Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 13:31
Der Minderheitenschutz muss aber nicht in allen Bereichen an vorderster Stelle stehen.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Also, Sie fänden es in Ordnung, wenn die Regierung Roldems alle native Kultur unterdrücken und die vornehmlich von Nativen bewohnten Kommunen auflösen würde?Original von Joeli Veitayaki
Der Minderheitenschutz muss aber nicht in allen Bereichen an vorderster Stelle stehen.
Diese Defizite an dem Gesetzesentwurf habe ich bereits im Parlament benannt und deswegen kann ich dem Gesetz auch keine Zustimmung zu Teil werden lassen. Rechtsfrei wäre der Raum nicht, nur rechtlich schwierig.Original von Joeli Veitayaki
Bei der polygamen Ehe sind derart viele Fragen ungeklärt, dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen würde.
Das ist nur Ihre voreingenommene Position. Wie Frau Bont bereits ausgeführt hat, bestehen keine empirischen Untersuchungen dazu, weder zur Unterdrückung von Partnern, noch zur Erziehung von Kindern in solchen Gemeinschaften. Die Unterdrückung findet viel mehr in fundamentalisch-christlichen Kreisen aufgrund eines patriachalischen Gesellschaftsbildes ab. Ich möchte damit nicht alle Christen über einen Kamm scheren, sie sind auch die Ausnahme, aber diese Art der Unterdrückung ist nunmal häufiger vorzufinden, als Unterdrückung in polygamen Beziehungen. Die Kinder werden dadurch auch zu unaufgeklärten Bälgern erzogen. Also, bevor Sie die Polygamie verurteilen, merzen Sie bitte erst einmal die Fehler der klassisch, christlich determinierten Monogamie aus...Original von Joeli Veitayaki
Auf dem Rücken der aus einer derartigen Ehegemeinschaft entstandenen Kindern möchte man seine eigenen Vorstellungen verwirklicht haben.
Und welches Minderheiteninteresse schützenswert ist, und welches nicht, das bestimmen Sie?Original von Joeli Veitayaki
Der Minderheitenschutz muss aber nicht in allen Bereichen an vorderster Stelle stehen.
Genau darum gibt es ja den Vorschlag, das im ZGB zu regelnOriginal von Joeli Veitayaki
dass hier ein rechtsfreier Raum geschaffen würde.
Das allgemeine Vertragsrecht lässt die Bildung einer solchen "Familie" doch längst zu. Es privilegiert einen solchen Vertrag lediglich nicht dadurch, dass der Staat in besonderer Weise schützend eingreift (Notwendigkeit der öffentlichen Beglaubigung).Original von pjotr
Genau darum gibt es ja den Vorschlag, das im ZGB zu regeln
Ja, und das zurecht. Denn wo ist das besondere staatliche Schutzinteresse an einer polygamen Lebensgemeinschaft?Original von pjotr
Eben, und damit ist die monogame Ehe privilegiert