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Verfasst: Di 29. Sep 2009, 20:34
von Kathryn Janeway
Original von Joeli Veitayaki
Die Heimtücke ist nicht das alleinige Tatbestandsmerkmal (objektives TBM) des Mordes.

Subjektive Merkmale: Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen

Objektive Merkmale: heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln

weitere subjektive Merkmale: um Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

Aus jedem dieser drei Teile muss eines erfüllt sein.
Nö. Es reicht, wenn ein einziges erfüllt ist.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 20:57
von Joeli Veitayaki
Sorry, da fehlte ein ganzer Teil. Das ist übrigens eine abschließende Aufzählung.

Zu einem dieser TBM muss noch die Rechtswidrigkeit und Schuld erfüllt sein. Das wars was ich mit drei Teilen meinte.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 21:01
von Kathryn Janeway
Original von Joeli Veitayaki
Sorry, da fehlte ein ganzer Teil. Das ist übrigens eine abschließende Aufzählung.

Zu einem dieser TBM muss noch die Rechtswidrigkeit und Schuld erfüllt sein. Das wars was ich mit drei Teilen meinte.
Jetzt stimmt es ;).

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 21:02
von pjotr
Original von Kathryn Janeway

Wie denn? Kann man jemanden gleichzeitig vorsätzlich und fahrlässig umbringen?
Nein aber man kann ein Kind freilich fahrlässig töten. Das wäre aber dennoch dann arglistig, weil das Kind ja keinen Argwohn hegt. Arglistigkeit ist aus der Natur ihrer Sache heraus natürlich immer vorsätzlich oder absichtlich.
Daher könnte man aus Fahrlässigkeit ein Vorsatzmerkmal erfüllen; und das ist natürlich nicht möglich..

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 21:23
von Joeli Veitayaki

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 21:56
von Kathryn Janeway
Original von pjotr

Nein aber man kann ein Kind freilich fahrlässig töten. Das wäre aber dennoch dann arglistig, weil das Kind ja keinen Argwohn hegt. Arglistigkeit ist aus der Natur ihrer Sache heraus natürlich immer vorsätzlich oder absichtlich.
Daher könnte man aus Fahrlässigkeit ein Vorsatzmerkmal erfüllen; und das ist natürlich nicht möglich..
Hm, ist es also besser, einen Mord zum Totschlag zu machen, weil das Kind unfähig war, überhaupt Argwohn zu verspüren?

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 22:06
von Fiete Schulze
Ich glaube jeder Frau hat das Recht selbst über Ihren Körper entscheiden zu dürfen...mehr habe ich dazu eigentlich nicht zu sagen. Alles andere sind Diskussionen aus längst vergangener Zeit.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 23:44
von Lord Macshire
Original von Fiete Schulze
Ich glaube jeder Frau hat das Recht selbst über Ihren Körper entscheiden zu dürfen...mehr habe ich dazu eigentlich nicht zu sagen. Alles andere sind Diskussionen aus längst vergangener Zeit.
Dadurch daß man ein Argument wiederholt, verliert es nicht weniger an Unwahrheit.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 23:46
von Fiete Schulze
Original von Lord of Macshire

Dadurch daß man ein Argument wiederholt, verliert es nicht weniger an Unwahrheit.
Wer entscheidet denn, dass dieses Argument unwahr ist? Sie?

Verfasst: Mi 30. Sep 2009, 10:18
von Lord Macshire
Der menschliche Sachverstand, auch wenn der bei den Herren Linken Genossen offenbar wenig ausgeprägt ist.