirt. Desweiteren werden die Westlichen Inseln gemäß Art. 37, Abs. 2 Verfassung der Westlichen Inseln durch den Inselpräsidenten im Unionsrat vertreten. Dis ist seit dem 23. August 2013 Frau Maria-Zeh Ravdez. Für Imperia gilt, dass nach Art. 16 der Verfassungsurkunde für das Kaiserreich Imperia der Imperialkanzler das Land im Unionsrat vertritt. Dieses Amt ist zur Zeit vakant. Gemäß Art. 18 der Verfassungsurkunde für das Kaiserreich Imperia übernimmt die Stellvertretung des Imperialkanzler der Sekretär der Imperialversammlung. Auch dieses Amt ist zur Zeit vakant, wobei dieser von dem Mitglied der Imperialversammlung mit der längsten, ununterbrochenen Mitgliedschaftsdauer im Hause vertreten wird. Dies ist zur Zeit Heinrich Julius von Jagonburg.

Ich bitte die Liste der Vertreter der Länder im Unionsrat dahingehend zu ergänzen.