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Verfasst: So 21. Nov 2010, 13:50
von Karl-Theodor Alsleben
Ich mache einmal den folgenden Vorschlag.
Grundlagenvertrag
zwischen der Demokratischen Union und dem Großherzogtum Bazen


Präambel
Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich die Demokratische Union und das Großherzogtum Bazen, gewillt, gute zwischenstaatliche Beziehungen aufzubauen und zu unterhalten, wissend, dass ein gutes Einvernehmen der Staaten der Erde für den dauerhaften Frieden notwendig ist und erkennend, dass die bilaterale Zusammenarbeit noch immer der sicherste Garant guter Beziehungen ist,
beschließen den folgenden Grundlagenvertrag.

Artikel I
Die vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten an. Eine Einmischung in innere Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei ist zu unterlassen, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Einmischung nicht ausdrücklich wünscht.

Artikel II
Die vertragsschließenden Parteien achten gegenseitig ihr Hoheitsgebiet und ihre Hoheitsgewalt auf demselben. Militärische Handlungen gegen die jeweils andere Vertragspartei sind unzulässig. Auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei ist eine militärische Handlung nur dann zulässig, wenn die Regierung dieser Vertragspartei eine solche Operation ausdrücklich wünscht.
Die vertragsschließenden Parteien führen keine geheim- oder nachrichtendienstliche Erkenntnisgewinnung auf dem Staatsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei durch.

Artikel III
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren einen Botschafteraustausch. Die Botschafter genießen nach ihrer Akkreditierung diplomatische Immunität, wie es nach den hergebrachten Traditionen des Völkerrechts üblich ist.

Artikel IV
Die vertragsschließenden Parteien bemühen sich um einen Ausbau ihrer Zusammenarbeit durch weiterführende Abkommen und Vereinbarungen. Zu diesem Zwecke sollen die Regierungen der vertragsschließenden Parteien in regelmäßigem Kontakt stehen.

Artikel V
Dieser Vertrag besitzt ewige Gültigkeit. Er kann von einer der beiden Vertragsparteien binnen einer Kündigungsfrist von zehn Tagen gekündigt werden. Dies ist der jeweils anderen Vertragspartei mitzuteilen.

Artikel VI
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald er von den vertragsschließenden Parteien unterzeichnet und ratifiziert worden ist.

Verfasst: Mo 22. Nov 2010, 16:13
von Palin Waylan-Majere
Ich danke Ihnen für diese Vorlage.
Es gibt keine Einwände von meiner Seite. Ich werde diesen Vertrag dem Unionsparlament zur Diskussion und Abstimmung vorlegen.

Verfasst: Mo 22. Nov 2010, 22:22
von Karl-Theodor Alsleben
Sehr gut. In Bazen werden bald Landtagswahlen stattfinden, es ist daher nicht sicher, ob der Vertrag noch in dieser Legislaturperiode ratifiziert werden kann oder erst in der nächsten. Ich bin aber guter Dinge.

Verfasst: Fr 26. Nov 2010, 19:51
von Palin Waylan-Majere
Wie es zu Zufall will, trifft Selbiges auch auf die Demokratische Union zu. Das sollte allerdings kein großes Problem darstellen.

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 18:15
von Palin Waylan-Majere
*ertappt sich bei dem Gedanken, dass er eine Antwort von Gerhard Cheman sehnlichst erwartet. Überprüft daraufhin seine Temperatur und sagt der Chefsekretärin, dass sie heute abend nur die allerdringlichsten Telefonate durchstellen soll*

Verfasst: Di 25. Jan 2011, 18:20
von Hajo Poppinga
*trägt seiner Sekretärin auf, ihn mit dem Unionskanzler zu verbinden. Ist dabei etwas ungedulig. Ob's am ungewohnt kurzen Mittagsschlaf liegt?*

Verfasst: Do 10. Feb 2011, 11:06
von Palin Waylan-Majere
*schmückt das Büro schonmal für seine Nachfolgerin*

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Verfasst: Do 10. Feb 2011, 22:24
von Palin Waylan-Majere
*verlässt das Kanzleramt um seine Entlassungsurkunde aus dem Unionspräsidialamt abzuholen*

Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 00:44
von Nikolaus Traube
*erleichtert sich am kanzleramt*

Verfasst: Mi 8. Jun 2016, 20:34
von Nikolaus Traube
*erleichtert sich im hohen bogen am kanzleramt*