Verfasst: Di 4. Aug 2009, 23:26
Schmarrn, dagegen halte ich §5 I Satz 2 PartG:Original von Joeli Veitayaki
Der letzte Satz dürfte Herrn Waylan-Majere in Verbindung mit § 3 Absatz des Parteiengesetzes das Mandat versagen:
Die Folge ist, eine Partei die nicht mehr besteht, kann auch nicht mehr der Wahlvorschlagsträger (oder Rechtsnachfolger) sein.
meiner Ansicht nach sind auch für eine demokratische Wahl mindestens zwei Wahlberechtigte notwendig.
Aber das alles ist sicherlich Auslegungssache.
"Das Unionsministerium des Inneren ist ermächtigt, Parteien aus dem Parteienverzeichnis zu löschen, wenn die Bestimmungen dieses Gesetzes länger als 30 Tage missachtet werden und so die Voraussetzungen für den Parteienstatus nicht mehr vorliegen."
Ein Tag ist meiner Ansicht nach deutlich weniger als 30 Tage