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Verfasst: Di 23. Feb 2010, 12:49
von SRM
Original von Joeli Veitayaki
Eine Zusammenarbeit mit Herrn Sack kam für mich auch nie in Frage, daher auch mein Austritt aus der FLA.
Gestern war noch ich der Auslöser und morgen ists der Osterhase.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 12:50
von Joeli Veitayaki
sie kennen die Bedeutung des Wortes "auch" ?

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 12:50
von Hajo Poppinga
Original von SRM

Der Eine könnte erwägen, Verwaltungs-, Straf- und Zivilgericht zu einer Kammer zusammenzulegen.
Das bringt aber keine relevante Arbeitseinsparung. Schon jetzt können alle Richter bei allen Gerichten eingesetzt werden; eine Zusammenlegung wäre bestenfalls eine Änderung des Türschildes, aber keine wesentliche Effizienzsteigerung. Sinnvoller erscheint es mir, künftig im Berufungsverfahren nur noch zwei Richter einzusetzen statt wie bisher drei.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 13:18
von SRM
Original von Hajo Poppinga

Das bringt aber keine relevante Arbeitseinsparung. Schon jetzt können alle Richter bei allen Gerichten eingesetzt werden; eine Zusammenlegung wäre bestenfalls eine Änderung des Türschildes, aber keine wesentliche Effizienzsteigerung. Sinnvoller erscheint es mir, künftig im Berufungsverfahren nur noch zwei Richter einzusetzen statt wie bisher drei.
Sie können eingesetzt werden, richtig. Es ist aber redundante Arbeit, die es effizienter zu gestalten gilt.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 13:22
von Hajo Poppinga
Da verstehe ich jetzt nicht, wie das gemeint ist, ehrlich gesagt. ;)

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 13:27
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Da verstehe ich jetzt nicht, wie das gemeint ist, ehrlich gesagt. ;)
Verwirrung ist Waffe Nr. 1 des Ökonomen ;)

Nimmt man den Richtern die zahlreichen Gerichte ab und belässt es bei einem (warum nicht nur das Oberste Unionsgericht behalten?), so konzentriert sich die Arbeit auf die Klagen im jeweiligen Saal und die Urteilsfindung wird gestrafft.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 16:09
von William C. Ashcraft
Das leuchtet mir nach wie vor nicht ganz ein. ?(

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 16:48
von SRM
Original von William C. Ashcraft
Das leuchtet mir nach wie vor nicht ganz ein. ?(
Die Idee ist ganz einfach: Reduziere die Zahl der Kammern und reduziere dadurch die Anzahl an Verfahren. Wir suggerieren hier ein schnelles und effizientes Rechtswesen, das mit einer beliebigen Anzahl an Klagen klarkommt - tun wir aber nicht. Mit einer Kammer, bspw. dem Obersten Unionsgericht, sind die Fronten klar. Wer eine Klage einreicht, muss mehr Mühe in die Formulierung des Klagetextes legen. Ergo: Heben wir die Hürde für Klagen formell an und reduzieren dadurch die Arbeitslast.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 17:06
von Hajo Poppinga
Das ist ein gefährlicher Fehlschluß. Die Anzahl an Kammern hat nichts mit der Schnelligkeit oder der Effizienz der Judikative zu tun.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 17:08
von SRM
Original von Hajo Poppinga
Das ist ein gefährlicher Fehlschluß. Die Anzahl an Kammern hat nichts mit der Schnelligkeit oder der Effizienz der Judikative zu tun.
Ich zitiere wieder den "Einen". Das Ob ist mit Organisations- und Justizexperten zu prüfen.