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Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 13:31
von Joeli Veitayaki
Der Minderheitenschutz muss aber nicht in allen Bereichen an vorderster Stelle stehen.

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 13:42
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
Der Minderheitenschutz muss aber nicht in allen Bereichen an vorderster Stelle stehen.
Also, Sie fänden es in Ordnung, wenn die Regierung Roldems alle native Kultur unterdrücken und die vornehmlich von Nativen bewohnten Kommunen auflösen würde?

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 13:48
von Joeli Veitayaki
Sie legen mir mal wieder Worte in den Mund, die ich nicht gesagt habe.

Nicht jede Minderheit bedarf des expliziten gesetzlichen Schutzes. Der Minderheitenschutz ist durch die Unionsverfassung eigentlich schon sehr weitreichend gegeben.

Wenn wir schon Äpfel mit Kiwis vergleichen, es gibt auch die Minderheit der Waffenhändler und -produzenten, die bedarf auch dringend des Schutzes.

Und so können sie weiter argumentieren Wie ich bereits gesagt habe, ich habe meine persönlichen Grundsätze und zu denen zählt die monogame Ehe, an der ich festhalten werde. Bei der polygamen Ehe sind derart viele Fragen ungeklärt, dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen würde. Auf dem Rücken der aus einer derartigen Ehegemeinschaft entstandenen Kindern möchte man seine eigenen Vorstellungen verwirklicht haben.

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 13:48
von Richard Stresemann
Es ist doch die Frage, ob es nicht legitim ist, dass der Staat bestimmte Formen menschlichen Zusammenlebens rechtlich privilegiert. Ich denke schon, dass es das ist. Das Modell der ehelichen Partnerschaft zwischen zwei Menschen ist die ideale Grundlage der Familienbildung und schafft das bestmögliche Umfeld für die Entfaltung von Kindern in Geborgenheit. Ich meine, dass dies auch verfassungsrechtlich geboten ist, denn auch wenn die Familie als solche nicht explizit verfassungsrechtlich geschützt ist, so beauftragt Art. 14 Abs. 1 Satz 1 doch den Staat zur Wahrung der Interessen zukünftiger Generationen.

Es kann nicht im Interesse der Kinder liegen, in einen "verheirateten" Fußballverein geboren zu werden.

Daneben bedeutet dieses Gesetz ein Herumtrampeln auf den Gefühlen weiter Teile der Bevölkerung.

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 14:17
von Fabian Montary
Meine Ausführungen vorhin können Sie gern als Überspitzung kategorisieren. ;)
Original von Joeli Veitayaki
Bei der polygamen Ehe sind derart viele Fragen ungeklärt, dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen würde.
Diese Defizite an dem Gesetzesentwurf habe ich bereits im Parlament benannt und deswegen kann ich dem Gesetz auch keine Zustimmung zu Teil werden lassen. Rechtsfrei wäre der Raum nicht, nur rechtlich schwierig.
Original von Joeli Veitayaki
Auf dem Rücken der aus einer derartigen Ehegemeinschaft entstandenen Kindern möchte man seine eigenen Vorstellungen verwirklicht haben.
Das ist nur Ihre voreingenommene Position. Wie Frau Bont bereits ausgeführt hat, bestehen keine empirischen Untersuchungen dazu, weder zur Unterdrückung von Partnern, noch zur Erziehung von Kindern in solchen Gemeinschaften. Die Unterdrückung findet viel mehr in fundamentalisch-christlichen Kreisen aufgrund eines patriachalischen Gesellschaftsbildes ab. Ich möchte damit nicht alle Christen über einen Kamm scheren, sie sind auch die Ausnahme, aber diese Art der Unterdrückung ist nunmal häufiger vorzufinden, als Unterdrückung in polygamen Beziehungen. Die Kinder werden dadurch auch zu unaufgeklärten Bälgern erzogen. Also, bevor Sie die Polygamie verurteilen, merzen Sie bitte erst einmal die Fehler der klassisch, christlich determinierten Monogamie aus...

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 14:19
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
Der Minderheitenschutz muss aber nicht in allen Bereichen an vorderster Stelle stehen.
Und welches Minderheiteninteresse schützenswert ist, und welches nicht, das bestimmen Sie?
Original von Joeli Veitayaki
dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen würde.
Genau darum gibt es ja den Vorschlag, das im ZGB zu regeln

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 14:24
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Genau darum gibt es ja den Vorschlag, das im ZGB zu regeln
Das allgemeine Vertragsrecht lässt die Bildung einer solchen "Familie" doch längst zu. Es privilegiert einen solchen Vertrag lediglich nicht dadurch, dass der Staat in besonderer Weise schützend eingreift (Notwendigkeit der öffentlichen Beglaubigung).

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 14:34
von pjotr
Eben, und damit ist die monogame Ehe privilegiert

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 14:35
von Richard Stresemann
Original von pjotr
Eben, und damit ist die monogame Ehe privilegiert
Ja, und das zurecht. Denn wo ist das besondere staatliche Schutzinteresse an einer polygamen Lebensgemeinschaft?

Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 15:23
von pjotr
Wo is das an der monogamen?