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Verfasst: Mi 11. Jul 2018, 17:02
von Heinrich Julius von Jagonburg
Meine Herren?
Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 14:23
von Jebb Bongerton
Eure Majestät, verzeihen Sie bitte den Verzug. Der Präsident scheint leider verschollen zu sein und das Justizministerium konnte mir bislang noch keine befriedigende Auskunft auf meine Nachfrage zu den Namen der Richter geben. Ich bemühe mich darum, dass das Verfahren beschleunigt wird.
Verfasst: Di 17. Jul 2018, 05:36
von Heinrich Julius von Jagonburg
Besten Dank!
Verfasst: Di 24. Jul 2018, 22:07
von Alessandro Mintoni
Es wird den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass der erste Verhandlungstag auf den 26.07. festgelegt wird.
Verfasst: Sa 28. Jul 2018, 00:06
von Heinrich Julius von Jagonburg
Und wo?
Verfasst: Sa 28. Jul 2018, 00:17
von Alessandro Mintoni
Verfasst: Fr 21. Sep 2018, 18:14
von Jennifer Volpart
Jennifer Volpart
Mixoxa, Imperia
An die
Unionsanwaltschaft
Anzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Anzeige gegen Herrn Giovanni Locatelli wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Besagter Locatelli bemühte sich eines privaten Sicherheitsdienstes, der mich festgehalten und von einem öffentlichen Platz mit Gewalt entfernt hat. Die Beweismittel sind angehängt.
Mit freundlichen Grüßen
J. Volpart
Giovanni Locatelli hat geschrieben:Machen Sie so weiter und Sie können ihre weiteren Fragen gerne an die Herren vom Sicherheitsdienst richten.
Giovanni Locatelli hat geschrieben:Die diskutierfreudige wirre Dame wird freundlich aber bestimmt von zwei kräftigen Herren aus der Amtsstube geleitet.
Verfasst: Sa 22. Sep 2018, 21:18
von Pellegrino Camemberti
Die Unionsanwaltschaft bestätigt den Eingang der Anzeige Frau Volparts und teilt das Aktenzeichen 2326 Js 5/18 der staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte mit.
Verfasst: So 7. Okt 2018, 00:31
von Michael Heen
KDU-Fraktion in der
Imperialversammlung der
Republik Imperia
Mixoxa
An das
Oberste Unionsgericht
Manuri
Mixoxa, den 07.10.2018
Namens und im Auftrag der KDU-Fraktion in der Imperialversammlung der Republik Imperia, erhebe ich
Organklage
analog zu § 19 Unionsgerichtsordnung
gegen
Herrn Unionskommissar Perry von Montary
wegen
Ernennung von Frau Franziska Radecker am 01.10.2018 zur Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder und zur Bürgermeisterin der Stadt Delamur
und beantrage:
01. festzustellen, dass der Beklagte verfassungswidrig gehandelt hat, als er Frau Franziska Radecker am 01.10.2018 zur Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder ernannt hat;
02. festzustellen, dass der Beklagte verfassungswidrig gehandelt hat, als er Frau Franziska Radecker am 01.10.2018 zur Bürgermeisterin der Stadt Delamur ernannt hat;
03. die Nichtigkeit der Erennung von Frau Franziska Radecker zur Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder festzustellen;
04. die Nichtigkeit der Ernennung von Frau Franziska Radecker zur Bürgermeisterin der Stadt Delamur festzustellen;
05. einstweilige Anordnung gemäß § 24 I Unionsgerichtsordnung, wonach die Ernennung von Frau Franziska Radecker zur Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder ausser Vollzug gesetzt wird;
06. einstweilige Anordnung gemäß § 24 I Unionsgerichtsordnung, wonach die Ernennung von Frau Franziska Radecker zur Bürgermeisterin der Stadt Delamur bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausser Vollzug gesetzt wird.
Zur Zulässigkeit
Klägerin ist die Fraktion der KDU in der Imperialversammlung der Republik Imperia. Diese ist durch die Verfassung Imperias eine mit eigenen Rechten ausgestattetes Organteil der Imperialversammlung der Republik Imperia analog zu § 19 II Unionsgerichtsgesetz prozessfähig.
Begründung
I.
Herr Perry von Montary fungiert seit dem 28.08.2018 als Unionskommissar für die Republik Imperia.
Am 20.09.2018 erklärte Frau Franziska Radecker ihre Kandidatur für Ämter der Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder und der Bürgermeisterin der Stadt Delamur.
Am selben Tag stellte der Beklagte fest, dass Frau Franziska Radecker gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 IKommG ihre Kandidatur für das Amt der Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder und das Amt der Bürgermeisterin der Stadt Delamurerklärt hat. Des Weiteren ordnete der Beklagte an: "Aufgrund des nicht aktuellen Verzeichnisses der Unionsangehörigen beim Amt für Einwohnerangelegenheiten kann nicht festgestellt werden, ob weitere Unionsangehörige ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet genommen haben. Deswegen wird festgelegt, dass § 4 Abs. 2 S. 2 IKommG zur Anwendung kommt und weitere Kandidaturen für die Ämter bis Donnerstag, den 27. September 2018 um 24:00 Uhr an dieser Stelle einzureichen sind."
Obwohl der Kläger dem Beklagten vorher seine Bedenken bezüglich der Ernennung von Frau Franziska Radecker zur Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder und zur Bürgermeisterin der Stadt Delamur geäußert hat, ernannte der Beklagte Frau Franziska Radecker am 01.10.2018 sowohl zur Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder als auch zur Bürgermeisterin der Stadt Delamur.
II.
Gemäß Artikel 23 I Unionsverfassung muss der Unionspräsident mit Zustimmung des Unionsrates einem Unionsland, das die ihm nach der Unionsverfassung oder einem Uniosgesetz obliegenden Pflichten nicht erfüllt, auf dem Wege der Unionsexekution zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten.
Gemäß Artikel 23 II 1 Unionsverfassung hat entweder der Unionspräsident selbst oder ein von ihm eingesetzter Unionskommissar zu diesem Zweck ein vorübergehendes Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden; gemäß Artikel 23 II 2 Unionsverfassung muss der Unionspräsident dem Unionsrat über die getroffenen Maßnahmen Bericht erstatten.
Zu den Pflichten, die einem Unionsland obliegen, gehören die regelmäßige Teilnahme an der Unionsgesetzgebung im Unionsrat gemäß Artikel 31 Unionsverfassung und die gegenseitige Pflicht zur Amtshilfe gemäß Artikel 22a Unionsverfassung. Weitere Verpflichtungen sind nicht ersichtlich.
Somit beschränkt sich das Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden auf die Bereiche, die das Land dazu befähigen, seinen verfassungsrechtlichen Pflichten wieder nachzukommen. Hierzu zählen zum Einen alle Weisungen, die für die ordnungsgemäßew Durchführung der notwendigen Wahlen erforderlich sind und zum Anderen die Weisungen, die erforderlich sind, damit ein Unionsland seine Pflichten zur Amtshilfe gegenüber der Union oder einem Unionsland nachkommen kann.
Nicht in dieses Weisungsrecht fällt die Ernennung von Bürgermeistern oder Bezirkspräsidenten, da sie weder an der Mitwirkung eines Unionslandes an der Unionsgesetzgebung beteiligt sind, noch im Verhältnis zur Union oder einem Unionsland Amtshilfe leisten.
Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die gemäß Artikel 23 II 2 Unionsverfassung Pflicht zur Berichterstattung des Unionsrates über die getroffene Maßnahme (Ernenungen von Frau Franziska Radecker) unterblieb, und die Ernennungen schon aus diesem Grund formell verfassungswidrig sind.
Der Antrag auf einstweilige Verfügung bis zur Entscheidung in der Hauptsache ist erforderlich, um etwaigen Schaden vom Land Imperia, vom Bezirk Nasse Felder oder von der Stadt Delamur abzuwenden, die durch die Ernennung von Frau Franziska Radecker zur zur Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder und zur Bürgermeisterin der Stadt Delamur entstehen können. Diese Schäden können unter anderem in Entscheidungen von Frau Radecker begründet sein, die sie in ihrer Funktion als Bezirkspräsidentin von Nasse Felder oder als Bürgermeisterin der Stadt Delamur trifft und zu Lasten des Bezirks Nasse Felder oder der Stadt Delamur und diese finanziell belasten.
Für die KDU-Fraktion in der
Imperialversammlung der Republik Imperia
Michael Heen
Fraktionsvorsitzender
Verfasst: So 7. Okt 2018, 15:45
von Alessandro Mintoni
Der Eingang der Organklage wird hiermit bestätigt.